Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen darin, den Alltag selbstbestimmt zu bewältigen. Sie beinhalten die Begleitung und die teilweise oder vollständige Übernahme von Handlungen des Menschen mit Behinderung im Alltag. Assistenzleistungen müssen beantragt werden.
Seit 1.1.2018 haben Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Anspruch auf Assistenzleistungen. Dabei handelt es sich um eine erweiterte Leistung der Sozialen Rehabilitation (sozialen Teilhabe). Um Assistenzleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe erfüllt sein.
Um Menschen mit Behinderungen im sozialen Bereich zu fördern, stehen diesen gemäß der Eingliederungshilfe folgende Leistungen zur Verfügung:
Leistungen zur Befähigung zu einer eigenständigen Alltagsbewältigung werden als qualifizierte Assistenz erbracht. D.h. pädagogische oder psychologische Fachkräfte beraten Menschen mit Behinderungen und helfen ihnen z.B. soziale Beziehungen herzustellen und zu erhalten oder ihre Freizeit zu gestalten.
Leistungsberechtigte Menschen mit Behinderungen wählen im Teilhabeplanverfahren eine individuelle Gestaltung der Leistungen hinsichtlich Ablauf, Ort und Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Assistenzleistungen.
Sind Fahrkosten oder andere Aufwendungen in Verbindung mit den Assistenzleistungen notwendig, greifen je nach der Besonderheit des Einzelfalls ergänzende Leistungen.
Ehrenamtlich tätige Leistungsberechtigte können sich angemessene Ausgaben für die nötige Unterstützung durch Familie, Freunde oder Nachbarn erstatten lassen.
Die Assistenzleistungen können gegen den Willen des Leistungsberechtigten "gepoolt" werden, d.h.: Die Leistungen müssen mit anderen Betroffenen geteilt werden, wenn der Träger das für zumutbar hält und der Betroffene in einer Betreuungseinrichtung lebt. In einer eigenen Wohnung ist man vom Poolen der Leistungen befreit.
Bei der Gestaltung sozialer Beziehungen und der persönlichen Lebensgestaltung können Leistungen nur dann gemeinsam erbracht werden, wenn die Leistungsberechtigten damit einverstanden sind.
Assistenzdienste unterstützen Menschen mit Behinderungen und Eltern von Kindern mit Behinderungen dabei, passende Assistenten zu finden. In der Regel helfen sie auch bei der Antragstellung, bei der Organisation der Assistenten und den Abrechnungen mit den Assistenten und den Trägern. Assistenzdienste gibt es zunehmend. Sie finden sie im Internet mit dem Suchbegriff "Assistenzdienst".
Der zuständige Kostenträger oder die unabhängige Teilhabeberatung.
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Gesetzesquelle: §§ 78, 104 SGB IX