Regelaltersrente kann mit dem Erreichen der Altersgrenze bezogen werden. Diese Grenze wird jährlich höher. Die Rente muss beantragt werden, am besten 3 Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze.
Voraussetzungen für den Bezug von Regelaltersrente:
Die Altersgrenze für Versicherte, die ab dem 1.1.1947 geboren sind, wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Detaillierte Tabelle unter www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html.
Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.
Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, welche auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.
Rente > Kindererziehungszeiten
Rechtsgrundlagen: §§ 35, 235 SGB VI