Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Wiedereingliederung
Osteoporose in fortgeschrittenem Stadium kann Zeiten längerer Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit
Besondere Hilfen im Berufsleben
Osteoporose ist nicht nur eine Erkrankung des höheren Lebensalters, auch Menschen im Berufsleben können davon betroffen sein. Wenn die Folgen der Osteoporose so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Dafür ist zum Teil eine anerkannte Schwerbehinderung (Behinderung) notwendig. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Osteoporose relevant werden können:
- Überblick: Behinderung > Berufsleben, z.B. Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und Gleichstellung behindert/schwerbehindert, um einen Arbeitsplatz zur erlangen oder zu erhalten
- Berufliche Reha-Leistungen (Teilhabe am Arbeitsleben)
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Eignungsabklärung und Arbeitserprobung, um einen geeigneten Beruf zu finden
- Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen
- Übernahme von Kosten für Weiterbildung und berufliche Reha
Renten
Wenn Patienten mit ausgeprägter Osteoporose und ggf. weiteren Erkrankungen keinen Beruf mehr ausüben können, kommen verschiedene Rentenarten in Frage:
- Erwerbsminderungsrente
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Abschlagsfrei 2 Jahre vor der Altersgrenze der Regelaltersrente, mit Abschlägen um bis zu 5 Jahre früher
Wenn genügend rentenversicherte Zeiten auf dem Rentenkonto sind, ist auch eine vorgezogene Rente möglicherweise hilfreich, um knochengesünder zu leben:
- Altersrente für langjährig Versicherte: ab 63 Jahren möglich, immer mit Abschlägen verbunden.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: erfordert 45 Versicherungsjahre, keine Abschläge.
- Teilrente: teilweiser Bezug einer Altersrente.
Verwandte Links
Osteoporose > Krankheit und Behandlung
Osteoporose > Finanzielle Hilfen
Osteoporose > Bewegung - Training - Rehabilitation