Das Wichtigste in Kürze
Das Bayerische Familiengeld erhalten Familien in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen nur noch, wenn ihr Kind bis zum 31.12.2024 geboren wurde. Es beträgt mindestens 250 € im Monat pro Kind und wird vom 13. bis zum vollendeten 36. Lebensmonat des Kindes gezahlt.
Für Kinder, die seit 1.1.2025 geboren wurden, wurden das Bayerische Familiengeld und das Krippengeld gestrichen. Auch das angekündigte Kinderstartgeld von 3.000 € wurde gestrichen.
Voraussetzungen
Familien erhalten das Familiengeld unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Kind wurde bis einschließlich 31.12.2024 geboren.
- Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Antragstellers in Bayern.
- Das Kind lebt im Haushalt des Antragstellers und es wird für dieses Kindergeld bezogen.
- Der Antragsteller erzieht das Kind selbst – unabhängig davon, ob das Kind eine Kindertagesstätte (KiTa) besucht.
- Das Kind ist zwischen 13 und 36 Lebensmonate alt.
Das Familiengeld ist unabhängig vom Einkommen und weiteren Geldleistungen, wie z.B. dem Elterngeld. Es gibt keine Anrechnung auf Sozialhilfe oder das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld).
Für Geburten seit 1.1.2025 gibt es kein Familiengeld mehr.
Höhe
Familien erhalten bei Geburten bis zum 31.12.2024
- für die ersten beiden Kinder je 250 € im Monat.
- ab dem 3. Kind 300 € im Monat.
Das sind 6.000 bzw. 7.200 € pro Kind bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von 2 Jahren.
Dauer
Das Familiengeld wird für maximal 2 Jahre (13. bis vollendeter 36. Lebensmonat des Kindes) gezahlt.
Da das Familiengeld längstens bis zum vollendeten 36. Lebensmonat gezahlt wird, können Kinder des letzten anspruchsberechtigten Geburtsjahrgangs (Geburt bis 31.12.2024) die Leistung längstens bis 31.12.2027 erhalten.
Antrag
Wer in Bayern Elterngeld beantragt, muss keinen extra Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt auch als Antrag für das Familiengeld.
Bezieht eine Familie kein Elterngeld, dann kann der Online-Antrag auf Familiengeld, frühestens 3 Monate vor beabsichtigtem Leistungsbeginn, unter www.zbfs.bayern.de > Elterngeld, Familien- und Krippengeld > Bayerisches Familiengeld > Antrag > Antrag auf Familiengeld (Antrag unter der Überschrift Familie, Kinder und Jugend > Bayerisches Familiengeld anklicken) gestellt werden. Geht ein Antrag verspätet ein, wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats Familiengeld geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist.
Krippengeld
Das bayerische Krippengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern in Bayern, deren Kinder eine kostenpflichtige Betreuung in einer staatlich geförderten Krippe oder Tagespflege erhalten. Es beträgt bis zu 100 € monatlich und ist einkommensabhängig. Die Einkommensgrenze mit einem Kind liegt bei 60.000 € jährlich und erhöht sich um 5.000 € für jedes weitere Kind. Das Krippengeld gibt es frühestens im Monat nach dem 1. Geburtstag und längstens bis August des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird.
Wichtig: Für Kinder, die nach dem 1.1.2025 geboren wurden, gibt es kein Krippengeld mehr. Für zuvor geborene Kinder ist ein Bezug, je nach Geburtsdatum, noch bis spätestens 31.8.2027 möglich.
Praxistipp
Eine Übersicht sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Familiengeld finden Sie unter www.zbfs.bayern > Familie, Kinder und Jugend > Häufige Fragen.
Wer hilft weiter?
Das Servicetelefon des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter 0931 32090929 (Mo–Do 8–16 Uhr und Fr 8–12 Uhr).
Verwandte Links
Landeserziehungsgeld (Sachsen)
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: Bayerisches Familiengeldgesetz (BayFamGG)