Erziehungshilfe

1. Das Wichtigste in Kürze

Erziehungsberechtigte haben Anspruch auf verschiedenste Formen staatlicher Hilfen bei der Erziehung. Das Spektrum reicht von der freiwilligen Erziehungsberatung bis zur Heimerziehung. Zuständig ist das Jugendamt.

2. Umfang

Die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sieht vielfältige Hilfsangebote vor, insbesondere pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen.

Aufsuchende Familientherapie

Betreuungshelfer

Erziehungsbeistand

Erziehungsberatung

Heimerziehung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Soziale Gruppenarbeit

Sozialpädagogische Familienhilfe

Tagesgruppe

Vollzeitpflege

Ausgewählt werden die Maßnahmen der Erziehungshilfe nach den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen, dessen Entwicklungsstand und der Notwendigkeit.

3. Verwandte Links

Jugendamt

Kinder- und Jugendhilfe

Erziehungsbeistand

Erziehungsberatung

Heimerziehung

Sorgerecht

Umgangsrecht

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

 

Gesetzesquellen: §§ 27–35 SGB VIII

Letzte Bearbeitung: 21.07.2021

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