Das Bayerische Familiengeld erhalten Familien in Bayern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es beträgt mindestens 250 € im Monat pro Kind. Es wird vom 13. bis zum vollendeten 36. Lebensmonat des Kindes gezahlt.
Das Bayerische Familiengeld ersetzt seit dem 1.9.2018 das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld und bündelt diese zu einer einzigen Leistung. Ziel ist, dass Familien dadurch insgesamt mehr Geld bekommen, um ihren Kindern individuelle, selbst gewählte Erziehungs- und Bildungsmöglichkeiten bieten zu können.
Familien erhalten das Familiengeld unter folgenden Voraussetzungen:
Das Familiengeld ist unabhängig vom Einkommen und weiteren Geldleistungen wie z.B. dem Elterngeld. Es gibt keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Familien erhalten
Das sind 6.000 bzw. 7.200 € pro Kind bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von 2 Jahren.
Das Familiengeld wird für maximal 2 Jahre (13. bis vollendeter 36. Lebensmonat des Kindes) gezahlt.
Wer in Bayern Elterngeld beantragt, muss keinen extra Antrag stellen, da der Elterngeldantrag auch als Antrag für das Familiengeld gilt.
Bezieht eine Familie kein Elterngeld, dann kann der Online-Antrag für Familiengeld, frühestens 3 Monate vor beabsichtigtem Leistungsbeginn, unter www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Bayerisches Familiengeld > Antrag gestellt werden. Geht ein Antrag verspätet ein, wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats Familiengeld geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist.
Das Servicetelefon des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter 0931 32090929 (Mo–Do 8–16 Uhr und Fr 8–12 Uhr).
Eine Übersicht sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Familiengeld finden Sie unter www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Familiengeld > Häufige Fragen.
Gesetzesquelle: Bayerische Familiengeldgesetz (BayFamGG)