Schmerzmittel können Nebenwirkungen haben, die die Arbeit beeinträchtigen. Wer dauerhaft starke Schmerzmittel braucht, kann eventuell nicht mehr alle Aufgaben ausführen und muss vielleicht in eine andere Abteilung versetzt oder umgeschult werden. Wegen Stress und Leistungsdruck nehmen manche Beschäftigte häufiger Medikamente – das kann zu Missbrauch und Abhängigkeit führen.
Aufgrund möglicher Nebenwirkungen von Schmerzmitteln wie Sehstörungen, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Übelkeit und Schwindel können manche Schmerzpatienten ihren Beruf vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ausüben. Das gilt besonders für Berufe, bei denen Betroffene sich selbst oder andere gefährden können. Beispiele:
Arbeitnehmer sind laut § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, so zu handeln, dass sie sich selbst und andere nicht gefährden. Wenn Medikamente die Reaktionsfähigkeit, Konzentration oder Koordination beeinträchtigen, müssen sie dies mitteilen, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten (z. B. Piloten, Busfahrer, Polizei). Wer diese Pflicht verletzt, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz zu prüfen, ob Gefahren für die Gesundheit oder Sicherheit bestehen (§ 5 ArbSchG). Sie müssen alle möglichen Risiken, z. B. durch psychische Belastungen, erfassen und bewerten. Auf dieser Grundlage müssen passende Schutzmaßnahmen geplant, umgesetzt und regelmäßig überprüft werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bietet ein Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung unter www.baua.de > Themen > Arbeitsgestaltung > Gefährdungsbeurteilung > Handbuch Gefährdungsbeurteilung.
Bei vorübergehender Schmerzmitteleinnahme kann je nach Einschränkungen eine Krankschreibung sinnvoll sein. Näheres unter Arbeitsunfähigkeit.
Wenn die Erkrankung eine dauerhafte Schmerzmitteleinnahme bedingt, kann für den Patienten eine Umsetzung im Betrieb oder eine Umschulung notwendig werden. Näheres unter Berufliche Reha > Leistungen.
Sind die Schmerzen, die Einschränkungen oder die Nebenwirkungen der Schmerzmittel sehr stark, kann eine Erwerbsminderung vorliegen. Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Bei chronischen Schmerzen kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden, Näheres unter Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung. Persönliche Beratung und Hilfen für Menschen mit (drohenden) Behinderungen bietet die unabhängige Teilhabeberatung.
Manche Menschen mit Schmerzen verzichten auf Medikamente, weil sie befürchten, wegen möglicher Nebenwirkungen nicht mehr arbeiten zu dürfen. Doch auch ohne Schmerzmittel sind sie oft nicht arbeitsfähig, weil intensive Schmerzen Bewegung und Konzentration stark einschränken. Besser als Medikamente helfen bei chronischen Schmerzen in der Regel Sport und Bewegung sowie ein gutes Selbstmanagement, Näheres unter Chronische Schmerzen > Behandlung und Rehabilitation.
An vielen Arbeitsplätzen gibt es immer mehr Zeit- und Leistungsdruck. Um damit klarzukommen, greifen manche Beschäftigte zu Medikamenten, z.B. zu Schlaf- oder Beruhigungsmitteln, aber auch zu Antidepressiva oder Neuroleptika. Diese Mittel wirken beruhigend und sollen helfen, den Stress besser auszuhalten. Doch sowohl die Wirkung als auch die Nebenwirkungen können nicht nur der eigenen Gesundheit schaden, sondern auch das Verhalten bei der Arbeit und die Sicherheit am Arbeitsplatz negativ beeinflussen.
Vielen Menschen ist gar nicht klar, dass sie Medikamente missbrauchen oder von ihnen abhängig sind. Auch Ärzte merken es oft nicht. Wenn Betroffene ihr Problem erkennen, können Suchtberatungsstellen, eine Psychotherapie oder ein Entzug (Näheres siehe Entwöhnungsbehandlung) helfen, wieder ohne Medikamente auszukommen. Informationen zu psychischen Belastungen bei chronischen Schmerzen unter Chronische Schmerzen > Psyche.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen informiert unter anderem über Risiken, Warnzeichen und Behandlungsmöglichkeiten unter www.medikamente-und-sucht.de > Interessierte und Betroffene.
Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung