Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen und weiteren Hilfen, die für Patienten mit chronischen Schmerzen infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführungen im Zusammenhang mit chronischen Schmerzen |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen der chronischen Schmerzen nicht arbeiten können. |
Krankengeld |
Wenn Sie wegen starker Schmerzen länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld |
Leidet Ihr Kind an chronischen Schmerzen und benötigt Ihre Betreuung und Pflege als berufstätigem Elternteil, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld. |
Sind die chronischen Schmerzen Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, bekommen Sie unter gewissen Voraussetzungen Verletztengeld von der Unfallversicherung. |
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Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit |
Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen der Schmerzen weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Leistung bei Arbeitslosigkeit. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Als Erwachsene müssen Sie zu vielen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Wenn Ihre Schmerzen als chronische Schmerzen anerkannt sind, kann das Ihre Belastungsgrenze verringern. |
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Chronische Schmerzen können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann eine berufliche Reha Ihnen helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung |
Unter gewissen Voraussetzungen kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie damit verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
Ist Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund der chronischen Schmerzen dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. |
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Unterstützende Leistung bei dauerhaft eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, wenn Ihre Einkünfte nicht zum notwendigen Lebensunterhalt reichen. |
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Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu chronischen Schmerzen im Zusammenhang mit Reisen, starken Medikamenten (Opioiden) und Psyche, finden Sie unter Chronische Schmerzen. Hier finden Sie Informationen zu Rückenschmerzen
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Schmerz.