Als Alternative zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) können sog. andere Leistungsanbieter Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen anbieten, für die weniger strenge Anforderungen gelten. Weitere Alternativen sind die Tätigkeit in einem Inklusionsbetrieb oder einem ganz normalen Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Unterstützte Beschäftigung, ein Budget für Arbeit bzw. ein Budget für Ausbildung sind Hilfen, die das durch Zuschüsse an Betriebe und Unterstützung der Menschen mit Behinderung während der Arbeit ermöglichen.
Firmen oder Träger können sog. andere Leistungsanbieter werden, wenn sie die fachlichen Anforderungen erfüllen. Sie entsprechen denen einer WfbM, jedoch gibt es einige Erleichterungen z.B. in Bezug auf die Räumlichkeiten, die Ausstattung und die Leistungen, die angeboten werden müssen. Näheres unter Werkstätten für behinderte Menschen WfbM und andere Leistungsanbieter.
Dadurch wird das Angebot für Menschen mit Behinderungen größer und sie haben mehr Wahlfreiheit.
Das sog. Budget für Ausbildung sowie das sog. Budget für Arbeit dienen als Alternative für den Eingangsbereich und/oder den Berufsbildungsbereich bzw. den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Es werden Lohnkostenzuschüsse an Betriebe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bezahlt, die einen Menschen mit Behinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der Anspruch auf Beschäftigung in einer WfbM hätte. Dazu gehören auch die sog. Inklusionsbetriebe. Daneben gibt es Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, z.B. in Form von Jobcoaching. Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz ist eine pädagogische Hilfe und keine Arbeitsassistenz. Näheres zur Abgrenzung unter Behinderung > Hilfen am Arbeitsplatz.
Ein Inklusionsbetrieb ist ein Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit mindestens 30 % bis in der Regel höchstens 50 % schwerbehinderten Beschäftigten, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenarbeiten. Näheres unter Inklusionsbetriebe.
Unterstützte Beschäftigung bietet
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet dazu eine Broschüre zum Download unter www.bmas.de > Suchbegriff: "A389".
Näheres unter Unterstützte Beschäftigung.
Die unabhängige Teilhabeberatung oder der zuständige Rehabilitationsträger, z.B. die Agentur für Arbeit.
Werkstätten für behinderte Menschen WfbM und andere Leistungsanbieter
Berufliche Reha > Rahmenbedingungen
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen
Sozialversicherung bei beruflicher Reha und WfbM