Akupunktur bei chronischem Schmerz

1. Das Wichtigste in Kürze

Akupunktur kann chronische Schmerzen lindern, indem sie Endorphine (körpereigene "Schmerzmittel") freisetzt, Entzündungen hemmt und das Nervensystem reguliert. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten jedoch nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Knies infolge einer Gonarthrose. Für andere Beschwerden (z. B. Migräne) ist Akupunktur meist eine Selbstzahlerleistung, es sei denn, die Krankenkasse bietet freiwillige Zusatzleistungen an.

2. Wann zahlt die Krankenkasse Akupunktur?

Die Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation wird von der Krankenkasse nur bei chronisch schmerzkranken Patienten mit folgenden Indikationen bezahlt:

  • Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die ggf. nicht-segmental (nicht nur auf einen Teil des Rückenmarks bezogen) bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen
  • Chronische Schmerzen des Kniegelenks durch Gonarthrose (Erkrankung des Kniegelenks mit immer stärker werdender Zerstörung des Gelenkknorpels)

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Schmerzen seit mindestens 6 Monaten bestehen.

2.1. Wie oft und wie lange zahlt die Krankenkasse Akupunktur?

Die Akupunktur kann jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen verordnet werden, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von 12 Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Eine Einzelbehandlung dauert jeweils mindestens 30 Minuten.

3. Freiwillige Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Einige Krankenkassen bieten Zusatzleistungen (sog. freiwillige Satzungsleistung) oder Bonusprogramme (Näheres siehe Prävention) an, die Akupunktur auch bei anderen Beschwerden bezahlen oder bezuschussen können. Voraussetzung ist, dass die Akupunktur von speziell ausgebildeten und zugelassenen Ärzten durchgeführt wird, die eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben.

3.1. Praxistipps

  • Vor einer Akupunktur als Selbstzahlerleistung sollten Sie klären, ob Ihre Krankenkasse oder eine mögliche Zusatzversicherung die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
  • Müssen Sie die Behandlung selbst zahlen, informieren Sie sich vor Beginn über die Kosten pro Sitzung und die voraussichtliche Anzahl der Sitzungen. So vermeiden Sie unerwartete Ausgaben und können besser planen.
  • Von der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur e.V. (DÄGfA) geprüfte Akupunkturärzte finden Sie unter www.daegfa.de > Akupunkturärzte.

4. Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in der "Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung" die Indikationen für Akupunktur sowie die Qualifikationsvoraussetzungen für Vertragsärzte geregelt. Diese Richtlinie kann unter www.g-ba.de > Richtlinien > Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Punkt 12, S. 30) heruntergeladen werden.

5. Praxistipp

Über die Wirkung und mögliche Nebenwirkungen der Akupunktur informiert die Deutsche Schmerzgesellschaft unter www.schmerzgesellschaft.de > Patienteninformationen > Ergänzende Verfahren > Schmerz und Akupunktur.

6. Wer hilft weiter?

Die Krankenkasse informiert zur Kostenübernahme und hat Adressen von Vertragsärzten, die mit den Krankenkassen abrechnen können.

7. Verwandte Links

Chronische Schmerzen

Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung

Chronische Schmerzen > Entstehung und Schmerzarten

Chronische Schmerzen > Behandlung und Rehabilitation

Rückenschmerzen

Leistungen der Krankenkasse

Letzte Bearbeitung: 06.06.2025

{}Akupunktur bei chronischem Schmerz{/}{}Akupunktur{/}{}Phantomschmerzen{/}{}Schmerzsyndrom{/}