Adoption

Das Wichtigste in Kürze

Bei einer Adoption wird das Kind so gestellt wie ein leibliches Kind. Die Adoption muss dem Kindeswohl entsprechen und eine echte Eltern-Kind-Beziehung muss zu erwarten sein. Adoptiveltern dürfen nicht zu jung oder alt sein. Paare müssen fast immer gemeinsam adoptieren. Die leiblichen Eltern müssen zustimmen. Auch eine Stiefkindadoption, eine Adoption Erwachsener und eine Adoption von Kindern aus dem Ausland sind möglich. Das Jugendamt prüft die Adoptiveltern vorab, berät und begleitet sie. Adoptivkinder haben ein Recht, etwas über ihre Herkunft zu erfahren.

Was bedeutet Adoption?

Durch eine Adoption gehört ein Kind rechtlich zur Familie der Adoptiveltern. Zwischen dem Kind und den Adoptiveltern entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis mit den gleichen Rechten und Pflichten wie bei leiblichen Kindern.

Wird ein minderjähriges Kind adoptiert, gilt es rechtlich in der Regel als Kind der Adoptiveltern. Die rechtlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern und deren Verwandten enden meist.

Bei der Adoptionsvermittlung steht immer das Kind im Mittelpunkt. Ziel ist nicht, ein Kind für Eltern zu suchen, sondern passende Eltern für ein Kind zu finden, das nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann.

Voraussetzungen für eine Adoption

Wer ein Kind adoptieren möchte, muss nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sein und grundsätzlich mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren muss ein Partner mindestens 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21 Jahre.

Es gibt keine festgelegte Höchstaltersgrenze. Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und dem Kind sollte jedoch dem einer üblichen Eltern-Kind-Beziehung entsprechen.

Ehepaare können ein Kind in den meisten Fällen nur gemeinsam adoptieren. Personen, die nicht verheiratet sind, können ein Kind in der Regel nur allein adoptieren.

Die leiblichen Eltern müssen in der Regel in die Adoption einwilligen. Die Einwilligungen sind frühestens möglich, wenn das Kind 8 Wochen alt ist. Sie müssen gegenüber dem Familiengericht erklärt und notariell beurkundet werden.

Stiefkindadoption

Bei einer Stiefkindadoption adoptiert eine Person das Kind ihres Partners. Voraussetzung ist, dass die Partner verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer verfestigten Lebensgemeinschaft leben. Durch die Adoption wird das Stiefkind rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt. Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt, weshalb sich die Beteiligten vor der Adoption in der Regel von einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen müssen. Die Beratung ist nicht erforderlich, wenn die Partnerin der leiblichen Mutter das gemeinsame Kind adoptiert und die Eltern bereits bei der Geburt in einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder verfestigten Lebensgemeinschaft gelebt haben.

Erwachsenenadoption

Auch Erwachsene können adoptiert werden, wenn dafür ein guter rechtlicher Grund besteht, vor allem bei einem bestehenden Eltern-Kind-Verhältnis. Das kommt z.B. bei Pflegekindern vor, die über viele Jahre in einer Pflegefamilie gelebt haben und bei denen die soziale Eltern-Kind-Beziehung auch nach dem 18. Geburtstag rechtlich abgesichert werden soll. Nähere Informationen bietet Stiftung Warentest unter www.test.de > Familie > Recht & Geld > Ehe & Familie > Adoption Volljähriger.

Ablauf einer Inlandsadoption

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit einer Adoptionsvermittlungsstelle, meist beim Jugendamt. Die Adoptionsvermittlungsstelle prüft die Eignung der Bewerber, unter anderem deren Beweggründe, die Stabilität der Lebenssituation sowie gesundheitliche und soziale Aspekte.

Nach einer erfolgreichen Eignungsprüfung werden die künftigen Adoptiveltern weiter auf die Adoption vorbereitet. Wählt die Vermittlungsstelle sie für ein Kind aus, zieht es oft schon nach kurzer Zeit bei ihnen ein. Anschließend beginnt die Adoptionspflegezeit, in der sich eine positive Beziehung zwischen den Adoptiveltern und dem Kind entwickeln soll. Wenn alles gut läuft, kann die Adoption beim Familiengericht beantragt und durch einen Adoptionsbeschluss rechtskräftig werden.

Beratung und Begleitung bei einer Adoption

Kinder, Adoptivfamilien und Herkunftsfamilien haben einen Anspruch auf Beratung und Begleitung vor, während und nach der Adoption.

Die Beratung informiert über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Folgen einer Adoption. Sie hilft außerdem bei Fragen zur Herkunft des Kindes, zu möglichen Kontakten mit der Herkunftsfamilie und zu weiteren Unterstützungsangeboten, z.B. bei Herausforderungen im Familienalltag.

Die Adoptionsvermittlungsstellen unterstützen Familien dabei, offen mit der Adoption umzugehen und Kinder altersgerecht über ihre Herkunft zu informieren.

Rechte des Kindes und Herkunftssuche

Für adoptierte Kinder ist es wichtig, altersgerecht über ihre Herkunft informiert zu werden. Adoptionsvermittlungsstellen unterstützen bei Fragen zur Herkunft, zur Einsicht in Adoptionsunterlagen und bei der Suche nach der Herkunftsfamilie.

Wenn es für das Kind gut ist und alle Beteiligten es möchten, können Kontakte zwischen dem Kind, der Adoptivfamilie und der Herkunftsfamilie begleitet und unterstützt werden.

Ab dem 15. Geburtstag dürfen Adoptierte ihre Adoptionsakten selbst einsehen. Die Zustimmung der Adoptiveltern ist dafür nicht erforderlich. Nähere Informationen bietet die Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle unter https://zauv.bund.de > Auskunft und Information > Auskunftsrechte und Akteneinsicht > Die Suche nach den Wurzeln.

Zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter

Die Adoptionsvermittlung ist Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstellen bei den Jugendämtern und der zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter.

Die Adressen der Zentralen Adoptionsstellen sind beim Bundesamt für Justiz unter www.bundesjustizamt.de > Themen > Familie international > Adoption > Anschriften > Zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter zu finden.

Auslandsadoption

Bei einer Auslandsadoption adoptieren in Deutschland lebende Personen ein Kind aus dem Ausland. Das Bundesamt für Justiz bietet die Broschüre „Internationale Adoption: Informationen zur grenzüberschreitenden Adoption von Kindern" zum kostenlosen Download unter www.bundesjustizamt.de > Themen > Familie international > Adoption.

Praxistipps

  • Adoptiveltern können Familienleistungen wie Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld erhalten.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Adoptiveltern die Zeiten der Kindererziehung als Beitragszeiten für ihre Rente anrechnen lassen. Eine Kontenklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger sollte möglichst zeitnah erfolgen. Näheres unter Rente > Kindererziehungszeiten.

Wer hilft weiter?

  • Die örtlichen Jugendämter.
  • Der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. (PFAD) hilft Pflege- und Adoptiveltern in Krisen und Konfliktsituationen und unterstützt sie durch Beratung, Fortbildung, Erfahrungsaustausch, Interessensvertretung und aktuelle fachliche Informationen. Kontakt: Telefon 030 94879423, www.pfad-bv.de.

Jugendamt

Erziehungshilfe

Vollzeitpflege

Künstliche Befruchtung

Genetische Beratung

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

 

Rechtsgrundlagen: §§ 1741 ff. BGB

Letzte Bearbeitung: 16.07.2026

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