Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist eine Form der Erziehungshilfe der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter, die in ihrer sozialen oder emotionalen Entwicklung besondere Unterstützung benötigen.
Die Tagesgruppe wird in der Regel an Wochentagen angeboten, z.B. an den Nachmittagen (nach Beendigung der Schule), möglichst wohnortnah und mit einem begleitenden Freizeitprogramm. Tagesgruppen sollen Kinder über die Familie hinaus bei sozialen und schulischen Aufgaben unterstützen.
Tagesgruppen sollten nicht mit der Tagespflege für Kinder verwechselt werden, die umgangssprachlich als „Tagesmutter/-vater“ bezeichnet wird.
Abzugrenzen ist auch die Tagespflege für pflegebedürftige Personen, Näheres unter Tages- und Nachtpflege.
Im Unterschied zu Kindertagesstätten haben die Gruppen in der Regel maximal 12 Kinder. Das ermöglicht eine sehr intensive Betreuung.
Das Jugendamt trägt die Kosten.
Die Familie wird jedoch zu diesen Kosten herangezogen. Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Kostenbeitragsverordnung und kann in der Höhe regional unterschiedlich ausfallen. Weitere Informationen beim Jugendamt.
Anspruchsberechtigte Familien können die Übernahme der Kosten für das Mittagessen in der Tagesgruppe über das Teilhabe- und Bildungspaket beim Jobcenter beantragen.
Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.
Tages- und Nachtpflege (Pflegebedürftige)
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: § 32 SGB VIII