Ein Schlaganfall (auch Apoplex, Insult oder Stroke genannt) ist eine lebensgefährliche plötzlich auftretende Mangelversorgung der Nervenzellen im Gehirn, die zu verschiedenen Ausfällen, wie z.B. Lähmungen einer Körperseite, Sprachstörungen, Sehstörungen, Kopfschmerzen und Gleichgewichtsstörungen führt. Schlaganfälle und transitorische ischämische Attacken (= Vorboten eines Schlaganfalls mit Ausfallerscheinungen, die oft nach kurzer Zeit wieder verschwinden) erfordern einen schnellen Notruf und eine schnelle Behandlung in einer Stroke Unit eines Krankenhauses.
Nach Schlaganfällen sind in der Regel umfangreiche Reha-Maßnahmen nötig, von der Frührehabilitation im Krankenhaus bis hin zu Leistungen zur Teilhabe bei einer Behinderung durch den Schlaganfall in verschiedenen Lebensbereichen wie Arbeit, Wohnen und Freizeit. Wer dauerhaft pflegebedürftig bleibt, kann Leistungen von der Pflegeversicherung bekommen und wenn die Arbeitsfähigkeit nach einem Schlaganfall dauerhaft eingeschränkt bleibt, kann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bestehen.
Viele Risikofaktoren für einen Schlaganfall sind von den betroffenen Menschen zumindest teilweise beeinflussbar:
Andere Risikofaktoren wie Alter, Vererbung und einen schon erlittenen Schlaganfall können die Betroffenen nicht beeinflussen, aber sie können sich dann besonders darauf konzentrieren, die beeinflussbaren Risiken zu senken. Wer schon einen Schlaganfall hatte, wird z.B. oft mit Medikamenten behandelt, die z.B. den Blutdruck oder das Cholesterin senken, die das Blut verdünnen und/oder die den Blutzuckerspiegel unter Kontrolle halten.
Bestimmte Schlaganfallrisiken betreffen nur Frauen, z.B. Bluthochdruck in der Schwangerschaft (Präeklampsie), hormonelle Verhütung, Hormonersatztherapie wegen Beschwerden durch die Wechseljahre und Hormonschwankungen. Andere betreffen Frauen häufiger als Männer, z.B. Migräne mit Aura, Depressionen und psychischer Stress.
Ein Schlaganfall wird durch den Verschluss einer Hirnarterie (ischämisch) oder durch das Reißen einer Hirnarterie (hämorrhagisch) verursacht und ist ein medizinischer Notfall. Ein schneller Therapiebeginn ist entscheidend für den Behandlungserfolg. Deshalb gilt bei Schlaganfall:
Das gilt auch bei sog. transitorischen ischämischen Attacken (TIA). Das sind Vorboten von Schlaganfällen, bei denen Ausfallerscheinungen auftreten, die aber oft nach kurzer Zeit schon wieder verschwinden. Wer das nicht ernst nimmt, riskiert dauerhafte leichte Hirnschäden. Außerdem ist danach das Risiko für einen Schlaganfall stark erhöht, besonders in den kommenden Stunden und Tagen.
Schlaganfälle und TIA zeigen sich z.B. an folgenden Symptomen:
Schlaganfälle sollten in einer zertifizierten Stroke Unit eines Krankenhauses behandelt werden. Das sind spezielle Abteilungen für die Behandlung von Schlaganfällen. Dort wird das Gehirn mit Hilfe einer Computertomographie (CT) und einer begleitenden Gefäßdarstellung (CT-Angiographie) untersucht, um die Ursache zu finden. Blutgerinnsel werden dann mit Medikamenten aufgelöst und eventuell in einer OP abgesaugt und das Blut wird mit Medikamenten verdünnt, damit es nicht zu weiteren Blutgerinnseln kommen kann. Hirnblutungen werden mit Medikamenten und Operationen gestoppt und eventuell wird dabei auch Blut bzw. angestautes Hirnwasser entfernt.
Die Rehabilitation nach einem Schlaganfall beginnt schon auf der Stroke Unit im Krankenhaus, Näheres unter Frührehabilitation. Sie wird dann je nach Bedarf in mehreren Phasen weitergeführt, Näheres unter Rehabilitation > Phasen A-F. Diese führen von der Frührehabilitation über eine neurologische Anschlussrehabilitation bis hin zur beruflichen Rehabilitation und anderen Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, z.B. Leistungen zur sozialen Teilhabe. Ziel ist, wieder eine möglichst umfassende Teilnahme am Alltagsleben mit möglichst wenigen Einschränkungen herzustellen.
Die Behandlung und Rehabilitation umfasst je nach Bedarf z.B. folgende Therapien, Maßnahmen und Hilfen:
Das sog. Post-Stroke-Delir ist ein demenzähnlicher Zustand, bei dem es zu Desorientiertheit, Verwirrtheit, Unruhe, Schlafstörungen, Apathie, Störungen des Denkens und der Sprache und sogar zu Halluzinationen und Wahnvorstellungen kommen kann. Er wird behandelt, indem zunächst alle möglichen Auslöser ausfindig gemacht und möglichst beseitigt werden. Maßnahmen wie Frühmobilisation und Orientierungshilfen sind günstig und Betroffene sollten einen normalen Schlaf-/Wach Rhythmus einhalten. Die Symptome können sich (anders als bei Demenz) durch die Behandlung und Rehabilitation unter Umständen vollständig wieder zurückbilden.
Manche Menschen werden nach einem Schlaganfall langfristig pflegebedürftig. Ihnen stehen in der Regel dann auf Antrag (Näheres unter Pflegeantrag) Leistungen der Pflegeversicherung zu, für die zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden muss, z.B. Pflegegeld und Leistungen für einen Umbau der Wohnung, Näheres unter Wohnumfeldverbesserung. Ein Pflegegrad wird nur festgestellt, wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich noch mindestens 6 Monate dauern wird.
Bei kürzerem Pflegebedarf kommen bei der Rückkehr nach Hause nach der Klinikbehandlung und Anschlussrehabilitation Leistungen der häuslichen Krankenpflege von der Krankenkasse in Betracht. Wenn die Pflege zu Hause nicht möglich ist, kommt Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad in einer Pflegeeinrichtung in Betracht.
Wenn Sie einen Angehörigen nach einem Schlaganfall pflegen, können Sie sich bei einem Pflegestützpunkt beraten lassen, Näheres unter Pflegestützpunkte Pflegeberatung. Dort erhalten Sie Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung und zu Kursen, die Ihnen spezielles Wissen zur Pflege nach einem Schlaganfall vermitteln. Die Beratung ist kostenlos und hilft Ihnen auch bei Anträgen und der Organisation der Pflege. Die Leistungen der Pflegekasse reichen oft nicht aus, um alle nötigen Pflegekosten zu decken. Wer die verbleibenden Kosten nicht selbst bezahlen kann, kann aber Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen. Als Pflegeperson können Sie den Antrag allerdings nur dann für die pflegebedürftige Person stellen, wenn diese sie dafür bevollmächtigt hat oder wenn Sie als rechtliche Betreuung vom Betreuungsgericht bestellt wurden und solche Anträge zu Ihren Aufgabenbereichen gehören.
Wenn Betroffene nach einem Schlaganfall dauerhaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können, dann haben sie möglicherweise Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Rehabilitation nicht oder nicht ausreichend geholfen hat. Bevor sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, sollten Menschen nach einem Schlaganfall möglichst zunächst ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung, Krankengeld und Arbeitslosengeld (Näheres unter Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit) ausschöpfen.
Wenn keine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird oder wenn die Rente nicht zum Leben ausreicht, kann ein Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe bestehen, Näheres unter Erwerbsminderung.
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