Regelaltersrente kann mit dem Erreichen der Altersgrenze bezogen werden. Diese Grenze wird jährlich höher. Die Rente muss beantragt werden, am besten 3 Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze.
Voraussetzungen für den Bezug von Regelaltersrente:
Die Altersgrenze für Versicherte, die ab dem 1.1.1947 geboren sind, wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Detaillierte Tabelle unter www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html.
Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.
Die Energiepreispauschale beträgt 300 € und soll bis 15.12.2022 automatisch an alle ausgezahlt werden, die Regelaltersrente erhalten und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Wer bis Anfang Januar 2023 die 300 € nicht auf sein Konto bekommen hat, kann die nachträgliche Auszahlung bis 30.6.2023 beantragen bei:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
Die Energiepreispauschale wird nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen angerechnet und darf nicht gepfändet werden. Wer steuerpflichtig ist, muss die 300 € bei der Steuer angeben. Wer mehrere Renten parallel erhält, hat nur einmal Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, welche auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.
Rente > Kindererziehungszeiten
Rechtsgrundlagen: §§ 35, 235 SGB VI