Fehlgeburt und Totgeburt

Das Wichtigste in Kürze

Eine Fehl- oder Totgeburt ist für betroffene Eltern ein schwerer Schicksalsschlag. Um eine Fehl- oder Totgeburt psychisch zu verarbeiten, kann eine Bestattungszeremonie hilfreich sein, aber auch die Klinikseelsorge, der psychosoziale Dienst der Klinik und der Austausch in Selbsthilfegruppen. Wenn ein Kind tot geboren wird, gelten dieselben Regelungen für Mutterschutz wie bei einer Lebendgeburt. Bei einer Fehlgeburt wird der Mutterschutz gestaffelt oder die Mutter kann krankgeschrieben werden.

Unterscheidung Fehlgeburt – Totgeburt

Eine Fehlgeburt ist die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft vor der 24. Schwangerschaftswoche (SSW), bei der das Kind weniger als 500 Gramm wiegt und keine Lebensmerkmale wie Herzschlag, pulsierende Nabelschnur oder Atmung zeigt.

Bei einer Totgeburt wiegt das Kind mindestens 500 Gramm und ist nach der 24. SSW im Mutterleib oder während der Geburt verstorben. Totgeburten müssen standesamtlich registriert werden. Auf Wunsch des Verfügungsberechtigten wird der Vor- und Familienname eines totgeborenen Kindes im Geburtenbuch eingetragen.

Auch Kinder, die bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegen, können beim Standesamt eingetragen werden. Damit erhalten sie offiziell einen Namen und eine rechtliche Existenz.

Mutterschutz und Krankschreibung

Bei einer Totgeburt wird Mutterschutz gewährt. Die Dauer entspricht in der Regel der allgemeinen Schutzfrist nach der Entbindung. Frauen haben jedoch die Möglichkeit, vorzeitig wieder ihrer Arbeit nachzugehen, wenn sie das ausdrücklich wünschen und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht, jedoch nicht in den ersten beiden Wochen nach der Geburt. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Während der Schutzfrist besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Bei einer Fehlgeburt gibt es einen gestaffelten Mutterschutz:

ab 13. SSW 2 Wochen Mutterschutz
ab 17. SSW 6 Wochen Mutterschutz
ab 20. SSW 8 Wochen Mutterschutz

 

Die Mutter kann freiwillig auf den Mutterschutz verzichten, wenn sie ausdrücklich weiterarbeiten möchte. Falls der Arbeitgeber nicht über die Fehlgeburt informiert werden soll, können Frauen von einem Arzt krankgeschrieben werden (Arbeitsunfähigkeit) und haben somit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Zudem gibt es einen Kündigungsschutz bis zum Ablauf von 4 Monaten für Frauen nach einer Fehlgeburt, die nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgte.

Auch bei einer Fehlgeburt vor der 13. Schwangerschaftswoche kann eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden, sodass eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall möglich ist.

Bestattung

Totgeborene Kinder unterliegen der Bestattungspflicht und damit den unterschiedlichen Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer. Auch bei einer Fehlgeburt besteht die Möglichkeit einer Bestattung. Eine Abschiedszeremonie kann den Eltern helfen, den Verlust zu verarbeiten.

Möglich ist auch eine anonyme Bestattung oder bei Fehlgeburten eine Bestattung durch die Klinik. Letztere ist in der Regel kostenlos. Ansonsten werden Bestattungen durch städtische und private Bestattungsdienste durchgeführt.

Wenn Ärzte und andere Klinikmitarbeiter entsprechende Fragen der Mutter/Eltern nicht beantworten können, können oft der Sozialdienst oder die Klinikseelsorge weiterhelfen.

Trauerarbeit

Trauerarbeit nach einer Fehl- oder Totgeburt ist ein wichtiger Prozess, um den Verlust zu verarbeiten. Der Abschied von einem Kind, das nicht leben konnte, kann tiefe emotionale Spuren hinterlassen. Rituale wie eine Bestattung, Erinnerungsstücke oder Gespräche mit dem psychologischen Dienst oder Sozialdienst der Klinik können helfen, dem Schmerz Ausdruck zu geben und einen Weg zurück in den Alltag zu finden. Jede Form der Trauer ist individuell und braucht ihre eigene Zeit.

Wenn Betroffene z.B. mit verzögerter oder unterdrückter Trauer, Schuldgefühlen, Problemen in der Partnerschaft oder Depressionen zu kämpfen haben, kann ihnen eine Psychotherapie helfen.

Auch der Austausch in einer Selbsthilfegruppe kann Betroffene unterstützen. In einem geschützten Rahmen entsteht Raum für Verständnis und gegenseitige Hilfe. Das Teilen von Erfahrungen und Gefühlen kann entlasten, neue Perspektiven eröffnen und zeigen, dass Wege aus der Trauer möglich sind. Zusätzlich bieten Selbsthilfegruppen oft hilfreiche Informationen und eine langfristige Begleitung.

Links zu Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen bietet Stilles Wunder e.V. unter https://stilleswunder.de > Eltern > Links.

Wer hilft weiter?

Der SKFM e.V. Wattenscheid bietet unter www.fehlgeburt.info Informationen rund um Fehl- und Totgeburten. Betroffene können sich auch telefonisch, per Mail oder WhatsApp beraten lassen oder sich im www.fehlgeburtforum.de mit anderen austauschen.

Der Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt e.V. (BVKSG) unterstützt betroffene Familien durch Beratung und die Vermittlung von Hilfsangeboten vor Ort. Der Verband setzt sich für die Enttabuisierung des Themas und die Verbesserung der Betreuung betroffener Familien ein. Nähere Informationen unter https://bvksg.eu.

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten in der Regel Trauerbegleitung und Unterstützung für Betroffene nach Fehlgeburten, Totgeburten und Schwangerschaftsabbrüchen an. Die Beratungsfachkräfte helfen dabei, die Trauer zu verarbeiten und bieten einen geschützten Rahmen für Gespräche und individuelle Begleitung.

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Letzte Bearbeitung: 24.11.2025

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