Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

1. Das Wichtigste in Kürze

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit ist eine Pflege in einem Heim, auch wenn Pflegebedürftige keinen Pflegegrad oder nur Pflegegrad 1 haben. Sie schließt an eine Krankenhausbehandlung an, wenn Pflegebedürftige noch nicht zuhause gepflegt werden können. Die Leistung entspricht der Kurzzeitpflege der Pflegekasse, wird aber von der Krankenkasse bezahlt.

2. Voraussetzungen

Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung, kann Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit beantragt werden. Es darf keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegen.

Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung liegt vor wenn die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Die Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit hilft Patienten, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht mehr nötig, eine Versorgung zu Hause aber noch nicht möglich ist.

3. Dauer und Höhe

Kurzzeitpflege der Pflegekasse und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad werden bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr und bis zu einer Höhe von 1.774 € übernommen.

4. Antrag

Die medizinische Notwendigkeit für die Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit muss vor Entlassung aus dem Krankenhaus ärztlich bescheinigt und beantragt werden. Bei einigen Krankenkassen steht der Antrag online zur Verfügung.

Beantragt wird die Leistung vom behandelnden Krankenhausarzt.

5. Verwandte Leistungen

Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung kann anstelle der Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit auch Häusliche Krankenpflege geleistet werden. Eine Haushaltshilfe kann nach einer Krankenhausbehandlungen auch genehmigt werden, wenn keine Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben, dann allerdings nur für 4 Wochen.

Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Anschlussversorgung nicht sofort sichergestellt werden kann, haben Versicherte Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Dies gilt bei jeder Krankenhausbehandlung für eine Zeitraum von längstens 10 Tagen.

6. Wer hilft weiter?

Die Sozialdienste in den Kliniken und das Bürgertelefon des Bundesministerium für Gesundheit zum Thema Krankenversicherung 030 3406066-01, Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr.

7. Verwandte Links

Krankenhausbehandlung

Kurzzeitpflege

Pflegebedürftigkeit

 

Rechtsgrundlagen: § 39c SGB V, § 42 SGB XI

Letzte Bearbeitung: 09.04.2024

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