Das Wichtigste in Kürze
Leistungen zur Beschäftigung sind Teil der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Sie fördern die Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und deren Alternativen. Zuständig ist hauptsächlich der Träger der Eingliederungshilfe, manchmal auch ein Unfallversicherungsträger, ein Träger der sozialen Entschädigung oder ein Träger der Jugendhilfe.
Näheres zu anderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung, unter Berufliche Reha > Leistungen.
Welche Leistungen zur Beschäftigung gibt es?
Leistungen zur Beschäftigung umfassen:
- Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen
- Leistungen bei anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX (Näheres unter Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen)
- Leistungen für ein Budget für Arbeit
- Leistungen für ein Budget für Ausbildung
In diesem Rahmen werden die Kosten für Gegenstände und Hilfsmittel übernommen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung notwendig sind, damit ein Mensch mit Behinderung eine Beschäftigung aufnehmen oder fortsetzen kann. Dazu gehören auch eine Einweisung, wie das Hilfsmittel eingesetzt werden kann, notwendige Reparaturen, Änderungen oder Ersatzbeschaffungen. Voraussetzung ist, dass der Mensch mit Behinderung das Hilfsmittel bedienen kann.
Wer bekommt Leistungen zur Beschäftigung?
Die Leistungen zur Beschäftigung richten sich an Menschen mit Behinderungen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Wer ist für Leistungen zur Beschäftigung zuständig?
Meist ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig für die Leistungen zur Beschäftigung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
Es können aber auch folgende Träger zuständig sein:
- Unfallversicherungsträger: Wenn ein Arbeitsunfall (inklusive Wegeunfall) oder eine Berufskrankheit zu voller Erwerbsminderung geführt hat.
- Träger der sozialen Entschädigung: Wenn die volle Erwerbsminderung z.B. einen der folgenden Gründe hat:
- Gewalttat
- Impfschaden
- 1. und 2. Weltkrieg
- Schädigung im Zusammenhang mit dem Zivildienst, z.B. Unfall
- Verfolgung im Nationalsozialismus
- DDR-Unrecht
- Träger der Jugendhilfe: Im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit seelischen Behinderungen, wenn die Leistung nur wegen einer seelischen Behinderung nötig ist, nicht auch wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung.
Seit wann gibt es Alternativen zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen?
- Im Zuge des sog. Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden zum 1.1.2018 andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit als Alternativen zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eingeführt. Gleichzeitig wurde ein Rückkehrrecht eingeführt: Menschen mit Behinderungen, die bei einem anderen Leistungsanbieter oder mit Hilfe des Budgets für Arbeit beschäftigt sind, können in die WfbM zurückkehren, wenn sie dies wünschen.
- Zum 1.1.2020 wurde im Rahmen des sog. Angehörigen-Entlastungsgesetzes das Budget für Ausbildung eingeführt. Dieses soll Menschen mit Behinderungen eine Alternative zum Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bieten.
Wer hilft weiter?
Der zuständige Träger der Eingliederungshilfe bzw. der jeweils zuständige andere Träger und die unabhängige Teilhabeberatung.
Verwandte Links:
Werkstätten für behinderte Menschen WfbM
Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Rechtsgrundlagen: § 111 i.V.m. §§ 58, 60–62 SGB IX