Renten für Versicherte
Wenn durch eine Krebserkrankung keine oder nur noch eine teilweise Erwerbstätigkeit möglich ist (Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit), kommen verschiedene Rentenarten in Frage:
- Erwerbsminderungsrente
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen 2–5 Jahre vor der Altersgrenze der Regelaltersrente
- Teilrente – teilweiser Bezug einer Altersrente
Bei allen diesen Renten ist es möglich, Geld hinzuzuverdienen. Näheres unter Rente > Hinzuverdienst.
Renten für Hinterbliebene
Verstirbt eine an Krebs erkrankte Person, können für Hinterbliebene folgende Rentenarten in Frage kommen:
- Witwen/Witwerrente der Rentenversicherung
- Erziehungsrente für Geschiedene
- Waisenrente
Verwandte Links
Brustkrebs > Früherkennung, Symptome, Diagnose
Brustkrebs > Finanzielle Hilfen