Akupunktur kann chronische Schmerzen lindern, indem sie Endorphine (körpereigene "Schmerzmittel") freisetzt, Entzündungen hemmt und das Nervensystem reguliert. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten jedoch nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Knies infolge einer Gonarthrose. Für andere Beschwerden (z. B. Migräne) ist Akupunktur meist eine Selbstzahlerleistung, es sei denn, die Krankenkasse bietet freiwillige Zusatzleistungen an.
Die Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation wird von der Krankenkasse nur bei chronisch schmerzkranken Patienten mit folgenden Indikationen bezahlt:
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Schmerzen seit mindestens 6 Monaten bestehen.
Die Akupunktur kann jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen verordnet werden, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von 12 Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Eine Einzelbehandlung dauert jeweils mindestens 30 Minuten.
Einige Krankenkassen bieten Zusatzleistungen (sog. freiwillige Satzungsleistung) oder Bonusprogramme (Näheres siehe Prävention) an, die Akupunktur auch bei anderen Beschwerden bezahlen oder bezuschussen können. Voraussetzung ist, dass die Akupunktur von speziell ausgebildeten und zugelassenen Ärzten durchgeführt wird, die eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in der "Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung" die Indikationen für Akupunktur sowie die Qualifikationsvoraussetzungen für Vertragsärzte geregelt. Diese Richtlinie kann unter www.g-ba.de > Richtlinien > Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Punkt 12, S. 30) heruntergeladen werden.
Über die Wirkung und mögliche Nebenwirkungen der Akupunktur informiert die Deutsche Schmerzgesellschaft unter www.schmerzgesellschaft.de > Patienteninformationen > Ergänzende Verfahren > Schmerz und Akupunktur.
Die Krankenkasse informiert zur Kostenübernahme und hat Adressen von Vertragsärzten, die mit den Krankenkassen abrechnen können.
Chronische Schmerzen > Schwerbehinderung
Chronische Schmerzen > Entstehung und Schmerzarten