Das Wichtigste in Kürze
Arbeitslose können einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit bekommen, damit sie sich selbstständig machen und so ihre Arbeitslosigkeit beenden können. Er ist 6 Monate lang so hoch wie das Arbeitslosengeld plus 300 €. Wer danach hauptberuflich selbstständig bleibt, kann die 300 € noch für weitere 9 Monate bekommen.
Voraussetzungen für einen Gründungszuschuss
Voraussetzungen für den Erhalt des Gründungszuschusses:
- Der Antragsteller hat noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen.
- Der Gründer muss die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen.
Als Nachweis ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen, z.B. von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständischen Kammern, Fachverbänden oder Kreditinstituten. - Der Gründer muss Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen.
- Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich sein und die Arbeitslosigkeit beenden. Hauptberuflich heißt, dass sie mindestens 15 Stunden pro Woche ausgeübt wird und dass weitere Tätigkeiten zusammengenommen weniger Stunden umfassen als die Haupttätigkeit.
- Der Gründer darf noch nicht im gesetzlichen Rentenalter sein (Altersgrenze der Regelaltersrente).
- Wurde dem Gründer in der Vergangenheit bereits ein Gründungszuschuss gewährt, müssen seit Beendigung dieser Förderung in der Regel mindestens 2 Jahre vergangen sein. Davon kann es bei besonderen persönlichen Gründen Ausnahmen geben.
In manchen Fällen ist ausnahmsweise trotzdem kein Gründungszuschuss möglich, z.B. wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen Erhalt von Krankengeld, Übergangsgeld oder voller Erwerbsminderungsrente oder wegen einer Sperrzeit ruht.
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agenturen für Arbeit, es besteht kein Rechtsanspruch. Näheres unter Rechtsanspruch und Ermessen.
Dauer und Höhe des Gründungszuschusses
- Der Gründungszuschuss kann 6 Monate lang in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds bezahlt werden. Dazu kommen 300 € für die soziale Sicherung.
- Im Anschluss daran kann für weitere 9 Monate der Zuschuss für die soziale Sicherung in Höhe von 300 € monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre hauptberufliche Geschäftstätigkeit nachweisen kann.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld reduziert sich um die Zahl der Tage, für die Gründungszuschuss bezogen wird.
Gründungszuschuss der Rentenversicherung oder Unfallversicherung
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung ebenfalls einen Gründungszuschuss gewähren. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist hierfür keine Voraussetzung. Stattdessen müssen die Voraussetzungen für eine berufliche Reha vorliegen. Weitere Informationen dazu unter Berufliche Reha > Leistungen.
Sozialversicherung bei Selbstständigkeit
Achten Sie beim Wechsel in die Selbstständigkeit auf Ihren Versicherungsschutz und lassen Sie sich frühzeitig beraten.
- Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Wer sich selbstständig macht, hat meist die Wahl, ob er (weiter) gesetzlich versichert in der Krankenkasse bleibt oder eine private Krankenkasse wählt. 300 € des monatlichen Gründungszuschusses dürfen für die Beitragsberechnung nicht herangezogen werden (§ 240 Abs. 2 Satz 3 SGB V). Näheres unter Gesetzliche Krankenversicherung.
- Die Pflegeversicherung ist in der Regel mit der Krankenversicherung verbunden, Näheres unter Pflegeversicherung, Unterpunkt Versicherungspflicht.
- Selbstständige können auf Antrag Mitglied in der Arbeitslosenversicherung werden. Informationen dazu bietet die Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de > Suchbegriffe: Antragspflichtversicherung > Freiwillige Arbeitslosenversicherung. Weitere Informationen unter Arbeitslosenversicherung.
- Die Unfallversicherung ist in bestimmten Branchen verpflichtend. Informationen gibt der zuständige Unfallversicherungsträger.
- Die Rentenversicherung kann ebenfalls eine Pflichtversicherung sein, insbesondere bei Soloselbstständigen. Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Rente > Arbeitnehmer & Selbstständige > Selbstständige.
Die Rentenversicherung sichert auch gegen Erwerbsunfähigkeit ab, Näheres unter Erwerbsminderungsrente. - Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel eine private Versicherung.
Praxistipps
- Beratung und Termine
Die Agentur für Arbeit bietet umfassende Beratung zu Selbstständigkeit und Gründungszuschuss. Beratungstermine oder den persönlichen Termin für den Antrag können Sie online vereinbaren unter www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss oder
telefonisch kostenlos unter 0800 4555500, Mo–Do, 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr. - Informationen
Umfassende Informationen und Checklisten zur Selbstständigkeit bietet das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums unter www.existenzgruender.de. - Einstiegsgeld
Wenn Sie Bürgergeld erhalten, können Sie evtl. Einstiegsgeld beantragen. Das ist eine Leistung vom Jobcenter, die dem Gründungszuschuss ähnlich ist. Näheres unter Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Wer hilft weiter?
Die Agenturen für Arbeit, bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Rentenversicherungs- oder Unfallversicherungsträger.
Verwandte Links
Rechtsgrundlagen: §§ 93, 94 SGB III, § 49 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX