Landeserziehungsgeld

1. Das Wichtigste in Kürze

Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes Sachsen. Es wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt und wird nicht auf Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II, Hartz IV) oder Sozialhilfe angerechnet.

In Bayern wurde das Landeserziehungsgeld 2018 vom Familiengeld abgelöst.

2. Höhe und Bezugsdauer

Das Landeserziehungsgeld wird entweder beginnend im 2. Lebensjahr oder im 3. Lebensjahr des Kindes gewährt.

2.1. Höhe und Bezugsdauer bei Kindern im 2. Lebensjahr:

  • 1. Kind: 5 Monate lang 150 €
  • 2. Kind: 6 Monate lang 200 €
  • Ab dem 3. Kind: 7 Monate lang je 300 €

2.2. Höhe und Bezugsdauer bei Kindern im 3. Lebensjahr:

  • 1. Kind: 9 Monate lang 150 €
  • 2. Kind: 9 Monate lang 200 €
  • Ab dem 3. Kind: 12 Monate lang je 300 €

Voraussetzung dafür ist, dass für das Kind seit dem vollendeten 14. Lebensmonat kein Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte in Anspruch genommen wurde. Ansonsten gilt die gleiche Bezugsdauer wie bei Kindern im 2. Lebensjahr.

3. Voraussetzungen

Das Landeserziehungsgeld wird unter folgenden Voraussetzungen gezahlt:

  • Der Antragstellende hat seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen.
  • Der Antragstellende ist personensorgeberechtigt und lebt mit dem Kind in einem Haushalt. Er erzieht und betreut es selbst.
  • Der Antragstellende arbeitet wöchentlich weniger als 30 Stunden.
  • Das Kind ist nicht in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung untergebracht und beansprucht keine staatlich geförderte Tagespflege. Ausnahmen sind in besonderen Fällen möglich.

Bis zu diesen Einkommensgrenzen (es gilt das pauschalierte Jahres-Nettoeinkommen) wird das Landeserziehungsgeld in voller Höhe ausbezahlt:

  • Alleinerziehende: 21.600 €
  • Eltern: 24.600 €

Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um 3.140 €. Ab dem 3. Kind wird das Landeserziehungsgeld einkommensunabhängig gezahlt.

Das Landeserziehungsgeld kann erst im Anschluss an das Basiselterngeld, jedoch parallel zum ElterngeldPlus, in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen siehe Elterngeld.

4. Wer hilft weiter?

Elterngeld- und Erziehungsgeldstellen des Freistaates Sachsen. Adressen finden Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unter www.familie.sachsen.de > Leistungen und Förderungen > Leistungen des Freistaates Sachsen > Landeserziehungsgeld.

5. Verwandte Links

Bayerisches Familiengeld

Elterngeld

Kinderzuschlag

Bürgergeld

Hilfe zum Lebensunterhalt

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

 

Rechtsgrundlagen: Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz (SächsLErzGG)

Letzte Bearbeitung: 20.01.2023

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