Altersgrenze der Regelaltersrente

Das Wichtigste in Kürze

Die sog. Regelaltersgrenze ist das Alter, in dem gesetzlich Rentenversicherte normalerweise in Rente gehen, also Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Früher war das mit 65. Seit 2012 steigt diese Regelaltersgrenze für jeden Geburtsjahrgang. Wer 1964 oder später geboren wurde, hat nach dem 67. Geburtstag Anspruch auf die Regelaltersrente.

Anhebung der Altersgrenze der Regelaltersrente

Wer vor 1947 geboren wurde, erreichte die Regelaltersgrenze an seinem 65. Geburtstag. Seit 2012 wird die Altersgrenze der Regelaltersrente für Versicherte, die ab 1.1.1947 geboren sind, schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht.

Wann kann ich regulär in Rente gehen?

Der reguläre Rentenbeginn ist immer im Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, außer die Person ist am 1. des Monats geboren. Die Rentenaltersgrenze wird derzeit für jeden Geburtsjahrgang ein bisschen höher, d.h.: Die Regelaltersrente beginnt immer später.

  • Im Jahr 1960 geborene Menschen gehen regulär von Mai 2026 bis Mai 2027 in Rente, also mit 66 Jahren und 4 Monaten.
    Beispiele:
    • Geboren 1.1.1960, Anhebung der Regelaltersgrenze um 16 Monate auf 66 Jahre und 4 Monate, Erreichen der Altersgrenze 1.5.2026, Regelaltersrente ab Mai 2026
    • Geboren am 2.1.1960, Anhebung der Regelaltersgrenze um 16 Monate auf 66 Jahre und 4 Monate, Erreichen der Altersgrenze 2.5.2026, Regelaltersrente ab Juni 2026
    • Geboren 31.12.1960, Anhebung der Regelaltersgrenze um 16 Monate auf 66 Jahre und 4 Monate, Erreichen der Altersgrenze 31.04.2027, Regelaltersrente ab Mai 2027
  • Im Jahr 1961 geborene Menschen gehen regulär von Juli 2027 bis Juli 2028 in Rente, also mit 66 Jahren und 6 Monaten.
    Beispiele:
    • Geboren 15.2.1961, Anhebung der Regelaltersgrenze um 18 Monate auf 66 Jahre und 6 Monate, Erreichen der Altersgrenze 15.8.2027, Regelaltersrente ab September 2027
    • Geboren 15.12.1961, Anhebung der Regelaltersgrenze um 18 Monate auf 66 Jahre und 6 Monate, Erreichen der Altersgrenze 15.6.2028, Regelaltersrente ab Juli 2028

Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr

Die Tabelle zeigt, in welchem Alter welcher Jahrgang die Regelaltersgrenze erreicht. Im Monat danach beginnt die Regelaltersrente, außer für Menschen, die am 1. des Monats geboren sind: Sie können im selben Monat regulär in Rente gehen.

Geburtsjahr

Regelaltersgrenze

ab 1964

67. Geburtstag

1963

10 Monate nach dem 66. Geburtstag

1962

8 Monate nach dem 66. Geburtstag

1961

6 Monate nach dem 66. Geburtstag

1960

4 Monate nach dem 66. Geburtstag

1959

2 Monate nach dem 66. Geburtstag

1958

66. Geburtstag

1957

11 Monate nach dem 65. Geburtstag

1956

10 Monate nach dem 65. Geburtstag

1955

9 Monate nach dem 65. Geburtstag

1954

8 Monate nach dem 65. Geburtstag

1953

7 Monate nach dem 65. Geburtstag

1952

6 Monate nach dem 65. Geburtstag

1951

5 Monate nach dem 65. Geburtstag

1950

4 Monate nach dem 65. Geburtstag

1949

3 Monate nach dem 65. Geburtstag

1948

2 Monate nach dem 65. Geburtstag

1947

1 Monat nach dem 65. Geburtstag

1946 und früher

65. Geburtstag

 

Keine Anhebung der Regelaltersgrenze bei Vertrauensschutz

Einige Versicherte (nach Bezug von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus; unter weiteren Voraussetzungen bei Altersteilzeit) genießen laut Gesetz einen besonderen Vertrauensschutz. Für sie wird die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre ausgeschlossen bzw. das vorzeitige Eintrittsalter mit Abschlägen bis zu 10,8 % stufenweise auf 62 Jahre herabgesetzt. Ob und in welcher Form Vertrauensschutz besteht, können Versicherte beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.

Praxistipps

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Rechtsgrundlagen: § 235 Abs. 2 SGB VI

Letzte Bearbeitung: 22.07.2026

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