Unterhaltsvorschuss für Kinder

1. Das Wichtigste in Kürze

Wenn ein alleinerziehender Elternteil für ein Kind unter 18 Jahren keinen oder zu wenig Unterhalt erhält, kann Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden.

2. Voraussetzungen

  • Das Kind lebt in Deutschland bei einem alleinerziehenden (= ledigen, verwitweten, getrennt lebenden oder geschiedenen) Elternteil
    und
  • erhält von dem anderen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt (= geringer als der maßgebliche Regelbedarf)
    und
  • das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

Voraussetzung für Kinder vom 12. bis 18. Geburtstag:

  • Das Kind erhält keine SGB-II-Leistungen (Bürgergeld)
    oder
  • der/die Alleinerziehende verdient im SGB-II-Bezug mindestens 600 € brutto dazu
    oder
  • das Kind ist durch den Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf SGB-II-Leistungen angewiesen.

3. Höhe

  • Für Kinder bis zum 6. Geburtstag: max. 187 € monatlich
  • Für Kinder vom 6. bis zum 12. Geburtstag: max. 252 € monatlich
  • Für Kinder vom 12. bis zum 18. Geburtstag: max. 338 € monatlich

Der Unterhaltsvorschuss gilt beim Beantragen von Sozialhilfe und Bürgergeld als Einkommen.

4. Praxistipps

  • Die kostenlose Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann unter www.bmfsfj.de > Service > Publikationen > Suchbegriff: "Unterhaltsvorschuss" heruntergeladen werden.
  • Unterhaltvorschuss muss schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist in der Regel beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Das Antragsformular erhält man auch bei der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung.

5. Wer hilft weiter?

Individuelle Auskünfte und Hilfe bei der Antragstellung gibt das Jugendamt.

6. Verwandte Links

Unterhalt > Überblick

Vaterschaft

Jugendamt

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Steuervorteile für Eltern

Fallbeispiel: Finanzielle Leistungen für Alleinerziehende

 

Rechtsgrundlagen: Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

Letzte Bearbeitung: 26.06.2023

{}Unterhaltsvorschuss für Kinder{/}{}finanzielle Hilfe{/}{}Geldnot{/}{}Notlage{/}