Es gibt verschiedene Formen von Kindertagesstätten (kurz Kita): Beginnend bei der Kinderkrippe bis zum Kinderhort. Hier werden Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig in Gruppen betreut und gefördert. Die Aufgaben der Tagesstätten sind breit gefächert und umfassen insbesondere die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder.
Die verschiedenen Formen der Kindertagesstätten sind nach Alter der betreuten Kinder aufgeteilt:
In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen. Auskünfte geben die einzelnen Einrichtungen.
Eine Betreuung von Jugendlichen (14 bis noch nicht 18 Jahre) in einer Tageseinrichtung findet nicht statt. Für Jugendliche kommt nur die Betreuung in einer Tagesgruppe oder einer Ganztagsschule in Betracht.
Zum 1.1.2019 ist das sog. Gute-Kita-Gesetz in Kraft getreten. Die Kita-Gebühren müssen seitdem nach sozialen Kriterien (z.B. Einkommen, Anzahl der Kinder) gestaffelt werden. Zudem sind generell alle Eltern mit geringem Einkommen von den Gebühren befreit, also alle Eltern, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
Viele Bundesländer nutzen zudem die finanziellen Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz, um die Kita-Gebühren für alle Eltern zu senken. Weitere Ziele des Gesetzes sind der Ausbau des Kita-Personals, bessere Aus- und Fortbildungen, erweiterte Öffnungszeiten und eine individuellere Betreuung der Kinder. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de > Themen > Familie > Kinderbetreuung > Gute-KiTa-Gesetz.
Durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) besteht ab dem Jahr 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Der Rechtsanspruch besteht ab August 2026 zunächst für Kinder der 1. Klasse und wird jährlich um eine Klassenstufe ausgeweitet. Weitere Informationen hierzu bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfjde > Aktuelles > Alle Meldungen > Suchbegriff: "Ganztagsbetreuung" > Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab 2026 beschlossen.
Das Jugendamt oder die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantworten Fragen zu Kindertagesstätten und unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Kita-Platz.
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: §§ 22, 24 SGB VIII, KiQuTG, Gute-Kita-Gesetz