Ein Erziehungsbeistand ist in der Regel ein Sozialpädagoge, der Kinder und Jugendliche in sozialen und familiären Krisensituationen unterstützt. Das Sorgerecht der Eltern wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Erziehungsbeistandschaft darf nicht mit Sozialpädagogischer Familienhilfe verwechselt werden, bei der die Eltern und die Gesamtfamilie im Mittelpunkt stehen.
Erziehungsbeistände sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die über eine längere Zeit Kinder (bis 13 Jahre) oder Jugendliche (14 bis 17 Jahre) begleiten, die ohne diese individuelle persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen würden.
Vorrangige Aufgaben sind:
Eltern können einen Erziehungsbeistand beim Jugendamt beantragen. Empfehlenswert ist ein Erziehungsbeistand z.B. bei schulischen Schwierigkeiten, Kommunikationsproblemen, Kontaktängsten oder massiven Pubertätsproblemen.
Die Bestellung eines Erziehungsbeistands ist eine freiwillige, in der Regel kostenlose Form der Erziehungshilfe der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Maßnahme basiert auf dem Vertrauen zwischen Eltern, Kind und Erziehungsbeistand. Rechtlich hat der Erziehungsbeistand keinerlei Befugnisse, das Sorgerecht der Eltern wird nicht beeinträchtigt.
Als zusätzliche Unterstützung für junge Volljährige kommt gegebenenfalls auch eine Nachbetreuung in Frage (siehe Hilfe für junge Volljährige).
Ausführende Einrichtungen sind Jugendämter, freie Träger und Privatpersonen auf Honorarbasis, die über eine entsprechende Fachausbildung verfügen.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Sozialpädagogische Familienhilfe
Gesetzesquelle: § 30 SGB VIII