Ein Schlaganfall kann zu bleibenden Behinderungen eines Patienten führen. Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
Hat ein Patient nach einem Schlaganfall eine anerkannte Behinderung, können für ihn folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde.
Erkrankte, die an einer beruflichen Rehabilitation (Berufliche Reha > Rahmenbedingungen) teilnehmen, können zudem folgende Leistungen erhalten:
Schlaganfall > Finanzielle Hilfen