1. Das Wichtigste in Kürze
Das Leistungskomplexsystem ist ein Vergütungssystem für Leistungen von ambulanten Pflegediensten. Dabei werden zusammengehörende pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten zu sog. Leistungskomplexen (LK) zusammengefasst und mit Punkten bewertet. Diese Punkte bilden die Grundlage für die Abrechnung der Leistungen mit den Pflegekassen.
Inhalt und Anzahl der Leistungskomplexe können sich je nach Bundesland deutlich unterscheiden. Welches Leistungskomplexsystem in welchem Bundesland gilt, ist in den jeweiligen Rahmenverträgen und/oder Vergütungsvereinbarungen geregelt, Näheres unter Ambulante Pflegedienste.
Die folgende Ausgestaltung der Leistungskomplexe basiert auf den Empfehlungen des ehemaligen Spitzenverbands der Pflegekassen und ist nur beispielhaft:
2. Leistungskomplex 1: Erstbesuch
Erstbesuch vom beauftragten Pflegedienst
Beinhaltet insbesondere:
- Anamnese
familiär, sozial, biografisch, pflegerisch und medizinisch sowie weitere Besonderheiten, z.B. Betreuungsgesetz
- Pflegeplanung
Erkennen von Problemen und Ressourcen, Festlegen der Pflegeziele, Planen der Maßnahmen, Anlegen der Dokumentation mit Durchführungskontrolle
- Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe
und der sich daraus ergebenden Kosten
- Information über weitere Hilfen
- Beratung über Inhalt und Abschluss eines Pflegevertrags
Punktzahl/Einsatz: 500
2.1. Leistungskomplex 1a: Folgebesuch bei wesentlichen Änderungen
Dient der Anpassung der Pflegeleistungen, wenn sich die Pflegesituation der pflegebedürftigen Person wesentlich verändert hat, z. B. durch Änderung des Gesundheitszustands, Wechsel des Pflegegrades, neue Anforderungen an die Versorgung.
Beinhaltet insbesondere:
- Erhebung der aktuellen Wünsche, Gewohnheiten und Erwartungen
- Feststellung des veränderten Unterstützungsbedarfs
- Beratung zur Auswahl neuer oder angepasster Leistungskomplexe
- Abstimmung über die Beteiligung anderer Pflegepersonen oder Dienste
- Information über Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
- Beratung zum Abschluss eines geänderten Pflegevertrags
- Anpassung der Pflegeplanung und Dokumentation
Punktzahl/Einsatz: 710
3. Leistungskomplexe 2 - 15: Grundpflege
3.1. Leistungskomplex 2: Kleine Morgen-/Abendtoilette I
Beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden
einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
- Teilwaschen
einschließlich Transfer zur Waschgelegenheit und zurück sowie ggf. Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung, Hautpflege, Prophylaxen, ggf. Einsatz von Hilfsmitteln, ggf. Schneiden/Feilen der Fingernägel, ggf. Kontaktherstellung zur Fußpflege und/oder Kontaktherstellung zum Friseur
- Mund-/Zahnpflege
einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
Punktzahl/Einsatz: 180
3.2. Leistungskomplex 3: Kleine Morgen-/Abendtoilette II
Beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden
einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
- Teilwaschen
einschließlich Transfer zur Waschgelegenheit und zurück sowie ggf. Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung, Hautpflege, Prophylaxen, ggf. Einsatz von Hilfsmitteln, ggf. Schneiden/Feilen der Fingernägel, ggf. Kontaktherstellung zur Fußpflege und/oder Kontaktherstellung zum Friseur
- Mund-/Zahnpflege
einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
- Kämmen/Rasieren
einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, Rasieren einschließlich der Gesichtspflege
Punktzahl/Einsatz: 200
3.3. Leistungskomplex 4: Kleine Morgen-/Abendtoilette III
Beinhaltet insbesondere:
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
einschließlich Machen/Richten des Bettes sowie Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen ggf. Teilwechseln der Bettwäsche
- An-/Auskleiden
einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
- Teilwaschen
einschließlich Transfer zur Waschgelegenheit und zurück sowie ggf. Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung, Hautpflege, Prophylaxen, ggf. Einsatz von Hilfsmitteln, ggf. Schneiden/Feilen der Fingernägel, ggf. Kontaktherstellung zur Fußpflege und/oder Kontaktherstellung zum Friseur
- Mund-/Zahnpflege
einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
- Kämmen/Rasieren
einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, Rasieren einschließlich der Gesichtspflege
Punktzahl/Einsatz: 250
3.4. Leistungskomplex 5: Große Morgen-/Abendtoilette I
Beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden
einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
- Waschen (Ganzkörperwaschung)/Duschen/Baden
Die Ganzkörperwaschung bzw. das Duschen oder Baden beziehen sich auf die vollständige Körperpflege, d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße sowie ggf. die Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung.
- Mund-/Zahnpflege
einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
Punktzahl/Einsatz: 340
3.5. Leistungskomplex 6: Große Morgen-/Abendtoilette II
Beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden
einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
- Waschen (Ganzkörperwaschung)/Duschen/Baden
beziehen sich auf die vollständige Körperpflege, d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße sowie ggf. die Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung. Auch das Waschen und Trocknen der Haare sind bei Bedarf durchzuführen und sind Bestandteil dieser Verrichtung.
- Mund-/Zahnpflege
einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
- Kämmen/Rasieren
einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, Rasieren einschließlich Gesichtspflege
Punktzahl/Einsatz: 400
3.6. Leistungskomplex 7: Große Morgen-/Abendtoilette III
Beinhaltet insbesondere:
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
einschließlich Machen/Richten des Bettes sowie Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen ggf. Teilwechseln der Bettwäsche
- An-/Auskleiden
einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
- Waschen (Ganzkörperwaschung)/Duschen/Baden
beziehen sich auf die vollständige Körperpflege, d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße sowie ggf. die Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung. Auch das Waschen und Trocknen der Haare sind bei Bedarf durchzuführen und sind Bestandteil dieser Verrichtung.
- Mund-/Zahnpflege
einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
- Kämmen/Rasieren
einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, Rasieren einschließlich Gesichtspflege
Punktzahl/Einsatz: 450
3.7. Leistungskomplex 8: Spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit
Beinhaltet insbesondere:
- Spezielle Lagerungsmaßnahmen
zur körper- und situationsgerechten Lagerung in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln, ggf. Teilwechsel der Wäsche und Bett machen/richten
Punktzahl/Einsatz: 100
3.8. Leistungskomplex 8a: Einzelleistung spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit
Beinhaltet die gleichen Leistungen wie Leistungskomplex 8, jedoch mit folgenden Besonderheiten:
- Nur als Einzelleistung abrechenbar
- Nicht kombinierbar mit anderen Leistungskomplexen
- Einmal pro Einsatz abrechenbar, kann aber innerhalb des Einsatzes mehrfach durchgeführt werden
- Ziel: Körper- und situationsgerechte Lagerung zur Vorbeugung von zusätzlichen Erkrankungen und zur Linderung von Beschwerden
- Besonders geeignet, wenn nur die Lagerung mit erhöhtem Aufwand erfolgt.
Punktzahl/Einsatz: 155
3.9. Leistungskomplex 9: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - Hauptmahlzeit
Beinhaltet insbesondere:
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
zur Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung im Sinne aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen
- Hilfen beim Essen und Trinken/Hauptmahlzeit
einschließlich Transfer zum Tisch und zurück bzw. Aufrichten im Bett, Darreichung der Nahrung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, ggf. Kenntnisvermittlung über richtige Ernährung
- Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
Hände waschen, Mundpflege, ggf. Säubern/Wechseln der Kleidung
- Spülen des Essgeschirrs
einschließlich Trocknen und Einräumen
Punktzahl/Einsatz: 250
3.10. Leistungskomplex 10: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - sonstige Mahlzeit
Beinhaltet insbesondere:
- mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
zur Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung im Sinne aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen
- Hilfen beim Essen und Trinken/sonstige Mahlzeit
Unter sonstigen Mahlzeiten sind kleine Zwischenmahlzeiten zu verstehen, wie z.B. das Essen eines Apfels, eines Brotes oder Joghurts
- Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
Hände waschen, Mundpflege, ggf. Säubern/Wechseln der Kleidung
- Spülen des Essgeschirrs
einschließlich Trocknen und Einräumen
Punktzahl/Einsatz: 100
3.11. Leistungskomplex 11: Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
Beinhaltet insbesondere:
- Aufbereitung der Sondennahrung
- Transfer
an den Ort der Verabreichung der Sondennahrung und zurück bzw. Aufrichten und Lagern
- Sachgerechte Verabreichung
der Sondenkost
- Säuberung
der Sonde und ggf. Auswechseln der Schutzauflage
Punktzahl/Einsatz: 100
3.12. Leistungskomplex 12: Erweiterte Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen
Beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden
einschließlich Machen/Richten des Bettes, ggf. Teilwechseln der Bettwäsche, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
- Hilfe beim Aufstehen
und Aufsuchen der benötigten Räumlichkeiten und zurück
- Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen
z.B. bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung, z.B. bei Inkontinenz, ggf. Kontinenztraining oder Obstipationsprophylaxe, z.B. beim Erbrechen, ggf. Anregung der ärztlichen Beratung bei Ausscheidungsproblemen, ggf. Wechseln der Bettwäsche und Kleidung
- Teilwaschen (Intimtoilette)
einschließlich Hautpflege und Prophylaxen
Punktzahl/Einsatz: 100
3.13. Leistungskomplex 12 a: Einzelleistung Erweiterte Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen
Beinhaltet die gleiche Leistung wie Leistungskomplex 12, jedoch mit folgenden Besonderheiten:
- Nur als Einzelleistung abrechenbar
- Nicht kombinierbar mit LK 2–7 und 13
- Einmal pro Einsatz abrechenbar, aber innerhalb des Einsatzes mehrfach durchführbar
- Ziel: Unterstützung bei Ausscheidungen (z. B. Stuhlgang, Urin, Erbrochenes)
- Wird gewählt, wenn Hilfe bei Ausscheidung nicht im Zusammenhang mit Körperpflege erfolgt
3.14. Leistungskomplex 13: Kleine Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen
Beinhaltet insbesondere:
- Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen
z.B. bei Inkontinenz, ggf. Kontinenztraining oder Obstipationsprophylaxe, z.B. beim Erbrechen, ggf. Anregung der ärztlichen Beratung bei Ausscheidungsproblemen, ggf. Wechseln der Bettwäsche und Kleidung
- Ggf. Hilfe beim Aufstehen
und Aufsuchen der benötigten Räumlichkeiten und zurück
Punktzahl/Einsatz: 40
3.15. Leistungskomplex 14: Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden
im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken sowie An- und Ausziehtraining
- Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
ggf. Treppensteigen
Punktzahl/Einsatz: 70
3.16. Leistungskomplex 15: Begleitung bei Aktivitäten
Beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden
im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken sowie An- und Ausziehtraining
- Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
ggf. Treppensteigen
- Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich
und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge oder kulturellen Veranstaltungen)
Punktzahl/Einsatz: 600
4. Leistungskomplexe 16 - 23: Hauswirtschaftliche Versorgung
4.1. Leistungskomplex 16: Beheizen der Wohnung (Ofenheizung)
Beinhaltet insbesondere:
- Beschaffung des Heizmaterials und Entsorgung der Verbrennungsrückstände
- Heizen
der installierten Öfen mit Holz, Kohle und Öl (nicht Zentralheizung)
Punktzahl/Tag: 90
4.2. Leistungskomplex 17: Reinigung der Wohnung
Beinhaltet insbesondere:
- Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereichs
- Trennung und Entsorgung des Abfalls
Punktzahl/Woche: 450
Punktzahl/Tag: 90
4.3. Leistungskomplex 18: Waschen/Pflege der Wäsche und Kleidung
Beinhaltet insbesondere:
- Wechseln der Wäsche
einschließlich der Bettwäsche
- Waschen/Pflege der Wäsche und Kleidung
z.B. auch Bügeln, Ausbessern
- Einräumen der Wäsche
Punktzahl/Woche: 360
4.4. Leistungskomplex 19: Wechseln der Bettwäsche
Beinhaltet insbesondere:
- vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes
Punktzahl/Einsatz: 50
4.5. Leistungskomplex 20: Vorratseinkauf
Beinhaltet insbesondere:
- Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans
- Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen
- Unterbringen der eingekauften Gegenstände
Punktzahl/Woche: 150
4.6. Leistungskomplex 21: Besorgung
Beinhaltet insbesondere:
- Kleine Besorgung in der Nähe der Wohnung des Pflegebedürftigen
Einkaufen von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung, Besorgungen bei Post, Apotheke, Arzt, Reinigung
- Unterbringen der eingekauften Gegenstände
Punktzahl: 90
4.7. Leistungskomplex 22: Zubereitung einer Hauptmahlzeit
Beinhaltet insbesondere:
- Kochen der Mahlzeit
einschließlich Vor- und Zubereitung der Mahlzeit
- mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
zur Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung im Sinne aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen
- Reinigen des Arbeitsbereichs
- Spülen des Kochgeschirrs
einschließlich Trocknen und Einräumen
Punktzahl: 270
4.8. Leistungskomplex 23: Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
Beinhaltet insbesondere:
- Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit
einschließlich Vor- und Zubereitung der Mahlzeit
- mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
zur Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung im Sinne aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen
- Reinigen des Arbeitsbereichs
- Spülen des Kochgeschirrs
einschließlich Trocknen und Einräumen
Punktzahl: 60
5. Leistungskomplex 24: Beratungseinsatz
Beratungseinsatz (früher Pflegeeinsatz) gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI
Beinhaltet insbesondere:
- Beratung
- Hilfestellung
- Mitteilung an die Pflegekasse
Vergütung/Einsatz: Punktzahl 400
Weitere Informationen unter Pflegegrade, Pflegeantrag und Pflegebegutachtung sowie Pflegegeld Pflegeversicherung.
5.1. Praxistipp
Eine Übersicht über vereinbarte ambulante Leistungskomplexe in den Bundesländern mit den entsprechenden Euro-Beträgen können Sie beim Bundesministerium für Gesundheit kostenlos herunterladen unter www.bundesgesundheitsministerium.de > Service > Unsere Publikationen > Pflege > Achter Pflegebericht.
6. Wer hilft weiter?
Pflegekassen und ambulante Pflegedienste.
7. Verwandte Links
Pflegesachleistung
Ambulante Pflegedienste
Häusliche Pflege
Pflegeleistungen