Die Einnahme von Schmerzmitteln kann mit Nebenwirkungen und damit verbundenen beruflichen Einschränkungen einhergehen. Bei dauerhaft auf starke Schmerzmittel angewiesenen Patienten kann eine Umsetzung im Betrieb oder eine Umschulung notwendig und sinnvoll werden.
Aufgrund möglicher Nebenwirkungen von Schmerzmitteln wie Sehstörungen, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Übelkeit und Schwindel können manche Schmerzpatienten ihren Beruf vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ausüben. Das gilt besonders für Berufe, bei denen der Patient sich selbst oder andere gefährden kann. Beispiele:
Bei vorübergehender Schmerzmitteleinnahme wird eine Krankschreibung ausreichend sein, um unangenehme Folgen für Schmerzpatienten weitgehend zu vermeiden. Details unter Arbeitsunfähigkeit.
Wenn die Erkrankung eine dauerhafte Schmerzmitteleinnahme bedingt, kann für den Patienten eine Umsetzung im Betrieb oder eine Umschulung notwendig werden. Details unter Berufliche Reha > Leistungen.
Manche Schmerzpatienten möchten auf die Einnahme von Schmerzmitteln verzichten, aus Sorge, infolge der Nebenwirkungen nicht mehr arbeiten gehen zu dürfen: Bei Menschen mit starken chronischen Schmerzen ergibt der Verzicht auf Schmerzmittel jedoch keine Arbeitsfähigkeit, da starke Schmerzen die Bewegungs- und Konzentrationsfähigkeit zu stark beeinträchtigen.