Erziehungsberechtigte haben Anspruch auf verschiedenste Formen staatlicher Hilfen bei der Erziehung. Das Spektrum reicht von der freiwilligen Erziehungsberatung bis zur Heimerziehung. Zuständig ist das Jugendamt.
Die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sieht vielfältige Hilfsangebote vor, insbesondere pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Sozialpädagogische Familienhilfe
Ausgewählt werden die Maßnahmen der Erziehungshilfe nach den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen, dessen Entwicklungsstand und der Notwendigkeit.
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Gesetzesquellen: §§ 27–35 SGB VIII