Das Wichtigste in Kürze
Erziehungsberatung ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und unterstützt Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei Fragen der Erziehung, familiären Problemen, Krisen sowie bei Trennung und Scheidung. Sie ist in der Regel kostenlos, freiwillig und vertraulich. Die Beratung übernehmen meist Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen, z.B. Psychologie, (Sozial-)Pädagogik oder Psychotherapie. Kinder und Jugendliche haben ein eigenes Recht auf Beratung, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne dass die Personensorgeberechtigten davon wissen.
Wie kann Erziehungsberatung helfen?
Erziehungsberatung kann persönlich in einer Beratungsstelle, telefonisch, online oder in bestimmten Fällen auch in Gruppenangeboten stattfinden.
Erziehungsberatung kann helfen, wenn
- Eltern sich bei der Erziehung ihrer Kinder unsicher fühlen, z.B. bei Grenzen, Regeln, Konflikten und Mediennutzung.
- es Probleme in der Kindertagesstätte, Schule oder Ausbildung gibt, z.B. bei Lernschwierigkeiten, Schulangst oder Konflikten mit Erziehern oder Lehrern.
- Kinder sich auffällig verhalten, z.B. aggressiv sind, sich zurückziehen, starke Ängste oder ein geringes Selbstwertgefühl haben.
- es Probleme in der Entwicklung gibt, z.B. mit der Motorik, Sprache oder dem Sozialverhalten.
- es Belastungen in der Familie gibt, z.B. durch schwere Krankheiten, Suchtprobleme, Überforderung oder Gewalt.
- die Eltern sich trennen, z.B. bei Scheidung, Umgangsregelungen, Streit oder Loyalitätskonflikten des Kindes.
Wer kann sich beraten lassen?
Erziehungsberatung richtet sich an:
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte
- Kinder und Jugendliche
- Junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag, wenn es um ihre Entwicklung, Verselbstständigung oder familiäre Situation geht, siehe auch Hilfe für junge Volljährige
- Weitere Bezugspersonen, z.B. Pflegeeltern, Stiefeltern oder andere Erziehungsverantwortliche
Wenn Kinder und Jugendliche Sorgen zu Hause, Streit mit den Eltern oder Probleme in der Schule haben, können sie sich auch selbst an das Jugendamt wenden. In besonderen Fällen dürfen sie dort auch beraten werden, ohne dass die Eltern sofort davon erfahren. Das ist z.B. möglich, wenn sie sonst nicht offen sprechen könnten oder sich ihre Situation verschärfen würde.
Ablauf: Wie funktioniert Erziehungsberatung?
Der Ablauf kann je nach Beratungsstelle unterschiedlich sein. In der Regel findet zunächst ein Erstgespräch statt, in dem Anliegen, Belastungen und Ziele geklärt werden. Danach gibt es weitere Gespräche mit dem Kind/Jugendlichen, den Eltern oder der ganzen Familie.
Wenn weitere Hilfen notwendig sind, kann die Beratungsstelle an geeignete Angebote weitervermitteln, z.B. Jugendamt, Psychotherapie, Frühförderung, Schule, Ärzte oder spezialisierte Beratungsstellen.
Kosten und Vertraulichkeit
Erziehungsberatung ist in der Regel kostenlos.
Was in der Beratung besprochen wird, wird streng vertraulich behandelt, die Berater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur wenn eine akute Gefahr für ein Kind oder eine andere Person besteht, gilt die Schweigepflicht nicht mehr.
Praxistipps
- Wenn Sie unmittelbare Gefahr, Gewalt oder eine akute Notsituation erleben oder beobachten, sollten Sie die Polizei unter 110 oder den Rettungsdienst unter 112 anrufen.
- Bei der Nummer gegen Kummer können Sie sich telefonisch beraten lassen: Elterntelefon 0800 1110550, Kinder-/Jugendtelefon 116111
Wer hilft weiter?
- Weitere Informationen zur Erziehungsberatung und deutschlandweiten Beratungsstellen geben die Jugendämter und die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V., Telefon 0911 97714-0, E-Mail bke@bke.de, www.bke-beratung.de. Diese bietet zudem eine Online-Beratung für Jugendliche und Eltern und eine Beratungsstellen-Suche unter www.bke-beratung.de > Über uns > Beteiligte Beratungsstellen.
- Die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V. bietet unter https://dgfpi.de > Über uns > Mitgliedsorganisationen eine Übersicht über Mitgliedsorganisationen mit Beratungsangeboten.
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Rechtsgrundlagen: § 28 SGB VIII