Brustkrebs kann zu vorübergehenden oder dauerhaften Behinderungen führen. Bei Mastektomie (Verlust der Brust) kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Bei Wiederaufbau der Brust reduziert sich der GdB.
Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des GdB bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).
Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" können in der „Versorgungsmedizin-Verordnung“ beim Bundesjustizministerium unter www.bmas.de > Service > Medien > Publikationen gefunden werden.
Die unten genannten GdB/GdS-Sätze sind Anhaltswerte. Gibt es mehrere Funktionsstörungen, werden die einzelnen Werte nicht zusammengezählt, sondern die verschiedenen Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und daraus ein Gesamtgrad festgelegt, der den Behinderungen gerecht werden soll.
Die aufgeführten GdB/GdS-Werte beziehen den regelhaft verbleibenden Organ- oder Gliedmaßenschaden ein. Außergewöhnliche Folgen oder Begleiterscheinungen der Behandlung - z.B. lang andauernde, schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie - sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen.
Mastektomie |
GdB/GdS |
einseitig |
30 |
beidseitig |
40 |
Segment- oder Quadrantenresektion der Brust |
0-20 |
Funktionseinschränkungen im Schultergürtel, des Armes oder der Wirbelsäule als Operations- oder Bestrahlungsfolgen (z.B. Lymphödem, Muskeldefekte, Nervenläsionen, Fehlhaltung) sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen.
Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Prothese je nach Ergebnis (z.B. Kapselfibrose, Dislokation der Prothese, Symmetrie) |
GdB/GdS |
... nach Mastektomie einseitig |
10-30 |
... nach Mastektomie beidseitig |
20-40 |
... nach subkutaner Mastektomie einseitig |
10-20 |
... nach subkutaner Mastektomie beidseitig |
20-30 |
Nach Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Eigengewebe kommen niedrigere GdB/GdS-Werte in Betracht.
Nach der Behandlung eines bösartigen Brusttumors ist bei der GdB/GdS-Bemessung eine Heilungsbewährung abzuwarten. Das Abwarten der Heilungsbewährung dauert in der Regel 5 Jahre, bei DCIS 2 Jahre. Maßgeblicher Bezugspunkt für den Beginn der Heilungsbewährung ist der Zeitpunkt, an dem die Geschwulst durch Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie (Primärtherapie) als beseitigt angesehen werden kann.
Heilungsbewährung |
GdB/GdS |
... bei Entfernung im Stadium (T1-2) p N0 M0 |
50 |
... bei Entfernung im Stadium (T1-2) pN1 M0 |
60 |
... in höheren Stadien |
wenigstens 80 |
Nach Entfernung eines Carcinoma in situ der Brustdrüse (DCIS) ist in den ersten 2 Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. |
50 |
Bedingen die Folgen der Operation und gegebenenfalls anderer Behandlungsmaßnahmen einen GdB/GdS-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdB/GdS-Grad entsprechend höher zu bewerten.
Bei Brustkrebs können folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen. Als "schwerbehindert" gilt, wem vom Versorgungsamt ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde.
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