Die Kosten einer Schwangerschaft und Entbindung werden von der Krankenkasse übernommen. Gezahlt werden z.B. ärztliche Untersuchungen, Gymnastik, Entbindung und Hebammenbetreuung. Als Entbindungsort kommen Krankenhäuser, Geburtshäuser und das eigene Zuhause in Frage.
Für die Kostenübernahme ist der Nachweis der Schwangerschaft notwendig.
Keine Entbindung liegt vor bei:
Die ärztliche Betreuung umfasst:
Details zum Umfang der ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung stehen in den sog. Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unter www.g-ba.de > Richtlinlien > Mutterschafts-Richtlinien.
Schwangere leisten bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung keine Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Hebammenhilfe inklusive aller Kosten für Hausbesuche bis zur 12. Woche nach der Entbindung, sofern die Mutter dies wünscht.
Die Hebammenhilfe umfasst z.B.:
Die Hebammenhilfe deckt vorrangig normal verlaufende Schwangerschaften ab.
Die Versicherte hat für sich und ihr Neugeborenes Anspruch auf zuzahlungsfreie stationäre Unterkunft, Pflege und Verpflegung.
In der Regel kann die Schwangere frei wählen, in welcher Klinik sie ihr Kind zur Welt bringen möchte. Die Geburtskliniken bieten werdenden Eltern Informationsabende, an denen der Kreißsaal und die Station angeschaut und Fragen gestellt werden können. Insbesondere über mögliche Anmeldefristen sollten sich die werdenden Mütter informieren, um sich für die Geburt rechtzeitig bei der Klinik ihrer Wahl anmelden zu können.
Die Krankenkasse übernimmt auch die Kosten einer Hausgeburt sowie die entsprechend entstehenden Kosten für häusliche Pflege oder Haushaltshilfe (siehe unten). Eine Hausgeburt sollte nur bei einer komplikationsfreien Schwangerschaft in Betracht gezogen werden. Ab dem 3. Tag nach dem errechneten Geburtstermin ist zudem eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vom Frauenarzt nötig.
Auf Wunsch der Frau/des Paares ist eine Hausgeburt durchzuführen. Die Hebamme oder der betreuende Frauenarzt ist verpflichtet, die Schwangere über alle bekannten Risiken aufzuklären. Eine gut ausgestattete Klinik sollte für den Notfall schnell zu erreichen sein.
Ein Geburtshaus ist für eine komplikationslose, in der Regel ambulante, Geburt ausgerüstet und wird von Hebammen geleitet. Geburtshäuser nehmen Risikoschwangerschaften wie Mehrlingsgeburten, Beckenendlagen oder Schwangerschaften mit einem komplizierten Verlauf nicht zur Entbindung an. Treten Komplikationen auf, wird die Mutter zur Notfallversorgung sofort ins nächste Krankenhaus gebracht.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Hebammenhilfe sowie die Betriebskosten des Geburtshauses, wie Unterhalt und Verpflegung bis zu einer maximalen Höhe von 804 € für eine vollendete Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung. Die Geburtshäuser rechnen die Betriebskosten in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab. Einzelheiten dazu sollten ebenso wie medizinische und praktische Fragen mit dem jeweiligen Geburtshaus direkt abgesprochen werden.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die häusliche Krankenpflege, wenn sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist, z.B. bei Hausgeburt oder einer drohenden Frühgeburt.
In der Regel wird eine Pflegekraft gestellt (Sachleistung), welche die Grundpflege und medizinische Pflege übernimmt.
Schwangere leisten bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung keine Zuzahlung zur Häuslichen Krankenpflege.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn sie
Schwangere leisten bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung keine Zuzahlung zur Haushaltshilfe.
In der Regel die Krankenkassen.
Bei Notlagen:
Fahrtkosten Krankenbeförderung
Gestzesquellen: §§ 24 c - 24 i SGB V