DiGA - Digitale Gesundheitsanwendungen

1. Das Wichtigste in Kürze

Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist eine App und/oder Webanwendung. Sie soll helfen, Krankheiten zu erkennen oder eine Krankheit zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Eine DiGA läuft auf dem Handy, Tablet, Laptop oder PC. Ärzte oder Psychotherapeuten können eine DiGA verschreiben und die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten. Dafür muss die Anwendung in der Regel beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zertifiziert sein.

Neben diesen zertifizierten Apps und Webanwendungen auf Rezept gibt es zahlreiche weitere kostenlose oder kostenpflichtige Gesundheits-Apps. Manche davon werden ebenfalls von Krankenkassen finanziert, aber das ist dann eine freiwillige Leistung der Krankenkasse.

1.1. Abgrenzung DiGA und Gesundheits-App

Obwohl die Begriffe "digitale Gesundheitsanwendung" (DiGA) und "digitale Gesundheits-App" oft gleichbedeutend verwendet werden, muss unterschieden werden:

  • Gesundheits-Apps unterliegen keiner Prüfung durch das BfArM und können nicht verordnet werden. Sie zielen meist auf Prävention oder auf die Unterstützung bei einer Krankheit.
  • Eine DiGA muss in einem Zertifizierungsprozess anhand von umfangreichen Studien ihren Anteil an der Krankenbehandlung belegen. Basis ist der § 33a im Krankenversicherungsrecht (SGB V). Er wurde 2019 neu eingeführt.

2. Voraussetzungen für die Kostenübernahme von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)

2.1. Apps und Webanwendungen auf Rezept

Gesundheits-Apps oder -Webanwendungen werden von der Krankenkasse bezahlt, wenn

  • sie vom BfArM zertifiziert sind,
  • eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung vorliegt
    und
  • eine begründete Diagnose vorliegt.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten auch, wenn

  • zwar kein ärztliches Rezept, aber eine passende Diagnose vorliegt.
  • zwar noch kein Zertifikat vorliegt, die App und/oder Webanwendung aber bereits vom BfArM geprüft wird.

2.2. Zertifizierung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Die Zertifizierung ist ein Prüfverfahren beim BfArM. Das Institut nimmt nur positiv bewertete Gesundheitsanwendungen dauerhaft in sein DiGA-Verzeichnis (https://diga.bfarm.de > DIGA-Verzeichnis öffnen) auf.

Grundsätzlich muss eine Gesundheitsanwendung dazu bestimmt sein, beim Patienten oder bei der Versorgung durch Leistungserbringer

  • Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern
    oder
  • Verletzungen oder Behinderungen zu erkennen, zu behandeln, zu lindern oder auszugleichen.

Digitale Gesundheitsanwendungen können also z.B. zu Verhaltensänderungen motivieren, die ärztliche Therapie begleiten oder die digitale Dokumentation bei chronischen Krankheiten wie Diabetes, Migräne oder Epilepsie ermöglichen.

Nur Gesundheits-Apps und -Anwendungen, die solche Zwecke erfüllen, kann ein Anbieter beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) anmelden und als DiGA zertifizieren lassen. Für das Zertifikat muss der Anbieter innerhalb 1 Jahres mit einer wissenschaftlichen Studie nachweisen, dass seine App/Webanwendung zu einer besseren medizinischen Versorgung der Patienten beiträgt (Funktionalität) und datenschutzkonform (Datenschutz und Datensicherheit) ist.

Das BfArM nimmt die App/Webanwendung während der Überprüfung meist vorläufig in sein DiGA-Verzeichnis auf. Sie kann dann innerhalb des Überprüfungsjahres auch wieder aus dem Verzeichnis gelöscht werden.

2.3. Praxistipps zur Kostenübernahme von Gesundheits-Apps

  • Unter https://diga.bfarm.de > DIGA-Verzeichnis öffnen finden Sie das Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen, die bewertet werden („vorläufig aufgenommen“) oder zertifiziert wurden („dauerhaft aufgenommen“). Alle aufgenommenen Apps/Webanwendungen werden von der Krankenkasse erstattet.
  • Im DiGA-Verzeichnis ist bei jeder App/Anwendung aufgelistet, für welche Diagnosen sie passt. Wenn bei Ihnen eine entsprechende Diagnose bereits vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten auch ohne ärztliche Verordnung.
  • Auf Anfrage übernehmen Krankenkassen auch die Kosten für Gesundheits-Apps, die nicht beim BfArM gelistet sind. Viele Kassen bieten ihren Versicherten auf ihren Internetseiten auch gezielt Apps an.

3. Digitale Gesundheits-Apps ohne BfArM-Zertifikat

Es gibt Tausende Gesundheits-Apps und browserbasierte Anwendungen. Dazu gehören auch viele Apps, die sich auf Fitness, gesunde Ernährung und Wellness beziehen, also eher der Vorbeugung (Prävention) von Erkrankungen dienen.

3.1. Praxistipps zum Check von freien Gesundheits-Apps

4. Wer hilft weiter?

Krankenkassen

5. Verwandte Links

Elektronische Patientenakte

Elektronische Gesundheitskarte

E-Rezept

 

Rechtsgrundlagen: § 33a SGB V

Letzte Bearbeitung: 14.12.2022

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