Das Wichtigste in Kürze
Chronische Schmerzen schränken das tägliche Leben meist nicht in dem Maße ein, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Wenn jedoch eine schwere Grunderkrankung besteht, z.B. Krebs, kann es zur Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen Pflegegrad kommen. Nachfolgend Links auf die grundsätzlichen Bestimmungen und die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung.
Sehr selten kann auch die Unfallversicherung zuständig sein, siehe z.B. Pflegegeld Unfallversicherung.
Schmerzen bei pflegebedürftigen Menschen
Starke Schmerzen schränken die Lebensqualität ein, bei pflegebedürftigen Menschen gilt das ganz besonders. Deshalb ist es wichtig, dass Schmerzäußerungen ernst genommen werden. Pflegebedürftige haben teilweise nicht mehr die Fähigkeit, nachdrücklich auf ihre Schmerzen hinzuweisen oder sich selbst um Linderung zu kümmern. Hier einige Aspekte, die bei Pflegebedürftigkeit wichtig sein können:
- Wenn Menschen bettlägerig sind und sich nicht mehr selbst umdrehen können, auf Druckgeschwüre (Dekubitus) an den Auflageflächen achten.
- Bei Gewichtsabnahme prüfen, ob vielleicht Schmerzen den Appetit nehmen oder das Essen erschweren.
- Wenn kein Gespräch mehr möglich ist, auf die Mimik und verkrampfte, unnatürliche Haltungen achten.
- Für die Beurteilung von Schmerzen bei Demenz gibt es die BESD-Skala. Die Deutsche Schmerzgesellschaft bietet Erklärvideos unter www.schmerzgesellschaft.de > Wissenschaft > Qualitätssicherung > BESD Videos.
Allgemeines zur Pflege
Grundsätzliches zur Pflegeversicherung
Pflegeleistungen: Leistungen, Regelungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen
Hilfe zur Pflege, falls keine Pflegeversicherung vorliegt
Pflegeantrag und Einstufung in Pflegegrade
Nahezu alle Leistungen der Pflegeversicherung müssen beantragt werden. Hier finden Sie nähere Informationen dazu:
Pflegeantrag und Pflegebegutachtung mit Hinweis zum Antrag auf Höherstufung bei bereits vorhandenem Pflegegrad
Medizinischer Dienst (MD) zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
Definition der Pflegebedürftigkeit
Pflege zu Hause durch Angehörige
Wenn pflegebedürftige Personen zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, kommen folgende Leistungen und Hilfen in Frage:
Pflegegeld für die Pflege Angehöriger
Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützung bei der Pflege zu Hause
Kombinationsleistung: Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause
Ersatzpflege, z.B. im Urlaub
Hilfsmittel, z.B. Rollstühle
Heilmittel, z.B. Physiotherapie
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, z.B. Hausnotrufsysteme
Absicherung der Pflegenden Angehörigen > Sozialversicherung
Pflegekurse für Angehörige
Pflegezeit: Berufliche Auszeit für Angehörige
Familienpflegezeit: Reduzierung der Arbeitszeit
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung > Pflegeunterstützungsgeld
Wohnumfeldverbesserung: Wohnungsumbau
Häusliche Pflege > 24-Stunden-Pflege: 24-Stunden-Betreuung zuhause durch Beschäftigung (meist ausländischer) Haushaltshilfen, Betreuungskräfte oder Pflegekräfte
DiPA - Digitale Pflegeanwendungen: Programme/Apps zur Erhaltung und Förderung der Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen
Ambulante Pflege durch Fachkräfte zu Hause
"Ambulant" bedeutet, dass Pflegefachkräfte nach Hause kommen und den Patienten unterstützen und pflegen.
Leistungskomplexe für Angebote und Abrechnungen der Pflegedienste
Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
Kombinationsleistung: Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause
Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützung bei der Pflege zu Hause
Häusliche Krankenpflege durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung
Pflege im Heim (stationär und teilstationär)
Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege
Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege
Verwandte Links
Chronische Schmerzen > Behandlung und Rehabilitation