Aufsuchende Familientherapie

1. Das Wichtigste in Kürze

Aufsuchende Familientherapie (AFT) gehört zu den Hilfen zur Erziehung, die von den Jugendämtern gewährt werden. Direkt im Haushalt der Familie führt dabei ein AFT-Team aus zwei Personen gemeinsam eine systemische Familientherapie durch. Sie soll Familien erreichen, die mit den sonst üblichen Angeboten nicht (mehr) angesprochen werden können, und kann verhindern, dass Kinder oder Jugendliche aus ihrer Familie herausgenommen werden müssen.

2. Ziele der AFT

Die AFT will Familien dabei helfen, ihre eigenen Stärken zu erkennen und neue Möglichkeiten zu entdecken. Es wird geschaut, was schon gut funktioniert und wie Familien darauf aufbauen können, um schwierige Situationen besser zu bewältigen.

Ziele der AFT sind, Familien in belastenden Lebenslagen so zu unterstützen, dass eine Herausnahme von Kindern oder Jugendlichen aus ihren Familien vermieden werden kann. Jugendämter bewilligen die AFT in der Regel, wenn andere Hilfen bereits gescheitert sind oder die Familie durch diese nicht erreicht werden konnte. Die AFT kann somit eine Alternative zur Unterbringung in einer Pflegefamilie, Wohngruppe oder einem Heim sein.

Zur Zielgruppe der AFT gehören vor allem Familien, die mit vielen Problemen gleichzeitig kämpfen (sog. Multiproblemfamilien). In diesen Familien herrscht oft Hoffnungslosigkeit und Resignation. Die Eltern wissen nicht mehr weiter, geben ihren Kindern wenig Halt und schaffen es nicht, ihnen zu zeigen, wie man sich angemessen verhält. Sie sehen keine gute Zukunft für ihre Kinder und haben oft schon aufgegeben. Viele dieser Familien sind stark belastet und leben isoliert von ihrem Umfeld.

Die AFT kann auch dann hilfreich sein, wenn ein Familienmitglied krank ist und deshalb nicht oder nur schwer zu einer Therapie außerhalb der Wohnung gehen kann. Das AFT-Team kommt direkt in das Zuhause der Familie. So kann die Hilfe trotzdem stattfinden, auch wenn ein Familienmitglied gesundheitlich stark eingeschränkt ist.

3. Qualitätskriterien für AFT

Die Systemische Gesellschaft (SG) hat 2010 Qualitätskriterien für AFT beschlossen. Sie stehen unter www.systemische-gesellschaft.de > Verband > Position > Aufsuchende Familientherapie.

Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie (DGSF) hat 2024 Qualitätskriterien beschlossen: PDF-Download unter www.dgsf.org > Zertifizierung > Weitere Qualitätskriterien.

Folgende Standards gelten z.B. bei beiden Gesellschaften:

  • Aufsuchend: direkt im Zuhause der Familie
  • Co-Therapie: immer mit 2 Therapiepersonen
  • Umfang: mindestens 26 Termine, Mindeststundenzahl pro Fachkraft und Woche 5,5 Stunden (enthält neben Gesprächen auch Dokumentation, Vor- und Nachbereitung und Supervision)
  • Qualifikation: psychosozialer Hochschulabschluss/Fachhochschulabschluss und mindestens 3-jährige von der SG oder DGSF anerkannte familientherapeutische/systemische Weiterbildung
  • Supervision: Unterstützung und Beratung für die Therapiepersonen
  • Dokumentation: schriftliche Notizen
  • Evaluation: Überprüfen und Bewerten der Ergebnisse

4. Was ist Systemische Familientherapie?

Die Systemische Familientherapie geht davon aus, dass

  • Symptome Hinweise und Warnsignale sind. Wenn ein Mensch z.B. traurig, aggressiv oder krank ist, kann das ein Hinweis darauf sein, dass in der Familie etwas nicht stimmt, z.B. dass der Betroffene sich nicht frei entfalten kann oder nicht gehört wird.
  • Probleme keine Eigenschaften von einzelnen Personen sind, sondern durch Beziehungen entstehen. Wenn sich jemand auffällig oder „problematisch“ verhält, liegt das oft daran, wie Menschen in der Familie oder im Umfeld miteinander umgehen und kommunizieren.
  • nicht nur die Familie beeinflusst, wie es einem Menschen geht. Auch andere Lebensbereiche (sog. Systeme), z.B. Schule, Freundschaften, Wohnumfeld oder Arbeit, wirken auf den Menschen ein, oft in Wechselwirkung miteinander.

Die Therapiepersonen stellen keine Diagnose und geben keine Lösung vor. Stattdessen fördern sie neue Sichtweisen, damit die beteiligten Menschen ihr Zusammenleben verändern können.

Weitere Informationen dazu bietet die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie unter www.dgsf.org > Service & Wissen > Was heißt systemisch? > Familientherapie - Systemische Therapie.

5. Wer hilft weiter?

Familien können Aufsuchende Familientherapie beim Jugendamt beantragen. Dort gibt es auch weitere Informationen dazu.

6. Verwandte Links

Jugendamt

Erziehungshilfe

Eltern in der Krise

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

 

Rechtsgrundlagen: § 27 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII

Letzte Bearbeitung: 22.10.2025

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