Migräne kann die Leistungsfähigkeit einschränken und zu Arbeitsausfällen führen. Es kann günstig sein, Kollegen und Arbeitgeber offen über die Krankheit zu informieren, um einen angemessenen Umgang mit Migräneattacken zu ermöglichen. Ruhepausen und die richtige Behandlung können Ausfallzeiten minimieren.
Migräne muss heute nicht mehr zwangsläufig zu einem längeren Arbeitsausfall führen, da ein geregelter Tagesablauf sowie eine gut eingestellte, individuelle Behandlung einen akuten Anfall lindern oder Migränetattacken vorbeugen können.
Tritt eine Schmerzattacke auf, ist es meist nicht möglich mit voller Leistung weiter zu arbeiten. Hinzu kommt, dass es im Vorfeld zu neurologischen Ausfällen wie Wahrnehmungsstörungen kommen kann. Dies birgt je nach Tätigkeit erhebliche Risiken. Näheres unter Migräne > Allgemeines. Problematisch ist, dass Patienten Medikamente oft häufiger und in höheren Dosen einnehmen als sie eigentlich sollten, damit sie weiter arbeiten können. Arbeiten und Schmerzmitteleinnahme kann zu zusätzlichen Nebenwirkungen führen und es besteht die Gefahr, dass die Abstände zukünftiger Anfälle dadurch kürzer werden oder sogar Kopfschmerzen infolge der überhöhten Medikamteneinnahme entstehen. Ideal ist es, wenn Betroffene am Arbeitsplatz die Möglichkeit haben ihre Arbeit zu unterbrechen um sich in einen Ruheraum zurückzuziehen. Der Betroffene kann sich für die Dauer des Migräneanfalls von seinem Hausarzt die Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen.
Es kann helfen, wenn Patienten offen mit ihrem Vorgesetzten und Kollegen über ihre Krankheit und die damit verbundenen Auswirkungen sprechen, da die Erkrankung von Nichtbetroffenen meist nicht ernst genommen wird. In den Gesprächen können oft Lösungen gefunden werden, wie mit Migräneanfällen während der Arbeitszeit umgegangen werden kann.
Wer diesen Weg scheut, dem helfen möglicherweise das Gespräch mit dem behandelnden Arzt, einem Psychotherapeuten oder der Austausch in einer Selbsthilfegruppe.
Die Sorge, wegen der Migräne den Arbeitsplatz zu verlieren, ist bei sehr häufigen Migräneattacken und wenn die Behandlung nicht gut hilft, nicht ganz unberechtigt. Die eigentlich günstige Offenheit kann sich in manchen Fällen dann doch ungünstig auswirken. Denn der Arbeitgeber muss sehr häufige Kurzzeiterkrankungen durch eine Migräne mit schlechter Krankheitsprognose nicht immer hinnehmen. Die Offenheit kann dazu führen, dass der Arbeitgeber es leichter hat, zu beweisen, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft häufig krank sein wird. Damit kann er unter Umständen eine Kündigung begründen. Das gilt selbst dann, wenn eine Schwerbehinderung wegen der Migräne festgestellt ist.
Eine Kündigung wegen häufiger Arbeitsausfälle ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft und oft ist es möglich, sich erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage dagegen zu wehren. Näheres unter Krankheitsbedingte Kündigung.
Betroffene müssen für sich selbst abwägen, ob die Vorteile der Offenheit nicht dennoch überwiegen. Denn ein Verschweigen kann dazu führen, dass die Krankheit schlimmer wird. Manchmal verursacht erst der Versuch, die Migräne zu verstecken, dass ein Patient nicht mehr arbeiten kann.
Bei sehr schweren Fällen von Migräne kann es helfen, zu akzeptieren, dass die bisherige Tätigkeit nicht oder nicht mehr im gleichen Umfang ausgeübt werden kann, um die eigene Gesundheit nicht weiter zu schädigen. Im Vergleich zu einer Medikamentenabhängigkeit, die zu chronischen Kopfschmerzen führt, kann das die Lebensqualität erheblich verbessern.
Eine Psychotherapie kann dabei unterstützen, für sich einen guten Weg zu finden.
Bei Migräne kann vom Versorgungsamt eine Behinderung anerkannt werden, Details unter Migräne > Schwerbehinderung.
Schwere Verlaufsformen der Migräne können eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach sich ziehen.