Das Wichtigste in Kürze
Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist eine Form der Erziehungshilfe der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche ab dem Schulalter, die in ihrer sozialen oder emotionalen Entwicklung besondere Unterstützung benötigen.
Die Tagesgruppe wird in der Regel an Wochentagen angeboten, z.B. an den Nachmittagen (nach Beendigung der Schule), möglichst wohnortnah und mit einem begleitenden Freizeitprogramm. Tagesgruppen sollen Kinder über die Familie hinaus bei sozialen und schulischen Aufgaben unterstützen.
Abgrenzung zu anderen Leistungen
Tagesgruppen sollten nicht mit der Tagespflege für Kinder verwechselt werden, die umgangssprachlich als „Tagesmutter/-vater“ bezeichnet wird.
Abzugrenzen ist auch die Tagespflege für pflegebedürftige Personen, Näheres unter Tages- und Nachtpflege.
Aufgaben
- Die Entwicklung des Kindes (bis 13 Jahre) oder Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.
- Den Schulerfolg durch gezielte schulische und erzieherische Förderung unterstützen.
- Familienergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der schulischen Elternarbeit einsetzen.
- Die Eltern-Kind-Beziehung stärken und den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in der Familie (mit Rücksicht auf den Kinderschutz) gewährleisten.
Im Unterschied zu Kindertagesstätten haben die Gruppen in der Regel maximal 12 Kinder. Das ermöglicht eine sehr intensive Betreuung.
Kosten
Das Jugendamt trägt die Kosten.
Die Familie wird jedoch zu diesen Kosten herangezogen. Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Kostenbeitragsverordnung und kann in der Höhe regional unterschiedlich ausfallen. Weitere Informationen beim Jugendamt.
Praxistipp
Anspruchsberechtigte Familien können die Übernahme der Kosten für das Mittagessen in der Tagesgruppe über das Teilhabe- und Bildungspaket beim Jobcenter beantragen.
Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.
Verwandte Links
Tages- und Nachtpflege (Pflegebedürftige)
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: § 32 SGB VIII