Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeit aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht ausgeübt werden kann; oder wenn ein medizinisch begründetes Risiko besteht, dass sich der gesundheitliche Zustand durch die berufliche Tätigkeit verschlimmert. Bei einer Arbeitsunfähigkeit sind Arbeitnehmende verpflichtet, ihren Arbeitgeber sofort zu informieren.
Das Vorlegen der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU, "Krankschreibung", "gelber Zettel") entfällt für Krankenkassen-Versicherte seit 1.1.2023 weitgehend. Die Meldung läuft digital vom Arzt an die Krankenkasse und der Arbeitgeber muss sie bei der Krankenkasse abrufen. Die AU ist Voraussetzung für Entgeltfortzahlung und Krankengeld oder Verletztengeld.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr seiner bisherigen Arbeit nachkommen kann, oder wenn das Arbeiten zu einer Verschlimmerung des Gesundheitszustands führen könnte. Details zur Abgrenzung der Arbeitsunfähigkeit von einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit unter Erwerbsminderung.
Informationen zur Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit unter Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Bei der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit sollte auf Lückenlosigkeit geachtet werden, andernfalls können z.B. beim Bezug von Krankengeld Nachteile entstehen.
Lückenlos heißt, dass eine erneute Krankmeldung an dem Tag erfolgt, der auf den letzten Tag der vorherigen Krankmeldung folgt. Samstage gelten bei der Beurteilung der lückenlosen Krankmeldung für das Krankengeld nicht als Werktage. Es sollten z.B. auch Samstage, Sonntage, Feiertage, Urlaubstage oder arbeitsfreie Tage bei flexibler Arbeitszeit ("Brückentage") auf der AU eingeschlossen sein.
Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde die Regelung bezüglich der Lückenlosigkeit beim Anspruch auf Krankengeld gelockert: Der Anspruch auf Krankengeld bleibt auch dann bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit nicht am nächsten Werktag, sondern innerhalb eines Monats bescheinigt wird. Der Anspruch auf Krankengeld ruht aber so lange, bis die Bescheinigung bei der Krankenkasse eingeht. Vor dieser Gesetzesänderung konnte durch eine lückenhafte Krankschreibung der gesamte zukünftige Krankengeldanspruch entfallen.
Eine Rückdatierung des AU-Beginns ist nur in Ausnahmefällen und nach gewissenhafter Prüfung möglich. In der Regel ist die Rückdatierung nur bis zu 3 Tage zulässig.
Arbeitnehmende sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wer sich im Ausland aufhält, muss außerdem die Adresse des Aufenthaltsorts nennen. Daran ändert sich auch mit der neuen elektronischen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU) seit 1.1.2023 nichts. Eine telefonische Mitteilung genügt.
Arbeitnehmende müssen eine länger als 3 Tage dauernde Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Arbeitstag ärztlich feststellen lassen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben lassen. Feiertage und Wochenenden zählen dabei mit.
Beispiel:
Arbeitgeber dürfen die Frist verkürzen, so dass z.B. schon am 1.Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Arztbesuch nötig wird. Das kann z.B. im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag stehen oder in einer Weisung des Arbeitgebers für die Zukunft. Es kann auch für einzelne Beschäftigte eines Betriebs festgelegt werden, obwohl es für andere nicht gilt.
Seit 7.12.2023 können sich Patienten auch telefonisch krankschreiben lassen. Das gilt aber nur, wenn die erkrankte Person in der Arztpraxis bekannt ist und keine schwere Symptomatik vorliegt. Die Erstbescheinigung kann dann für bis zu 5 Tage ausgestellt werden. Für Folgebescheinigungen muss die erkrankte Person in die Arztpraxis kommen, außer die Erstbescheinigung wurde anlässlich eines Praxisbesuchs ausgestellt. Versicherte haben keinen Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Arztes.
Gesetzlich Krankenversicherte (= Kassenpatienten) müssen seit dem 1.1.2023 in der Regel die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber einreichen, wegen der elektronischen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU), wenn sie die Arbeitsunfähigkeit durch einen Vertragsarzt (= Kassenarzt) feststellen lassen. Die Praxis oder das Krankenhaus meldet die Arbeitsunfähigkeit digital an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dort selbst digital abrufen.
In folgenden Situationen müssen Arbeitnehmende weiterhin bei mehr als 3-tägiger Arbeitsunfähigkeit am nächsten Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform beim Arbeitgeber vorlegen.
Betroffene müssen sich einen extra Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber geben lassen, damit sie ihren eigenen behalten können. Auch für die Vorlagepflicht kann der Arbeitgeber die Frist verkürzen.
Ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber und der Krankenkasse vorlegen müssen Arbeitnehmende in folgenden Situationen:
Das liegt daran, dass es sich dabei nicht um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen handelt, sondern um spezielle ärztliche Bescheinigungen. Für sie gilt nicht das Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
In der AU werden die Diagnose und die voraussichtliche Krankheitsdauer vermerkt. Die voraussichtliche Krankheitsdauer wird in der Regel bis maximal 2 Wochen angegeben, bei besonderen Krankheitsverläufen bis maximal 4 Wochen. Es können auch Angaben zu weiteren erforderlichen Maßnahmen, z.B. Leistungen der medizinischen Reha, gemacht werden. Zudem wird vermerkt, ob es sich um eine Erstverordnung oder um eine Folgeverordnung handelt.
Sowohl Arbeitgeber als auch Krankenkasse sind zunächst an die AU gebunden. Sie reicht normalerweise aus, um die Arbeitsunfähigkeit zu beweisen. Wenn die äußeren Umstände aber Zweifel an der Richtigkeit der AU aufkommen lassen, kann sich der Arbeitgeber an die Krankenkasse wenden. Diese kann den Fall unter Hinzuziehung des Medizinischen Dienstes (MD) gesondert prüfen.
Bis Ende 2021 konnten Arztpraxen die AU als "gelben Schein" ausstellen. Das war ein Formular mit Durchschlägen, damit das Original an die Krankenkasse geschickt werden konnte und je ein Durchschlag an den Arbeitgeber (ohne Diagnose) und den Versicherten gehen konnte sowie eine Ausfertigung beim Arzt bleiben konnte.
Ab der 7. Krankheitswoche übersendet die Krankenkasse dem Arbeitgeber einen Vordruck für eine Verdienstbescheinigung. Dort trägt der Arbeitgeber die für die Berechnung des Krankengelds notwendigen Angaben ein.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Wochen andauert, wird mit der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit auch regelmäßig die Möglichkeit einer Stufenweisen Wiedereingliederung geprüft.
Bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland gibt es keine eAU. Arbeitnehmende müssen die Arbeitsunfähigkeit, ihre Dauer und die Adresse ihres Aufenthaltsorts unverzüglich ihrem Arbeitgeber und als gesetzlich Versicherte auch ihrer Krankenkasse melden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, müssen sie sich um eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit kümmern und diese in Papierform an Arbeitgeber und Krankenkasse schicken.
Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausländischer Ärzte kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst (MD) heranziehen. Die Krankenkasse ist jedoch an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Versicherungsträger eines EU-Landes gebunden, wenn die Krankenkasse nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Versicherten von einem Arzt ihrer Wahl untersuchen zu lassen. Die Tage, an denen der Arbeitnehmer erkrankt ist, zählen nicht als Urlaubstage, wenn sie durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen worden sind (§ 9 Bundesurlaubsgesetz).
Der Antritt einer Urlaubsreise während der Arbeitsunfähigkeit ist nur möglich, wenn die Reise keinen Nachteil für die Genesung bringt. Arbeitnehmende sollten sich das im Zweifel durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen.
Eine Auslandsreise während des Bezugs von Krankengeld muss unbedingt vorher mit dem Arbeitgeber und der zuständigen Krankenkasse abgesprochen werden. Krankengeldbeziehende dürfen die Reise nur mit Zustimmung der Krankenkasse antreten. Beim Bezug von Krankengeld müssen sie nämlich prinzipiell für die Kasse erreichbar sein, da z.B. Termine für Untersuchungen beim MD anfallen können.
Ein Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr verjährt nicht automatisch nach 3 Jahren.
Unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auch während der Arbeitsunfähigkeit kündigen, Näheres unter krankheitsbedingte Kündigung.
Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt hat und genau für die Zeit der Kündigungsfrist eine AU vorlegt, kann das Konsequenzen für ihn haben. Der Arbeitgeber kann die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln und die AU reicht ggf. nicht als Beweis. Weitere Informationen bietet die entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de/ > Presse > Pressemitteilungen > 8.9.2021 Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie kann beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) heruntergeladen werden unter www.g-ba.de > Richtlinien.
Stufenweise Wiedereingliederung
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit
Rechtsgrundlagen: § 5 EntgFG