Jobcenter

Das Wichtigste in Kürze

Die Jobcenter sind für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und damit verbundene Leistungen zuständig. Außerdem ist es ihre Aufgabe, Erwerbsfähige im Grundsicherungsgeld zu unterstützen, eine Arbeit zu finden, von der sie leben können. Jobcenter können als gemeinsame Einrichtungen von Agentur für Arbeit und Stadt oder Landkreis oder rein kommunal organisiert sein.

Wofür sind die Jobcenter zuständig?

Die Jobcenter sind für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (= Leistungen nach dem SGB II) zuständig:

  • Grundsicherungsgeld (wurde umbenannt, früher Bürgergeld)
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung für Kinder und Jugendliche, die von Grundsicherungsgeld leben, Näheres unter Teilhabe- und Bildungspaket
    • Dienstleistungen wie Beratung, Arbeitsvermittlung und Coaching
    • kommunale Eingliederungsleistungen wie Suchtberatung oder Schuldnerberatung
    • Arbeitsgelegenheiten (umgangssprachlich 1-€-Jobs)
    • Einstiegsgeld, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen
    • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen, z.B.: Lohnkostenzuschüsse für Langzeitleistungsbeziehende

Seit 1.1.2025 sind sie nicht mehr für Bildungsgutscheine und andere Leistungen zur beruflichen Weiterbildung und für berufliche Reha für Menschen mit Behinderungen zuständig. Auch für Menschen im Grundsicherungsgeldbezug ist das seitdem Aufgabe der Agentur für Arbeit.

Organisation der Jobcenter

Jobcenter können unterschiedlich organisiert sein. Manche werden gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt oder dem Landkreis betrieben (sog. gemeinsame Einrichtungen), andere komplett von der Kommune (sog. Optionskommunen). Auch bei gemeinsamen Einrichtungen bekommen die Menschen alle Leistungen von einer einzigen Stelle: vom Jobcenter. Sie merken also meist gar nicht, ob ihr Jobcenter eine Optionskommune oder eine gemeinsame Einrichtung ist.

Intern sind die Aufgaben aber bei gemeinsamen Einrichtungen so aufgeteilt:

Die Kommune (Stadt oder der Landkreis) ist für folgende Bereiche zuständig:

Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für:

Beschwerde einreichen

Bei Unzufriedenheit mit dem Jobcenter bestehen mehrere Möglichkeiten, sich zu beschweren. Zunächst können sich Betroffene an die Team- oder Abteilungsleistung wenden. Wenn das Problem nicht geklärt werden kann, gibt es das Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit (für gemeinsame Einrichtungen). Informationen dazu unter www.arbeitsagentur.de > Über uns > Kundenreaktionsmanagement (KRM). Bei kommunalen Jobcentern liegt die Aufsicht bei der jeweiligen Landesbehörde (z.B. Landesverwaltungsamt). Zusätzlich besteht das Recht, eine formlose Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.

Das kann allerdings nur helfen, wenn sich ein Mitarbeiter des Jobcenters falsch verhalten hat, z.B. bei verletzender oder diskriminierender Ansprache.

Bei fehlerhaften Bescheiden helfen die Beschwerden aber nicht weiter. Betroffene müssen dann zusätzlich oder stattdessen einen Widerspruch einlegen, um ihre Rechte durchsetzen zu können, Näheres unter Widerspruch im Sozialrecht. Wird dieser abgelehnt, müssen sie beim Sozialgericht klagen.

Praxistipp

Das örtlich zuständige Jobcenter können Sie unter www.arbeitsagentur.de > Dienststellen vor Ort finden.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Grundsicherungsgeld

Grundsicherungsgeld > Umfang und Höhe

Grundsicherungsgeld > Kooperationsplan und Leistungsminderungen

Grundsicherungsgeld > Karenzzeit

Grundsicherungsgeld > Einkommen und Vermögen

Grundsicherungsgeld > Erreichbarkeit

Regelsätze

Grundsicherungsgeld > Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft > Angemessenheit

Mehrbedarfszuschläge

Teilhabe- und Bildungspaket

 

Rechtsgrundlagen: § 6d SGB II

Letzte Bearbeitung: 14.07.2026

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