Das Wichtigste in Kürze
Finanziell bedürftige Schwangere und Wöchnerinnen ohne Krankenversicherung erhalten vom Sozialamt Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als Ersatz für die Leistungen, die sonst die Krankenkasse übernehmen würde. Darüber hinaus gibt es beim Bürgergeld und der Sozialhilfe einen Mehrbedarfszuschlag für Schwangere und Pauschalen für Schwangerschaftskleidung und Babybedarf.
Wer bekommt Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft?
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft gehört zur Gesundheitshilfe vom Sozialamt. Diese Leistung bekommen Schwangere und Wöchnerinnen, die weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind, wenn sie finanziell bedürftig sind, Näheres unter Sozialhilfe > Einkommen und Sozialhilfe > Vermögen.
Auch ausländische Staatsangehörige können „Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ bekommen, wenn sie sich in Deutschland aufhalten (§ 23 Abs. 1, S. 1 SGB XII).
Umfang der Hilfe
Die Leistungen der Sozialhilfe entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen umfasst insbesondere:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung (z.B. Schwangerschaft ärztlich feststellen, Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Betreuung bei und nach der Geburt)
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln und Heilmitteln
- Hebammenhilfe (z.B. Geburtsvorbereitungskurs, persönliche Betreuung in der Schwangerschaft, Geburtshilfe zu Hause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus, Betreuung im Wochenbett und Rückbildungskurse)
- stationäre Pflege
- Pflege zu Hause (Erstattung angemessener Kosten für Hilfe durch Familienmitglieder, Nachbarschaftshilfe oder notwendige professionelle Hilfe)
- notwendige Haushaltshilfe, soweit die Krankenkasse sie bei einer Versicherten bezahlen würde
Näheres zu den einzelnen Leistungen unter Schwangerschaft Entbindung.
Weitere Hilfen für Schwangere und Mütter
Neben den Leistungen der Sozialhilfe, die denen der Krankenkassen entsprechen, gibt es weitere Hilfen, die beantragt werden können.
Mehrbedarfszuschlag
Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es einen Mehrbedarfszuschlag für die Schwangere beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe.
Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
Als einmalige Leistung (Sozialhilfe und Bürgergeld > Einmalige Leistungen) gewährt das Jobcenter oder das Sozialamt Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt. Die Schwangere muss den Antrag stellen, bevor sie die Erstausstattung kauft. In der Regel gibt es dafür eine Pauschale.
Zur Erstausstattung bei Schwangerschaft zählen unter anderem Umstandskleider, Schwangerschaftsbadeanzüge, Bekleidung für Schwangerschaftsgymnastik, Still-BHs sowie notwendige Ausstattung für den Krankenhausaufenthalt wie Reisetasche, Morgenmantel, Nachthemd etc.
Zur Erstausstattung bei Geburt (auch Säuglingserstausstattung genannt) zählen z.B. Babykleidung, Windeln, Lätzchen, Fläschchen, Plastikwanne, Windeleimer, Bettwäsche, Laken, Wickelauflage, Kinderbett, Kinderwagen etc. Der Antrag auf Säuglingserstausstattung sollte rechtzeitig vor der Geburt gestellt werden, damit die Schwangere alles einkaufen kann.
Hat die Schwangere schon Kinder, kann das Sozialamt oder Jobcenter auf bereits vorhandene Ausstattung verweisen.
Weitere Hilfen
Weitere Hilfen für Schwangere und Mütter unter folgenden Stichworten:
Schwangerschaftsabbruch
Das Sozialamt gewährt keine Hilfe bei Schwangerschaftsabbrüchen. Leistungen hierfür werden nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz von den Ländern erbracht (§§ 19 ff. SchKG). Näheres unter Schwangerschaftsabbruch.
Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.
In Notlagen berät das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ rund um die Uhr und anonym unter 0800 4040 020. Näheres unter Notfall- und Beratungsnummern.
Verwandte Links
Sozialhilfe und Bürgergeld > Einmalige Leistungen
Rechtsgrundlagen: § 50 SGB XII