Reha-Sport und Funktionstraining finden immer in Gruppen und unter ärztlicher Aufsicht statt. Reha-Sport dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung. Funktionstraining ist gezielt auf bestimmte körperliche Funktionsdefizite gerichtet. Die Maßnahmen dauern je nach Erkrankung und Kostenträger 6 Monate bis 3 Jahre.
Zum Reha-Sport zählen Sport und sportliche Spiele, aber auch gezielte bewegungstherapeutische Übungen. Möglich sind verschiedenste Sportarten und Übungen, das ist stark abhängig von den (Vor-)Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen der Teilnehmer.
Ziele von Reha-Sport sind:
Reha-Sport findet immer in Gruppen zu regelmäßigen Terminen statt, denn es geht auch um den Erfahrungsaustausch zwischen Betroffenen, um gruppendynamische Effekte und Selbsthilfe.
Funktionstraining ist immer organorientiert, d.h. es dient dem Erhalt von Funktionen, der Beseitigung oder dem Verringern von Funktionsstörungen sowie dem Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme oder Körperteile. Es wird häufig bei Problemen der Stütz- und Bewegungsorgane verordnet (Muskeln, Gelenke etc.), z.B. bei degenerativen und entzündlichen Veränderungen wie Rheuma und Osteoporose.
Funktionstraining umfasst vor allem Übungen aus Krankengymnastik und Ergotherapie und wird von Krankengymnasten/Physiotherapeuten und Ergotherapeuten durchgeführt. Als Funktionstraining gelten u.a. Trocken- und Wassergymnastik.
Die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit übernehmen Reha-Sport oder Funktionstraining als Ergänzende Leistung zur Rehabilitation unter folgenden Voraussetzungen:
Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck „Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport/Funktionstraining“. Dieser Vordruck ist bei Ärzten und den zuständigen Leistungsträgern erhältlich.
Wird während einer Rehabilitation die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Sport-Maßnahme festgestellt, ist vom Arzt der Behandlungsstätte eine Empfehlung im sog. Abschlussbericht auszusprechen, und der behandelnde Arzt hat dem Reha-Sport oder Funktionstraining zuzustimmen. Der Reha-Sport muss dann innerhalb von 3 Monaten nach der Reha-Maßnahme beginnen.
Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger.
Die Unfallversicherungsträger übernehmen Reha-Sport und Funktionstraining im Anschluss an Medizinische Reha-Maßnahmen, vorausgesetzt es liegt ein Unfallversicherungsfall vor (Arbeitsunfall, Berufskrankheit).
Geht dem Reha-Sport oder Funktionstraining keine Leistung zur Reha voraus, ist die Krankenkasse zuständig.
Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter Umständen das Sozialamt für die Kosten auf und orientiert sich dabei an der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Für Menschen mit Behinderungen können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen auch von einem Eingliederungshilfe-Träger übernommen werden.
Reha-Sport bzw. Funktionstraining dauert
Danach muss der Arzt eine neue Verordnung ausstellen.
Welche Erkrankungen von den Trägern länger bezahlt werden, ist in der "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining" geregelt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) stellt diese unter www.bar-frankfurt.de > Service > Publikationen > Reha Vereinbarungen zum Download zur Verfügung.
Die Adressen von Reha-Sportgruppen in der Region sind bei den Krankenkassen zu erfragen. Diese haben eine Übersicht über die Sportvereine und -gruppen, mit denen sie vertraglich Kostenvereinbarungen (regional unterschiedlich) getroffen haben.
Viele Sportverbände für Menschen mit Behinderungen bieten auch Reha-Sportarten und Funktionstrainingsmaßnahmen an. Über entsprechende Gruppen informiert die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Behindertensportverbands, Telefon 02234 6000-0, info@dbs-npc.de, www.dbs-npc.de > Sportentwicklung > Rehabilitationssport > Rehasportgruppen.
Ergänzende Leistungen zur Reha
Fatigue - Chronisches Erschöpfungssyndrom
Gesetzesquellen: § 43 SGB V - § 28 SGB VI - § 39 SGB VII - § 109 SGB IX - jeweils i.V.m. § 64 SGB IX