Bis 2016 konnten Frauen, die vor 1952 geboren sind, früher in Rente gehen.
Zum 1.1.2016 ist diese Altersrente für Frauen ausgelaufen.
Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.
Auskünfte geben die Rentenversicherungsträger. Bei allen Fragen zum Thema Rente hilft das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 030 221911001, Mo–Do 8–20 Uhr.
Rente > Kindererziehungszeiten
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Gesetzesquelle: § 237a SGB VI