Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die bei schweren chronischen Schmerzen infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführungen im Zusammenhang mit chronischen Schmerzen |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der chronischen Schmerzen nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Schmerzen länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld |
Leidet Ihr Kind an chronischen Schmerzen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, können Sie Kinderpflege-Krankengeld beantragen. |
Sind die chronischen Schmerzen Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Verletztengeld von der Unfallversicherung. |
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Arbeitslosengeld |
Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. |
Sie können unter Umständen auch Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie krankgeschrieben sind, Ihr Krankengeld ausgelaufen ist und Ihr Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Als Erwachsene müssen Sie zu vielen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Schwerwiegend chronisch kranke Menschen und Teilnehmer strukturierter Behandlungsprogramme (DMP) haben eine niedrigere Belastungsgrenze. |
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Bei chronischen Schmerzen kann Ihnen eine medizinische Reha helfen, die Schmerzen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Eine berufliche Reha kann Ihnen helfen, wenn die chronischen Schmerzen Ihre bisherige berufliche Tätigkeit einschränken oder Sie diese nicht mehr ausführen können. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung |
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Menschen mit Behinderungen können je nach Voraussetzungen sog. Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, z.B. Steuervergünstigungen, Sonderrechte zum Parken. |
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund der chronischen Schmerzen dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente bekommen. |
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Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn
"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe. |
Weitere hilfreiche Informationen zu chronischen Schmerzen finden Sie unter Chronische Schmerzen.
Spezielle Informationen zu Rückenschmerzen.