Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (§ 44b SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises bzw. einer kreisfreien Stadt (Optionskommune, § 6a SGB II).
Das Jobcenter ist zuständig für
- die Auszahlung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Sozialgeld. Das gilt offiziell nur bis 31.12.2022, doch es kann sein, dass aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens auch noch Anfang 2023 von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gesprochen/geschrieben wird.
- die Auszahlung des Bürgergelds seit 1.1.2023.
- die Vermittlung bzw. Eingliederung in Arbeit.
- andere kommunale Eingliederungsleistungen wie Suchtberatung oder Schuldnerberatung, Näheres unter Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Das örtlich zuständige Jobcenter kann gefunden werden unter www.arbeitsagentur.de > Dienststellen vor Ort.
Rechtsgrundlagen: § 6d SGB II