Das Wichtigste in Kürze
Es gibt verschiedene Formen von Kindertagesstätten (kurz Kita): Beginnend bei der Kinderkrippe über den Kindergarten bis zum Kinderhort. Hier werden Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig in Gruppen betreut und gefördert. Die Aufgaben der Kitas sind breit gefächert und umfassen insbesondere die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder.
Formen von Kindertagesstätten
Die verschiedenen Formen der Kindertagesstätten sind nach Alter der betreuten Kinder aufgeteilt:
- Kinderkrippe: für Kinder bis zu 3 Jahren
Kinder vom 1. bis zum 3. Geburtstag haben einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, Kinder vor dem 1. Geburtstag nur dann, wenn dies z.B. für die Entwicklung des Kindes wichtig ist oder der/die Erziehungsberechtigte/n arbeiten, arbeitssuchend sind, sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (SGB II) bekommen. - Kindergarten: für Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt
Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für ein Kind ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt. - Kinderhort: für schulpflichtige Kinder in der Regel bis zur 4. Klasse, teilweise auch bis 14 Jahre
In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen. Auskünfte geben die einzelnen Kitas oder die Kitaträger, z.B. Städte, Gemeinden, Wohlfahrtsverbände, Pfarreien oder private Initiativen.
Eine Betreuung von Jugendlichen (14 bis noch nicht 18 Jahre) in einer Tageseinrichtung findet nicht statt. Für Jugendliche kommt nur die Betreuung in einer Tagesgruppe oder einer Ganztagsschule in Betracht.
Aufgaben der Kindertagesstätten
Zu den wichtigsten Aufgaben und Zielen von Kindertagesstätten gehören:
- Unterstützung und Ergänzung der Betreuung, Erziehung und Bildung innerhalb der Familie.
- Bessere Vereinbarkeit von Erwerbsfähigkeit, Kindererziehung und familiärer Pflege.
- Förderung der kindlichen Entwicklung hin zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Die Förderung soll sich an der geistigen, körperlichen, sozialen und emotionalen Reife der Kinder orientieren und ihnen grundlegende Regeln und Werte beibringen. Alter, Entwicklungsstand und die Fähigkeiten des einzelnen Kindes sind dabei ebenso zu beachten wie seine Lebenssituation, seine Interessen und Bedürfnisse sowie seine ethnische Herkunft. - Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.
Praxistipps
- Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums bietet unter www.familienportal.de > Meine Lebenslage > Ausbildung & Beruf > Kinderbetreuung > Wie finde ich einen Kita-Platz? eine Übersicht über die jeweils zuständigen Landesministerien an. Dort gibt es weitere Informationen rund um die Kita. Einige Bundesländer bieten Kita-Suchportale an.
- In immer mehr Städten und Gemeinden können Eltern über das Portal "Little bird" unter www.little-bird.de > Kitaplatz suchen Kita-Plätze suchen und Betreuungsanfragen stellen.
- Durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) besteht ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Der Rechtsanspruch besteht ab August 2026 zunächst für Kinder der 1. Klasse und wird jährlich um eine Klassenstufe ausgeweitet. Weitere Informationen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfjde > Aktuelles > Alle Meldungen > Suchbegriff: "Ganztagsbetreuung" > Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab 2026 beschlossen.
Wer hilft weiter?
Das Jugendamt oder die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantworten Fragen zu Kindertagesstätten und unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Kita-Platz.
Verwandte Links
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: §§ 22, 24 SGB VIII