Die schulische Bildung, die berufliche Ausbildung und das Studium von Menschen mit Behinderungen können auf verschiedenen Wegen gefördert werden. Sie sind wichtige Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben und eine erfolgreiche Berufswahl.
Zuständig für die schulische Bildung sind die Bundesländer, daher gibt es kein bundesweit einheitliches System der Förderung. Es gilt jedoch überall die allgemeine Schulpflicht, auch für schwerbehinderte Kinder.
Kinder mit Behinderungen sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen zur Schule gehen können. Das ist gesetzliche Vorgabe, jedoch sieht die Realität oft noch anders aus.
Generell gibt es 3 Möglichkeiten für den Schulbesuch:
Grundsätzlich hat jedes Kind ein Recht auf inklusive Beschulung. Diskussionen, Entscheidungshilfen und Informationen für Eltern bieten:
Wer für die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zuständig ist und welche Stellen die Entscheidung über den Schultyp treffen, ist je nach Bundesland verschieden. Die Eltern werden bei den Entscheidungsprozessen miteinbezogen und können sich bei Bildungsberatungsstellen oder schulpsychologischen Diensten beraten lassen.
Es gibt verschiedene Unterstützungsangebote, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen:
Weitere Informationen und hilfreiche Links zum Thema Ausbildung mit Behinderung bietet der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter www.behindertenbeauftragter.de > Themen > Bildung und Arbeit > Ausbildung.
Bei allen Fragen zu einer Berufsausbildung mit Behinderung sind die Agenturen für Arbeit Ansprechpartner.
Menschen dürfen aufgrund von Behinderungen nicht vom Studium an der Hochschule ihrer Wahl ausgeschlossen werden. Deshalb müssen die Hochschulen dafür sorgen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronisch kranke Studierende die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Zudem ist ihnen durch Nachteilsausgleiche ein Studium zu ermöglichen, z.B. indem sie längere Abgabefristen erhalten oder ihre Prüfungen mündlich anstatt schriftlich ablegen können. Auch technische Hilfsmittel (z.B. PC mit Sprachausgabe) oder eine persönliche Assistenz können Menschen mit Behinderungen das Studium erleichtern. Diese und weitere Unterstützungsangebote können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Eingliederungshilfe finanziert werden.
Die Broschüre "Studieren mit Behinderung" der Studentenplattform fernstudieren.de kann unter www.fernstudieren.de/im-studium/studieren-mit-behinderung kostenlos heruntergeladen werden.
Das Deutsche Studentenwerk bietet Informationen zum Studium mit Behinderung unter www.studentenwerke.de > Themen > Studieren mit Behinderung, telefonische Beratung unter 030 297727-64 und das Handbuch "Studium und Behinderung" zum kostenlosen Download unter www.studentenwerke.de > Themen > Studieren mit Behinderung > Beratung > Handbuch Studium und Behinderung.
Durch die Einführung der "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) werden auch schulische und hochschulische berufliche Weiterbildungen durch unterstützende Leistungen gefördert (z.B. Masterstudiengänge).
Frühförderung von Kindern mit Behinderungen