Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist eine App und/oder Webanwendung. Sie soll helfen, Krankheiten zu erkennen oder eine Krankheit zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Eine DiGA läuft auf dem Handy, Tablet, Laptop oder PC. Ärzte oder Psychotherapeuten können eine DiGA verschreiben und die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten. Dafür muss die Anwendung in der Regel beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zertifiziert sein.
Neben diesen zertifizierten Apps und Webanwendungen auf Rezept gibt es zahlreiche weitere kostenlose oder kostenpflichtige Gesundheits-Apps. Manche davon werden ebenfalls von Krankenkassen finanziert, aber das ist dann eine freiwillige Leistung der Krankenkasse.
Obwohl die Begriffe "digitale Gesundheitsanwendung" (DiGA) und "digitale Gesundheits-App" oft gleichbedeutend verwendet werden, muss unterschieden werden:
Gesundheits-Apps oder -Webanwendungen werden von der Krankenkasse bezahlt, wenn
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten auch, wenn
Die Zertifizierung ist ein Prüfverfahren beim BfArM. Das Institut nimmt nur positiv bewertete Gesundheitsanwendungen dauerhaft in sein DiGA-Verzeichnis (https://diga.bfarm.de > DIGA-Verzeichnis öffnen) auf.
Grundsätzlich muss eine Gesundheitsanwendung dazu bestimmt sein, beim Patienten oder bei der Versorgung durch Leistungserbringer
Digitale Gesundheitsanwendungen können also z.B. zu Verhaltensänderungen motivieren, die ärztliche Therapie begleiten oder die digitale Dokumentation bei chronischen Krankheiten wie Diabetes, Migräne oder Epilepsie ermöglichen.
Nur Gesundheits-Apps und -Anwendungen, die solche Zwecke erfüllen, kann ein Anbieter beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) anmelden und als DiGA zertifizieren lassen. Für das Zertifikat muss der Anbieter innerhalb 1 Jahres mit einer wissenschaftlichen Studie nachweisen, dass seine App/Webanwendung zu einer besseren medizinischen Versorgung der Patienten beiträgt (Funktionalität) und datenschutzkonform (Datenschutz und Datensicherheit) ist.
Das BfArM nimmt die App/Webanwendung während der Überprüfung meist vorläufig in sein DiGA-Verzeichnis auf. Sie kann dann innerhalb des Überprüfungsjahres auch wieder aus dem Verzeichnis gelöscht werden.
Es gibt Tausende Gesundheits-Apps und browserbasierte Anwendungen. Dazu gehören auch viele Apps, die sich auf Fitness, gesunde Ernährung und Wellness beziehen, also eher der Vorbeugung (Prävention) von Erkrankungen dienen.
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