Das Wichtigste in Kürze
Die sog. Regelaltersgrenze ist das Alter, in dem gesetzlich Rentenversicherte normalerweise in Rente gehen, also Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Früher war das mit 65. Seit 2012 steigt diese Regelaltersgrenze für jeden Geburtsjahrgang. Wer 1964 oder später geboren wurde, hat erst im Monat nach dem 67. Geburtstag Anspruch auf die Regelaltersrente.
Anhebung der Altersgrenze der Regelaltersrente
Wer vor 1947 geboren wurde, erreichte die Regelaltersgrenze an seinem 65. Geburtstag. Seit 2012 wird die Altersgrenze der Regelaltersrente für Versicherte, die ab 1.1.1947 geboren sind, schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht.
Wann kann ich regulär in Rente gehen?
Der reguläre Rentenbeginn ist immer im Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Rentenaltersgrenze wird derzeit für jeden Geburtsjahrgang ein bisschen höher, das heißt: Die Regelaltersrente beginnt immer später.
- Im Jahr 1959 geborene Menschen gehen regulär von April 2025 bis März 2026 in Rente, also mit 66 Jahren und 2 Monaten.
Beispiele:- Geboren 15.2.1959, Anhebung der Regelaltersgrenze um 14 Monate auf 66 Jahre und 2 Monate, Erreichen der Altersgrenze 15.4.2025, Regelaltersrente ab Mai 2025
- Geboren 15.12.1959, Anhebung der Regelaltersgrenze um 14 Monate auf 66 Jahre und 2 Monate, Erreichen der Altersgrenze 15.2.2026, Regelaltersrente ab März 2026
- Im Jahr 1960 geborene Menschen gehen regulär von Juni 2026 bis Mai 2027 in Rente, also mit 66 Jahren und 4 Monaten.
Beispiele:- Geboren 1.1.1960, Anhebung der Regelaltersgrenze um 16 Monate auf 66 Jahre und 4 Monate, Erreichen der Altersgrenze 1.5.2026, Regelaltersrente ab Juni 2026
- Geboren 31.12.1960, Anhebung der Regelaltersgrenze um 16 Monate auf 66 Jahre und 4 Monate, Erreichen der Altersgrenze 31.04.2027, Regelaltersrente ab Mai 2027
Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr
Die Tabelle zeigt, in welchem Alter welcher Jahrgang die Regelaltersgrenze erreicht. Im Monat danach beginnt die Regelaltersrente:
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Geburtsjahr |
Regelaltersgrenze |
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ab 1964 |
67. Geburtstag |
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1963 |
10 Monate nach dem 66. Geburtstag |
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1962 |
8 Monate nach dem 66. Geburtstag |
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1961 |
6 Monate nach dem 66. Geburtstag |
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1960 |
4 Monate nach dem 66. Geburtstag |
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1959 |
2 Monate nach dem 66. Geburtstag |
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1958 |
66. Geburtstag |
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1957 |
11 Monate nach dem 65. Geburtstag |
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1956 |
10 Monate nach dem 65. Geburtstag |
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1955 |
9 Monate nach dem 65. Geburtstag |
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1954 |
8 Monate nach dem 65. Geburtstag |
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1953 |
7 Monate nach dem 65. Geburtstag |
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1952 |
6 Monate nach dem 65. Geburtstag |
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1951 |
5 Monate nach dem 65. Geburtstag |
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1950 |
4 Monate nach dem 65. Geburtstag |
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1949 |
3 Monate nach dem 65. Geburtstag |
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1948 |
2 Monate nach dem 65. Geburtstag |
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1947 |
1 Monat nach dem 65. Geburtstag |
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1946 und früher |
65. Geburtstag |
Keine Anhebung der Regelaltersgrenze bei Vertrauensschutz
Einige Versicherte (nach Bezug von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus; unter weiteren Voraussetzungen bei Altersteilzeit) genießen laut Gesetz einen besonderen Vertrauensschutz. Für sie wird die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre ausgeschlossen bzw. das vorzeitige Eintrittsalter mit Abschlägen bis zu 10,8 % stufenweise auf 62 Jahre herabgesetzt. Ob und in welcher Form Vertrauensschutz besteht, können Versicherte beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.
Praxistipps
- Nähere Informationen zum Renteneintritt finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Rente > Kurz vor der Rente > Wann kann ich in Rente gehen.
- Folgende Möglichkeiten gibt es, unter bestimmten Voraussetzungen früher in Altersrente zu gehen:
- Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung
Rentenbeginn mit Abschlägen ab 62 Jahren, ohne Abschläge 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze - Altersrente für langjährig Versicherte
Rentenbeginn mit Abschlägen ab 63 Jahren - Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Rentenbeginn ohne Abschläge 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze
- Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung
- Es gibt mit der sog. Flexirente immer mehr Möglichkeiten, den Rentenübergang fließend zu gestalten. Die Deutsche Rentenversicherung informiert in der Broschüre „Flexibel in den Ruhestand”, Download unter www.deutsche-rentenversicherung.de/ > Suchbegriffe: Flexibel in den Ruhestand > unten bei Medien.
- Altersrenten müssen Sie immer beantragen, auch wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Einzige Ausnahme: Wenn Sie davor Erwerbsminderungsrente bekommen, wird diese automatisch in die Regelaltersrente umgewandelt.
Verwandte Links
Altersrenten > Regelaltersrente
Rechtsgrundlagen: § 235 Abs. 2 SGB VI