Altersgrenze der Regelaltersrente

1. Das Wichtigste in Kürze

Die sog. Regelaltersgrenze ist das Alter, in dem gesetzlich Rentenversicherte normalerweise in Rente gehen, also Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Früher war das mit 65. Seit 2012 steigt diese Regelaltersgrenze für jeden Geburtsjahrgang. Wer 1964 oder später geboren wurde, hat erst ab dem 67. Geburtstag Anspruch auf die Regelaltersrente.

2. Anhebung der Altersgrenze der Regelaltersrente

Wer vor 1947 geboren wurde, erreichte die Regelaltersgrenze an seinem 65. Geburtstag. Seit 2012 wird die Altersgrenze der Regelaltersrente für Versicherte, die ab 1.1.1947 geboren sind, schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht.

3. Wann kann ich in Rente gehen?

Die Rentenaltersgrenze wird derzeit für jeden Geburtsjahrgang ein bisschen höher, das heißt: Der reguläre Rentenbeginn ist immer später.

  • Im Jahr 1957 geborene Menschen gehen regulär von Januar 2024 bis Dezember 2024 in Rente, also mit 66 Jahren.
  • Im Jahr 1958 geborene Menschen gehen regulär von März 2025 bis Februar 2026 in Rente, also mit 66 Jahren und 2 Monaten.

3.1. Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr

Die Tabelle zeigt, in welchem Alter welcher Jahrgang regulär in Rente gehen kann, weil er die Regelaltersgrenze erreicht:

Geburtsjahr

Regelaltersgrenze

ab 1964

67. Geburtstag

1963

10 Monate nach dem 66. Geburtstag

1962

8 Monate nach dem 66. Geburtstag

1961

6 Monate nach dem 66. Geburtstag

1960

4 Monate nach dem 66. Geburtstag

1959

2 Monate nach dem 66. Geburtstag

1958

am 66. Geburtstag

1957

11 Monate nach dem 65. Geburtstag

1956

10 Monate nach dem 65. Geburtstag

1955

9 Monate nach dem 65. Geburtstag

1954

8 Monate nach dem 65. Geburtstag

1953

7 Monate nach dem 65. Geburtstag

1952

6 Monate nach dem 65. Geburtstag

1951

5 Monate nach dem 65. Geburtstag

1950

4 Monate nach dem 65. Geburtstag

1949

3 Monate nach dem 65. Geburtstag

1948

2 Monate nach dem 65. Geburtstag

1947

1 Monat nach dem 65. Geburtstag

1946 und früher

65. Geburtstag

 

4. Praxistipps

5. Verwandte Links

Regelaltersrente

Rentenversicherung

Rente

 

Rechtsgrundlagen: § 235 Abs. 2 SGB VI

Letzte Bearbeitung: 03.01.2024

{}Altersgrenze der Regelaltersrente{/}{}Altersrente{/}{}Rente{/}{}Renteneintrittsalter{/}