1. Umfang
Unter Teilnahmekosten fallen Kosten, die mit Beruflichen Reha-Leistungen bzw. unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen für Menschen mit Behinderungen in Zusammenhang stehen. Die Kostenübernahme muss im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit geklärt werden.
Zu den Teilnahmekosten zählen z.B.:
- Lehrgangskosten einschließlich Prüfungsgebühren
- Kosten für erforderliche Lernmittel und Arbeitsausrüstung
- Reisekosten
- Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Höhe:
Bei Unterbringung in einem Wohnheim, in einem Internat, in einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen (z.B. Berufsbildungswerk) oder beim Ausbilder mit voller Verpflegung werden die dadurch entstehenden Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen.
Bei anderweitiger Unterbringung werden 269 € monatlich zuzüglich behinderungsbedingter Mehraufwendungen von der Agentur für Arbeit erstattet (§ 128 SGB III). Die Aufwendungen müssen nachgewiesen werden. Diese Erstattung kommt z.B. dann in Frage, wenn der Teilnehmer sich privat eine Wohnung gesucht hat, weil diese besondere Einrichtung zu weit vom Heimatort entfernt ist und es dort keine Unterbringungsmöglichkeit gibt.
2. Wer hilft weiter?
Agentur für Arbeit
3. Verwandte Links
Ergänzende Leistungen zur Reha
Berufliche Reha > Leistungen
Behinderung
Reisekosten
Kinderbetreuungskosten
Gesetzesquelle: § 127 SGB III