Demenz > Pflege stationär

1. Das Wichtigste in Kürze

Menschen mit Demenz werden stationär gepflegt, wenn die Angehörigen die häusliche Pflege und Betreuung nicht (mehr) leisten können. Es gibt verschiedene Wohnformen für Menschen mit Demenz, z.B. Wohngemeinschaften oder beschützende, geschlossene Wohnbereiche. Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten.

2. Wann wird ein Pflegeheim notwendig?

Nicht immer ist es Angehörigen möglich, Pflegebedürftige mit Demenz in der häuslichen Umgebung zu pflegen. Die Pflege kann sowohl körperlich als auch seelisch sehr belastend sein. Sie führt häufig zu sozialer Isolation der pflegenden Angehörigen, weil sie die pflegebedürftige Person nicht alleine lassen können und deshalb die Wohnung nur verlassen, wenn die Beaufsichtigung durch Dritte sichergestellt ist.

Ein Umzug ins Pflegeheim wird notwendig, wenn die Belastung zu groß wird und auch durch Entlastungsmöglichkeiten nicht ausreichend reduziert werden kann.

Näheres zu Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige unter Demenz > Entlastung Angehöriger und Pflegende Angehörige > Entlastung.

Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist für viele Angehörige von Menschen mit Demenz ein schwerer Schritt, da neben dem schlechten Gewissen, erkrankte Angehörige „abzuschieben“, viele Ängste und Fragen im Raum stehen:

  • Wird die pflegebedürftige Person dort gut versorgt?
  • Kann das Personal auf individuelle Bedürfnisse eingehen?
  • Ist trotz der Demenz eine Eingewöhnung im Heim möglich?
  • Wie reagiert die betroffene Person auf den Umzug?
  • Wie hoch sind die Kosten? Reicht die Rente aus? Müssen Angehörige finanziell einspringen?

3. Kosten der Pflege im Pflegeheim

Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad bis zu 2.096 € im Monat für die Pflege im Pflegeheim (sog. vollstationäre Pflege). Diese Leistungen decken jedoch nur einen Teil der Gesamtkosten. Die pflegebedürftige Person muss die sog. Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung), Investitionskosten, Ausbildungskosten und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) selbst tragen.

Näheres unter Eigenanteil im Pflegeheim.

3.1. Wer übernimmt die Kosten, wenn das Geld nicht reicht?

Reichen Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht aus, kommen Angehörige und/oder das Sozialamt für die Kostenübernahme in Frage. Meist geht es dabei um die Unterhaltspflicht, Näheres unter Unterhalt > Überblick. Dabei gilt:

  • Kinder werden nur dann vom Sozialamt für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen, wenn ihr jährliches Jahresbruttogehalt 100.000 € übersteigt. Näheres unter Unterhaltspflicht > Sozialhilfe und Bürgergeld.
  • Ehepartner leisten in der Regel einen Unterhalt, dürfen aber so viel behalten, dass sie weiterhin ihre Wohnung und ihren Lebensstandard halten können. Die genaue Höhe wird im Einzelfall vom Sozialamt geprüft.
  • Unter Umständen rechnet das Sozialamt auch Einkommen und Vermögen von Menschen an, die nicht unterhaltspflichtig sind, z.B. vom Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Näheres unter Hilfe zur Pflege.

4. Wahl der Pflegeeinrichtung

Die Angehörigen sollten sich ausreichend Zeit für die Wahl der geeigneten Einrichtung nehmen und mehrere Pflegeheime persönlich besichtigen. Idealerweise kann die pflegebedürftige Person einige Stunden oder Tage probeweise in der Einrichtung verbringen. So lassen sich Atmosphäre, Umgang mit demenzkranken Menschen und das Betreuungskonzept besser einschätzen. Es empfiehlt sich, schon frühzeitig verschiedene Pflegeheime anzuschauen, da die Wartelisten oft lang sind.

Kurzzeitpflege kann eine hilfreiche Übergangslösung sein, z.B. wenn Angehörige verreisen oder eine Pause benötigen.

5. Formen stationärer Einrichtungen

Durch die Zunahme von Menschen mit Demenzerkrankungen wächst auch das entsprechende Angebot für stationäre Betreuung. Neben klassischen Pflegeheimen gibt es:

  • Demenz-Wohngemeinschaften
  • Hausgemeinschaften
  • Gerontopsychiatrische Wohngruppen
  • Beschützende Stationen

Näheres unter Demenz > Wohnen.

Dort wird mit einem besonderen Betreuungs- und Therapiekonzept auf Menschen mit Demenz eingegangen: Die Räume sind hell und übersichtlich gestaltet und das Personal ist im Umgang mit Betroffenen speziell geschult, z.B. bei herausforderndem Verhalten wie Aggression oder Verwirrtheit.

Ein sensibler Punkt bei der Pflege im Heim ist die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen, z.B. bei Sturz- und Verletzungsgefahr. Mehr zu Fixierung und sedierenden Medikamenten unter Demenz > Freiheitsentziehende Maßnahmen.

6. Sozialrechtliche Informationen: Teilstationäre und stationäre Pflege

Nachfolgend Links auf allgemeine sozialrechtliche Informationen zur stationären und teilstationären Pflege:

Umfangreiche Informationen bietet der Ratgeber Pflege, die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung auf einen Blick bietet die Tabelle Pflegeleistungen.

7. Praxistipps

8. Wer hilft weiter?

Über Angebote für Menschen mit Demenz informieren örtliche Seniorenberatungsstellen, Selbsthilfeorganisationen, wie z.B. die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unter www.deutsche-alzheimer.de, oder andere Anlaufstellen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige. Wertvolle Hinweise über Angebote vor Ort erhalten Angehörige außerdem in Gesprächskreisen oder Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige.

9. Verwandte Links

Ratgeber Demenz

Demenz

Demenz > Symptome Verlauf Diagnose

Demenz > Entlastung Angehörige

Demenz > Freiheitsentziehende Maßnahmen

Demenz > Krankenhausaufenthalt

Demenz > Pflege zu Hause

Demenz > Rechtsfragen

Demenz > Wohnen

 

Rechtsgrundlagen: §§ 43, 43a, 43c, 87 SGB XI

Letzte Bearbeitung: 22.10.2025

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