Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die bei Osteoporose infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Osteoporose |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen Auswirkungen der Osteoporose arbeitsunfähig sind. |
Krankengeld |
Wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Als Erwachsene müssen Sie bei Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten häufig zuzahlen. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Im fortgeschrittenen Stadium gilt Osteoporose als chronische Krankheit, was Ihre Belastungsgrenze verringert. |
|
Die Auswirkungen der Osteoporose können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
|
Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit wegen der Osteoporose dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
|
Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit |
Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und Sie sind weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie so lange, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Leistung bei Arbeitslosigkeit. |
|
Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
|
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
|
Schränkt die Osteoporose Ihre Erwerbsfähigkeit ein und Sie haben nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung. |
|
Bei einem schweren Krankheitsverlauf kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen. Dann können Sie verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. |
|
Abhängig von den gesundheitlichen Auswirkungen der Osteoporose kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie dann verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
|
Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu den Themen Sturzprophylaxe, Mobilität, Hilfsmittel, Ernährung und Knochendichtemessung, finden Sie unter Osteoporose.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Osteoporose.