Fahrdienste

1. Das Wichtigste in Kürze

Fahrdienste können von Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden, wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen einer Behinderung nicht zuzumuten ist.

2. Krankenbeförderung: Kostenübernahme für Fahrdienste durch Krankenkassen

Die notwendigen Kosten für Fahrdienste, z.B. für Rettungsfahrten und Krankentransporte, können von den Krankenkassen übernommen werden.

Die Fahrt muss aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sein, zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstätte gehen und vorher vom Arzt verordnet werden.

Ausführliche Informationen siehe Fahrtkosten Krankenbeförderung.

3. Leistungen zur Beförderung für Menschen mit Behinderungen

Die Kosten für Fahrdienste können auch vom Eingliederungshilfe-Träger übernommen werden, um eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Mensch mit Behinderung ins Kino gehen möchte, an einer Selbsthilfegruppe teilnehmen will oder Freunde besuchen möchte.

Voraussetzung ist, dass dem Menschen mit Behinderung die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zuzumuten ist.

Ausführliche Informationen siehe Behinderung > Leistungen zur Mobilität.

4. Praxistipp

Eine Online-Fahrdienstsuche bietet Aktion Mensch unter www.familienratgeber.de > Adressen vor Ort, Suchbegriff: "Fahrdienst".

5. Wer hilft weiter?

Bei medizinischen Gründen helfen der behandelnde Arzt, der Kliniksozialdienst, die Krankenkassen und die Fahrdienst-Anbieter vor Ort, z.B. Städte, Gemeinden oder Wohlfahrtsverbände wie Rotes Kreuz, Malteser, Arbeitersamariterbund (ASB) oder Johanniter.

Geht es um Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen helfen die unabhängige Teilhabeberatung und der zuständige Reha-Träger.

6. Verwandte Links

Fahrtkosten Krankenbeförderung

Leistungen zur Mobilität

Behinderung

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Nachteilsausgleiche bei Behinderung

Letzte Bearbeitung: 05.10.2023

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