1. Das Wichtigste in Kürze
Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erziehungsberechtigte. Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden durch die Jugendämter umgesetzt. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Nr. 8 (SGB VIII).
2. Ziele
Die gesetzliche Kinder- und Jugendhilfe tritt ein, um
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern.
- Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen.
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen.
- positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen und zu erhalten.
3. Aufgaben und Leistungen
Um junge Menschen und ihre Familien zu unterstützen, umfasst die Kinder- und Jugendhilfe unterschiedliche Aufgaben. Dazu gehören unter anderem:
- Jugendarbeit, z.B. Freizeitgestaltung
- Jugendsozialarbeit, z.B. Streetwork, Schulsozialarbeit
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. z.B. Beratung, Aufklärung, Vorträge
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, z.B. bei Gewalt in der Familie
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, z.B. bei Sorgerechtsstreitigkeiten
- Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellungen und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Wesentliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe finden Sie unter folgenden Stichworten:
Adoption
Ambulante Familienpflege
Beratung Jugendamt
Betreuungshelfer
Erziehungsbeistand
Erziehungsberatung
Erziehungshilfe
Heimerziehung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Hilfe für junge Volljährige
Kindertagesstätten
Mutter-Kind-Einrichtung
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Sorgerecht
Soziale Gruppenarbeit
Sozialpädagogische Familienhilfe
Tagesgruppe
Tagespflege von Kindern
Umgangsrecht
Unterhaltsleistungen
Unterhaltsvorschuss
Vollzeitpflege
4. Praxistipps
5. Wer hilft weiter?
Zuständig sind die Jugendämter und Landesjugendämter sowie freie Träger.
6. Verwandte Links
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Eltern in der Krise
Betreuung kranker Kinder
Familienberatung > Adressen - Hilfen - Infos
Gesetzesquelle: SGB VIII