Erziehungsrente erhalten Geschiedene, die nach dem Tod des Ex-Partners ein Kind erziehen. Die Bewilligung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft und vom Einkommen abhängig. Die Rente muss bei der Rentenversicherung beantragt werden.
Versicherte haben bis zum Erreichen der Altersgrenze der Regelaltersrente Anspruch auf Erziehungsrente, bei:
Einkommen, das einen bestimmten Freibetrag überschreitet, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Der Freibetrag beträgt ab 1.7.2020 monatlich netto:
West: 902,62 € - Erhöhung für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 191,46 €.
Ost: 877,27 € - Erhöhung für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 186,09 €.
Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger.
Rente > Kindererziehungszeiten
Gesetzesquellen: §§ 47, 97 SGB VI