Kindertagesstätten

Das Wichtigste in Kürze

Kindertagesstätten (kurz Kita) umfassen verschiedene Betreuungsformen für Kinder. Dazu gehören insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten und Horte. Hier werden Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig in Gruppen betreut und gefördert. Die Aufgaben der Kitas sind breit gefächert und umfassen insbesondere die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder. Die Höhe der Kita-Gebühren variiert je nach Bundesland und Kommune. Bei finanzieller Belastung können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen eine teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten beantragen.

Formen von Kindertagesstätten

Die verschiedenen Formen der Kindertagesstätten sind nach Alter der betreuten Kinder aufgeteilt:

  • Kinderkrippe: für Kinder bis zu 3 Jahren
    Für Kinder vom 1. bis zum 3. Geburtstag besteht ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, für Kinder vor dem 1. Geburtstag nur dann,
    wenn bestimmte Bedingungen vorliegen (z.B. wenn es für die Entwicklung des Kindes wichtig ist oder der/die Erziehungsberechtigte/n arbeiten, arbeitsuchend sind, sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (SGB II) bekommen).
  • Kindergarten: für Kinder ab 3 Jahre bis Schuleintritt
    Für ein Kind ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
  • Kinderhort: für schulpflichtige Kinder in der Regel bis zur 4. Klasse, teilweise auch bis 14 Jahre

In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen. Auskünfte geben die Kitas oder die Kitaträger, z.B. Städte, Gemeinden, Wohlfahrtsverbände, Pfarreien oder private Initiativen.

Eine Betreuung von Jugendlichen (14 bis noch nicht 18 Jahre) in einer Tageseinrichtung findet nicht statt. Für Jugendliche kommt nur die Betreuung in einer Tagesgruppe oder einer Ganztagsschule in Betracht.

Hinweis: Durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) besteht ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Der Rechtsanspruch besteht ab August 2026 zunächst für Kinder der 1. Klasse und wird jährlich um eine Klassenstufe ausgeweitet. Weitere Informationen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de > Aktuelles > Alle Meldungen > Suchbegriff: „Ganztagsbetreuung” > Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 beschlossen.

Aufgaben der Kindertagesstätten

Zu den wichtigsten Aufgaben und Zielen von Kindertagesstätten gehören:

  • Unterstützung und Ergänzung der Familie bei der Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes.
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbsfähigkeit, Kindererziehung und familiärer Pflege.
  • Förderung der kindlichen Entwicklung hin zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    Die Förderung soll sich an der geistigen, körperlichen, sozialen und emotionalen Reife der Kinder orientieren und ihnen grundlegende Regeln und Werte beibringen. Alter, Entwicklungsstand und die Fähigkeiten des einzelnen Kindes sind dabei ebenso zu beachten wie seine Lebenssituation, seine Interessen und Bedürfnisse sowie seine ethnische Herkunft.
  • Kinder mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.

Höhe und Befreiung von Kita-Gebühren

Die Höhe der Gebühren für Kindertagesstätten wird von den Bundesländern und Kommunen selbst festgelegt. Dadurch können die Kosten je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen. Eltern, für die die Beiträge finanziell nicht tragbar sind, können beim zuständigen Jugendamt eine teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten beantragen. Eine Entlastung ist möglich, wenn die Zahlung der Beiträge nicht zumutbar ist, z.B. wenn Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld beziehen.

Praxistipps zu Gebühren und Übernahme

Praxistipps

Wer hilft weiter?

Das Jugendamt oder die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantworten Fragen zu Kindertagesstätten und unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Kita-Platz.

Kinder- und Jugendhilfe

Jugendamt

Tagespflege von Kindern

Betreuung kranker Kinder

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

 

Rechtsgrundlagen: §§ 22, 24 SGB VIII

Letzte Bearbeitung: 27.04.2026

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