Das Wichtigste in Kürze
Erziehungsbeistände sind pädagogische Fachkräfte, die Eltern unterstützen, indem sie gezielt mit dem Kind oder Jugendlichen arbeiten. Ihre Aufgabe ist, den jungen Menschen dabei zu helfen, Entwicklungsprobleme zu bewältigen und selbstständig und unabhängig vom Elternhaus zu werden. Eltern können die Hilfe beim Jugendamt beantragen. Auch junge Volljährige können einen Erziehungsbeistand bekommen, müssen dann aber selbst den Antrag stellen. Ein Erziehungsbeistand kann auch eine Auflage eines Jugendstrafgerichts oder ein Gebot eines Familiengerichts sein.
Was ist ein Erziehungsbeistand?
Ein Erziehungsbeistand ist eine Form der Hilfe zur Erziehung vom Jugendamt. Eltern haben einen Anspruch darauf, wenn ohne diese Hilfe das Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährdet wäre. Ein Erziehungsbeistand ist eine pädagogische Fachkraft (z.B. Sozialpädagoge oder Erzieher) und unterstützt direkt das Kind oder den Jugendlichen. Für die Arbeit mit den Eltern gibt es eine andere Hilfe: die sozialpädagogischen Familienhilfe.
Fallbeispiel: Aaron zieht sich ständig in sein Zimmer zurück, nimmt kaum mehr an Aktivitäten teil und geht nicht mehr regelmäßig zur Schule. Die Eltern kommen nicht mehr an ihn heran und wenden sich deshalb hilfesuchend ans Jugendamt. Aaron bekommt einen Erzieher als Erziehungsbeistand, der sich regelmäßig mit Aaron zum Tischtennisspielen trifft. Das lockt Aaron aus seinem Zimmer und gibt ihm die Möglichkeit, seine Probleme mit einer außenstehenden Person zu besprechen.
Einen Erziehungsbeistand können auch junge Volljährige bekommen (längstens bis zum 27. Geburtstag). Näheres unter Hilfe für junge Volljährige.
Welche Aufgaben hat ein Erziehungsbeistand?
Erziehungsbeistände sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen helfen, Entwicklungsprobleme zu bewältigen, z.B. bei Schulverweigerung, Schwangerschaft im Jugendalter, aggressivem oder kriminellem Verhalten, Krankheiten, psychischen Problemen und Behinderungen. Wenn möglich, sollen die Erziehungsbeistände das soziale Umfeld bei der Hilfe einbeziehen. Dazu gehört nicht nur die Familie, sondern z.B. auch der Freundeskreis und die Nachbarschaft gehören dazu.
Fallbeispiel: Anna hat einen Erziehungsbeistand, weil sie oft mit ihrer Clique Drogen konsumiert. Der Erziehungsbeistand macht mit Anna und einem Mädchen aus dem Nachbarhaus einen Ausflug an einen nahen See. Dadurch soll Anna Anschluss an ein soziales Umfeld finden, das ihr gut tut. Anna soll auch lernen, Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, die ihr gut tun. Sie hat ihm erzählt, dass sie sich für die Geschichte ihrer Stadt interessiert. Beim nächsten Treffen macht der Erziehungsbeistand deswegen mit Anna und ihrer Mutter einen Ausflug ins Stadtmuseum.
Weitere Aufgabe von Erziehungsbeiständen ist es, jungen Menschen bei der Verselbstständigung zu helfen, während diese noch zu Hause bei ihrer Familie leben. Sie unterstützen z.B. dabei, Haushaltstätigkeiten zu erlernen, mit Geld umzugehen und Konflikte lösen zu können.
Antrag beim Jugendamt
Eltern können einen Erziehungsbeistand beim Jugendamt beantragen. Junge Volljährige müssen den Antrag selbst stellen. Der Antrag ist formlos möglich, z.B. in einem persönlichen Gespräch im Jugendamt, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Nach dem formlosen Antrag kann das Jugendamt aber verlangen, dass die Eltern oder jungen Volljährigen Formulare ausfüllen.
Erziehungsbeistand als Auflage oder Gebot
Erziehungsbeistand als Auflage im Jugendstrafrecht: Wenn das Jugendstrafrecht gilt (vom 14. bis längstens zum 21. Geburtstag) kann das Jugendstrafgericht straffälligen jungen Menschen die Auflage erteilen, sich von einem Erziehungsbeistand unterstützen zu lassen (§ 12 Nr. 1 JGG).
Erziehungsbeistand als Gebot des Familiengerichts: Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Eltern sich weigern, nötige Hilfen anzunehmen, kann das Jugendamt beim Familiengericht einen Antrag auf gerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls zu stellen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Gebote, Leistungen vom Jugendamt anzunehmen (§ 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB), z.B. einen Erziehungsbeistand.
Solche Gebote können als milderes Mittel eine unfreiwillige Trennung von Eltern und Kindern oder Jugendlichen durch das Familiengericht verhindern. Denn eine Trennung kommt nur als allerletztes Mittel in Betracht.
Wer trägt die Kosten?
Das Jugendamt übernimmt alle Kosten für einen Erziehungsbeistand. Für die Familien und die jungen Volljährigen ist die Hilfe kostenlos.
Wer hilft weiter?
Das Jugendamt nimmt nicht nur Anträge entgegen, sondern berät auch zu der Leistung. Viele Träger der Jugendhilfe (z.B. kirchliche Träger, Verbände und Vereine) bieten die Leistung an und können auch dazu beraten.
Verwandte Links
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Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: § 30 SGB VIII