Schlaganfall > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die nach einem Schlaganfall infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit einem Schlaganfall

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen eines Schlaganfalls arbeitsunfähig sind.

Krankengeld

Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen des Schlaganfalls weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.

Arbeitslosengeld

Leistung bei Arbeitslosigkeit.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Kinderpflege-Krankengeld

Hat Ihr Kind einen Schlaganfall erlitten und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteils, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld pro Jahr.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Die Folgen des Schlaganfalls können als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze verringert.

Schlaganfall > Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Die Auswirkungen des Schlaganfalls können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Schlaganfall > Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit nach dem Schlaganfall dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Ist die Erwerbsfähigkeit nach einem Schlaganfall eingeschränkt und Sie haben nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung beziehen.

Schlaganfall > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bei schweren Krankheitsverläufen mit ausgeprägter Symptomatik kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Schlaganfall > Pflege

Pflegeleistungen

Je nach Krankheitsverlauf kann es zu Pflegebedürftigkeit kommen.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Sozialhilfe

Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Mobilität, Arbeit und Familie im Zusammenhang mit einem Schlaganfall, finden Sie unter Schlaganfall.

Letzte Bearbeitung: 26.04.2023

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