Leistungskomplexe

1. Das Wichtigste in Kürze

Das Leistungskomplexsystem ist ein Vergütungssystem für Leistungen von ambulanten Pflegediensten. Dabei werden zusammengehörende pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten zu sog. Leistungskomplexen (LK) zusammengefasst und mit Punkten bewertet. Diese Punkte bilden die Grundlage für die Abrechnung der Leistungen mit den Pflegekassen.

Inhalt und Anzahl der Leistungskomplexe können sich je nach Bundesland deutlich unterscheiden. Welches Leistungskomplexsystem in welchem Bundesland gilt, ist in den jeweiligen Rahmenverträgen und/oder Vergütungsvereinbarungen geregelt, Näheres unter Ambulante Pflegedienste.

Die folgende Ausgestaltung der Leistungskomplexe basiert auf den Empfehlungen des ehemaligen Spitzenverbands der Pflegekassen und ist nur beispielhaft:

2. Leistungskomplex 1: Erstbesuch

Erstbesuch vom beauftragten Pflegedienst

Beinhaltet insbesondere:

  • Anamnese
    familiär, sozial, biografisch, pflegerisch und medizinisch sowie weitere Besonderheiten, z.B. Betreuungsgesetz
  • Pflegeplanung
    Erkennen von Problemen und Ressourcen, Festlegen der Pflegeziele, Planen der Maßnahmen, Anlegen der Dokumentation mit Durchführungskontrolle
  • Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe
    und der sich daraus ergebenden Kosten
  • Information über weitere Hilfen
  • Beratung über Inhalt und Abschluss eines Pflegevertrags

Punktzahl/Einsatz: 500

2.1. Leistungskomplex 1a: Folgebesuch bei wesentlichen Änderungen

Dient der Anpassung der Pflegeleistungen, wenn sich die Pflegesituation der pflegebedürftigen Person wesentlich verändert hat, z. B. durch Änderung des Gesundheitszustands, Wechsel des Pflegegrades, neue Anforderungen an die Versorgung.

Beinhaltet insbesondere:

  • Erhebung der aktuellen Wünsche, Gewohnheiten und Erwartungen
  • Feststellung des veränderten Unterstützungsbedarfs
  • Beratung zur Auswahl neuer oder angepasster Leistungskomplexe
  • Abstimmung über die Beteiligung anderer Pflegepersonen oder Dienste
  • Information über Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Beratung zum Abschluss eines geänderten Pflegevertrags
  • Anpassung der Pflegeplanung und Dokumentation

Punktzahl/Einsatz: 710

3. Leistungskomplexe 2 - 15: Grundpflege

3.1. Leistungskomplex 2: Kleine Morgen-/Abendtoilette I

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Teilwaschen
    einschließlich Transfer zur Waschgelegenheit und zurück sowie ggf. Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung, Hautpflege, Prophylaxen, ggf. Einsatz von Hilfsmitteln, ggf. Schneiden/Feilen der Fingernägel, ggf. Kontaktherstellung zur Fußpflege und/oder Kontaktherstellung zum Friseur
  • Mund-/Zahnpflege
    einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene

Punktzahl/Einsatz: 180

3.2. Leistungskomplex 3: Kleine Morgen-/Abendtoilette II

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Teilwaschen
    einschließlich Transfer zur Waschgelegenheit und zurück sowie ggf. Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung, Hautpflege, Prophylaxen, ggf. Einsatz von Hilfsmitteln, ggf. Schneiden/Feilen der Fingernägel, ggf. Kontaktherstellung zur Fußpflege und/oder Kontaktherstellung zum Friseur
  • Mund-/Zahnpflege
    einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
  • Kämmen/Rasieren
    einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, Rasieren einschließlich der Gesichtspflege

Punktzahl/Einsatz: 200

3.3. Leistungskomplex 4: Kleine Morgen-/Abendtoilette III

Beinhaltet insbesondere:

  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
    einschließlich Machen/Richten des Bettes sowie Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen ggf. Teilwechseln der Bettwäsche
  • An-/Auskleiden
    einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Teilwaschen
    einschließlich Transfer zur Waschgelegenheit und zurück sowie ggf. Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung, Hautpflege, Prophylaxen, ggf. Einsatz von Hilfsmitteln, ggf. Schneiden/Feilen der Fingernägel, ggf. Kontaktherstellung zur Fußpflege und/oder Kontaktherstellung zum Friseur
  • Mund-/Zahnpflege
    einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
  • Kämmen/Rasieren
    einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, Rasieren einschließlich der Gesichtspflege

Punktzahl/Einsatz: 250

3.4. Leistungskomplex 5: Große Morgen-/Abendtoilette I

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Waschen (Ganzkörperwaschung)/Duschen/Baden
    Die Ganzkörperwaschung bzw. das Duschen oder Baden beziehen sich auf die vollständige Körperpflege, d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße sowie ggf. die Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung.
  • Mund-/Zahnpflege
    einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene

Punktzahl/Einsatz: 340

3.5. Leistungskomplex 6: Große Morgen-/Abendtoilette II

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Waschen (Ganzkörperwaschung)/Duschen/Baden
    beziehen sich auf die vollständige Körperpflege, d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße sowie ggf. die Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung. Auch das Waschen und Trocknen der Haare sind bei Bedarf durchzuführen und sind Bestandteil dieser Verrichtung.
  • Mund-/Zahnpflege
    einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
  • Kämmen/Rasieren
    einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, Rasieren einschließlich Gesichtspflege

Punktzahl/Einsatz: 400

3.6. Leistungskomplex 7: Große Morgen-/Abendtoilette III

Beinhaltet insbesondere:

  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
    einschließlich Machen/Richten des Bettes sowie Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen ggf. Teilwechseln der Bettwäsche
  • An-/Auskleiden
    einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Waschen (Ganzkörperwaschung)/Duschen/Baden
    beziehen sich auf die vollständige Körperpflege, d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße sowie ggf. die Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung. Auch das Waschen und Trocknen der Haare sind bei Bedarf durchzuführen und sind Bestandteil dieser Verrichtung.
  • Mund-/Zahnpflege
    einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
  • Kämmen/Rasieren
    einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, Rasieren einschließlich Gesichtspflege

Punktzahl/Einsatz: 450

3.7. Leistungskomplex 8: Spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit

Beinhaltet insbesondere:

  • Spezielle Lagerungsmaßnahmen
    zur körper- und situationsgerechten Lagerung in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln, ggf. Teilwechsel der Wäsche und Bett machen/richten

Punktzahl/Einsatz: 100

3.8. Leistungskomplex 8a: Einzelleistung spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit

Beinhaltet die gleichen Leistungen wie Leistungskomplex 8, jedoch mit folgenden Besonderheiten:

  • Nur als Einzelleistung abrechenbar
  • Nicht kombinierbar mit anderen Leistungskomplexen
  • Einmal pro Einsatz abrechenbar, kann aber innerhalb des Einsatzes mehrfach durchgeführt werden
  • Ziel: Körper- und situationsgerechte Lagerung zur Vorbeugung von zusätzlichen Erkrankungen und zur Linderung von Beschwerden
  • Besonders geeignet, wenn nur die Lagerung mit erhöhtem Aufwand erfolgt.

Punktzahl/Einsatz: 155

3.9. Leistungskomplex 9: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - Hauptmahlzeit

Beinhaltet insbesondere:

  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
    zur Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung im Sinne aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen
  • Hilfen beim Essen und Trinken/Hauptmahlzeit
    einschließlich Transfer zum Tisch und zurück bzw. Aufrichten im Bett, Darreichung der Nahrung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, ggf. Kenntnisvermittlung über richtige Ernährung
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
    Hände waschen, Mundpflege, ggf. Säubern/Wechseln der Kleidung
  • Spülen des Essgeschirrs
    einschließlich Trocknen und Einräumen

Punktzahl/Einsatz: 250

3.10. Leistungskomplex 10: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - sonstige Mahlzeit

Beinhaltet insbesondere:

  • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
    zur Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung im Sinne aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen
  • Hilfen beim Essen und Trinken/sonstige Mahlzeit
    Unter sonstigen Mahlzeiten sind kleine Zwischenmahlzeiten zu verstehen, wie z.B. das Essen eines Apfels, eines Brotes oder Joghurts
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
    Hände waschen, Mundpflege, ggf. Säubern/Wechseln der Kleidung
  • Spülen des Essgeschirrs
    einschließlich Trocknen und Einräumen

Punktzahl/Einsatz: 100

3.11. Leistungskomplex 11: Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)

Beinhaltet insbesondere:

  • Aufbereitung der Sondennahrung
  • Transfer
    an den Ort der Verabreichung der Sondennahrung und zurück bzw. Aufrichten und Lagern
  • Sachgerechte Verabreichung
    der Sondenkost
  • Säuberung
    der Sonde und ggf. Auswechseln der Schutzauflage

Punktzahl/Einsatz: 100

3.12. Leistungskomplex 12: Erweiterte Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    einschließlich Machen/Richten des Bettes, ggf. Teilwechseln der Bettwäsche, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Hilfe beim Aufstehen
    und Aufsuchen der benötigten Räumlichkeiten und zurück
  • Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen
    z.B. bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung, z.B. bei Inkontinenz, ggf. Kontinenztraining oder Obstipationsprophylaxe, z.B. beim Erbrechen, ggf. Anregung der ärztlichen Beratung bei Ausscheidungsproblemen, ggf. Wechseln der Bettwäsche und Kleidung
  • Teilwaschen (Intimtoilette)
    einschließlich Hautpflege und Prophylaxen

Punktzahl/Einsatz: 100

3.13. Leistungskomplex 12 a: Einzelleistung Erweiterte Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen

Beinhaltet die gleiche Leistung wie Leistungskomplex 12, jedoch mit folgenden Besonderheiten:

  • Nur als Einzelleistung abrechenbar
  • Nicht kombinierbar mit LK 2–7 und 13
  • Einmal pro Einsatz abrechenbar, aber innerhalb des Einsatzes mehrfach durchführbar
  • Ziel: Unterstützung bei Ausscheidungen (z. B. Stuhlgang, Urin, Erbrochenes)
  • Wird gewählt, wenn Hilfe bei Ausscheidung nicht im Zusammenhang mit Körperpflege erfolgt

3.14. Leistungskomplex 13: Kleine Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen

Beinhaltet insbesondere:

  • Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen
    z.B. bei Inkontinenz, ggf. Kontinenztraining oder Obstipationsprophylaxe, z.B. beim Erbrechen, ggf. Anregung der ärztlichen Beratung bei Ausscheidungsproblemen, ggf. Wechseln der Bettwäsche und Kleidung
  • Ggf. Hilfe beim Aufstehen
    und Aufsuchen der benötigten Räumlichkeiten und zurück

Punktzahl/Einsatz: 40

3.15. Leistungskomplex 14: Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken sowie An- und Ausziehtraining
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
    ggf. Treppensteigen

Punktzahl/Einsatz: 70

3.16. Leistungskomplex 15: Begleitung bei Aktivitäten

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung einschließlich Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken sowie An- und Ausziehtraining
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
    ggf. Treppensteigen
  • Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich
    und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge oder kulturellen Veranstaltungen)

Punktzahl/Einsatz: 600

4. Leistungskomplexe 16 - 23: Hauswirtschaftliche Versorgung

4.1. Leistungskomplex 16: Beheizen der Wohnung (Ofenheizung)

Beinhaltet insbesondere:

  • Beschaffung des Heizmaterials und Entsorgung der Verbrennungsrückstände
  • Heizen
    der installierten Öfen mit Holz, Kohle und Öl (nicht Zentralheizung)

Punktzahl/Tag: 90

4.2. Leistungskomplex 17: Reinigung der Wohnung

Beinhaltet insbesondere:

  • Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereichs
  • Trennung und Entsorgung des Abfalls

Punktzahl/Woche: 450

Punktzahl/Tag: 90

4.3. Leistungskomplex 18: Waschen/Pflege der Wäsche und Kleidung

Beinhaltet insbesondere:

  • Wechseln der Wäsche
    einschließlich der Bettwäsche
  • Waschen/Pflege der Wäsche und Kleidung
    z.B. auch Bügeln, Ausbessern
  • Einräumen der Wäsche

Punktzahl/Woche: 360

4.4. Leistungskomplex 19: Wechseln der Bettwäsche

Beinhaltet insbesondere:

  • vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes

Punktzahl/Einsatz: 50

4.5. Leistungskomplex 20: Vorratseinkauf

Beinhaltet insbesondere:

  • Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans
  • Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen
  • Unterbringen der eingekauften Gegenstände

Punktzahl/Woche: 150

4.6. Leistungskomplex 21: Besorgung

Beinhaltet insbesondere:

  • Kleine Besorgung in der Nähe der Wohnung des Pflegebedürftigen
    Einkaufen von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung, Besorgungen bei Post, Apotheke, Arzt, Reinigung
  • Unterbringen der eingekauften Gegenstände

Punktzahl: 90

4.7. Leistungskomplex 22: Zubereitung einer Hauptmahlzeit

Beinhaltet insbesondere:

  • Kochen der Mahlzeit
    einschließlich Vor- und Zubereitung der Mahlzeit
  • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
    zur Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung im Sinne aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen
  • Reinigen des Arbeitsbereichs
  • Spülen des Kochgeschirrs
    einschließlich Trocknen und Einräumen

Punktzahl: 270

4.8. Leistungskomplex 23: Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit

Beinhaltet insbesondere:

  • Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit
    einschließlich Vor- und Zubereitung der Mahlzeit
  • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
    zur Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung im Sinne aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen
  • Reinigen des Arbeitsbereichs
  • Spülen des Kochgeschirrs
    einschließlich Trocknen und Einräumen

Punktzahl: 60

5. Leistungskomplex 24: Beratungseinsatz

Beratungseinsatz (früher Pflegeeinsatz) gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI

Beinhaltet insbesondere:

  • Beratung
  • Hilfestellung
  • Mitteilung an die Pflegekasse

Vergütung/Einsatz: Punktzahl 400

Weitere Informationen unter Pflegegrade, Pflegeantrag und Pflegebegutachtung sowie Pflegegeld Pflegeversicherung.

5.1. Praxistipp

Eine Übersicht über vereinbarte ambulante Leistungskomplexe in den Bundesländern mit den entsprechenden Euro-Beträgen können Sie beim Bundesministerium für Gesundheit kostenlos herunterladen unter www.bundesgesundheitsministerium.de > Service > Unsere Publikationen > Pflege > Achter Pflegebericht.

6. Wer hilft weiter?

Pflegekassen und ambulante Pflegedienste.

7. Verwandte Links

Pflegesachleistung

Ambulante Pflegedienste

Häusliche Pflege

Pflegeleistungen

Letzte Bearbeitung: 29.07.2025

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