Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen Hilfen, die für Patienten nach einem Schlaganfall infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen | Nähere Ausführung im Zusammenhang mit einem Schlaganfall |
Entgeltfortzahlung | Ein Arbeitnehmer kann bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn er wegen eines Schlaganfalls arbeitsunfähig ist. |
Krankengeld | Besteht die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Kinderpflege-Krankengeld | Hat ein Kind einen Schlaganfall erlitten und benötigt Betreuung und Pflege eines berufstätigen Elternteils, besteht ein Anspruch auf 10 Tage Kinderpflege-Krankengeld pro Jahr. |
Zuzahlungen Krankenversicherung |
Wird eine medikamentöse Behandlung erforderlich, müssen häufig Zuzahlungen zu den Medikamenten geleistet werden. Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. |
Die Auswirkungen des Schlaganfalls können eine Reha erforderlich machen. Es können ambulante oder stationäre Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Zudem kann eine Berufliche Reha dabei helfen, den Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld | In einkommenslosen Zeiten während Medizinischer oder Beruflicher Reha kann Übergangsgeld bezogen werden. |
Ist die Arbeitsfähigkeit nach einem Schlaganfall dauerhaft eingeschränkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe bezogen werden. | |
Endet der Anspruch auf Krankengeld und der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig, kann Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragt werden. Diese Form des Arbeitslosengeldes wird so lange gezahlt, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. | |
Ist die Erwerbsfähigkeit nach einem Schlaganfall eingeschränkt und kann nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts verdient werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung bezogen werden. | |
Je nach Krankheitsverlauf kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen. Es können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. |
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Bei schweren Krankheitsverläufen mit ausgeprägter Symptomatik kann ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Mobilität, Arbeit und Familie im Zusammenhang mit einem Schlaganfall, finden Sie unter Schlaganfall.