Regelaltersrente

1. Das Wichtigste in Kürze

Regelaltersrente kann mit dem Erreichen der Altersgrenze bezogen werden. Diese Grenze wird jährlich höher. Die Rente muss beantragt werden, am besten 3 Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze.

2. Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Bezug von Regelaltersrente:

2.1. Rente mit 67

Die Altersgrenze für Versicherte, die ab dem 1.1.1947 geboren sind, wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Detaillierte Tabelle unter www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html.

3. Grundrente

Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.

4. Energiepreispauschale 2022

Die Energiepreispauschale beträgt 300 € und soll bis 15.12.2022 automatisch an alle ausgezahlt werden, die Regelaltersrente erhalten und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Wer bis Anfang Januar 2023 die 300 € nicht auf sein Konto bekommen hat, kann die nachträgliche Auszahlung bis 30.6.2023 beantragen bei:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum

Die Energiepreispauschale wird nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen angerechnet und darf nicht gepfändet werden. Wer steuerpflichtig ist, muss die 300 € bei der Steuer angeben. Wer mehrere Renten parallel erhält, hat nur einmal Anspruch auf die Energiepreispauschale.

5. Praxistipps

  • Sie sollten den Rentenantrag ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Antragsformulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
  • Wenn Sie die Rente später als 3 Monate nach Ablauf des Monats benatragen, in dem Sie die Rentenvoraussetzungen erfüllen, beginnen die Zahlungen erst im Monat der Antragstellung.
  • Für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreichen, gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen, die zur Kürzung oder zum Wegfall der Rente führen können.

6. Wer hilft weiter?

Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, welche auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.

7. Verwandte Links

Rente

Erwerbsminderungsrente

Rentenversicherung

Rente > Kindererziehungszeiten

 

Rechtsgrundlagen: §§ 35, 235 SGB VI

Letzte Bearbeitung: 12.12.2022

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