Nachfolgend eine Linkliste mit finanziellen Hilfen, die nach einem Schlaganfall infrage kommen können:
Leistungen und Hilfen |
Nähere Ausführung im Zusammenhang mit einem Schlaganfall |
Entgeltfortzahlung |
Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie wegen eines Schlaganfalls arbeitsunfähig sind. |
Krankengeld |
Sind Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig, endet die Entgeltfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld. |
Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit |
Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie wegen des Schlaganfalls weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde. |
Leistung bei Arbeitslosigkeit. |
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Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. |
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Kinderpflege-Krankengeld |
Hat Ihr Kind einen Schlaganfall erlitten und benötigt Betreuung und Pflege von Ihnen als berufstätigem Elternteils, haben Sie pro Jahr pro Elternteil Anspruch auf 30 Tage Kinderpflege-Krankengeld pro Jahr. |
Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen. Die Folgen des Schlaganfalls können als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze verringert. |
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Die Auswirkungen des Schlaganfalls können eine Reha erforderlich machen. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen. Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz umzugestalten oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu meistern. |
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Übergangsgeld |
Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken. |
Ist Ihre Arbeitsfähigkeit nach dem Schlaganfall dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen. | |
Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zur Miete beantragen. |
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Ist die Erwerbsfähigkeit nach einem Schlaganfall eingeschränkt und Sie haben nicht genug Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung beziehen. |
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Bei schweren Krankheitsverläufen mit ausgeprägter Symptomatik kann Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. |
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Je nach Krankheitsverlauf kann es zu Pflegebedürftigkeit kommen. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. |
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Sie erhalten Sozialhilfe, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbstätig sein können und Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. |
Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Mobilität, Arbeit und Familie im Zusammenhang mit einem Schlaganfall, finden Sie unter Schlaganfall.