Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, bietet eine finanzielle Unterstützung für junge Menschen, damit sie unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung an Schulen und Hochschulen absolvieren können.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um BAföG erhalten zu können:
Die Höhe des BAföG hängt grundsätzlich ab vom:
Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte (z.B. Gymnasium, Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend).
Der monatliche BAföG-Höchstsatz für Schüler ist abhängig von der Schulform und beträgt im WS 2020/21 bis zu 723 €. In der Regel bleibt der Schüler über die Familienversicherung versichert (Näheres unter Familienversicherte). Sind die Voraussetzungen der Familienversicherung nicht erfüllt, beträgt der Höchstsatz inkl. Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag bis zu 832 €.
Der monatliche BAföG-Höchstsatz für Studenten beträgt im WS 2020/2021 752 €. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Student über die Familienversicherung versichert bleiben (Näheres unter Familienversicherte). Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, beträgt der Höchstsatz inkl. Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlag 861 € (Näheres unter Krankenversicherung für Studenten).
Ausführliche Informationen über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, zu berücksichtigende Freibeträge, aktuelle Bedarfssätze und die Berechnung der individuellen Förderungshöhe bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.bafög.de > Das BAföG: Alle Infos auf einen Blick > Förderungsarten und Förderungshöhe.
Die BAföG-Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantwortet kostenfrei Fragen rund ums Thema BAföG: 0800 2236341, Mo–Fr 8–20 Uhr
Schüler und Studenten erhalten BAföG in der Regel während der gesamten Dauer der Ausbildung oder des Studiums (bei Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit). Auch in unterrichts- und vorlesungsfreien Zeiten wird BAföG gezahlt. Bei einem Fernstudium ist die Förderungsdauer auf 1 Jahr begrenzt. Ab dem 5. Semester kann die Einreichung eines Leistungsnachweises erforderlich sein, weitere Informationen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung unter www.bafög.de > Das BAföG: Alle Infos auf einen Blick > Einzelfragen der Förderung.
BAföG kann auf 3 Wegen beantragt werden:
Alle Formulare zur Antragstellung, Merkblätter und einen Antragsassistenten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bafög.de > Antrag stellen. Hier finden Sie auch eine Suchfunktion für das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Schüler müssen grundsätzlich keine Rückzahlung leisten. Studenten wird BAföG zur Hälfte als Zuschuss ohne Rückzahlung, zur Hälfte als Darlehen gewährt. Das Darlehen ist zinslos und auf maximal 10.000 € begrenzt. Die erste Rate wird frühestens 5 Jahre nach Förderungsende fällig. Außerdem verfallen die Restschulden nach 20 Jahren, wenn sich der Darlehensnehmer um die Tilgung bemüht hat (§ 18 BAföG).
Wird das Darlehen schon vor der Fälligkeit ganz oder teilweise zurückgezahlt, kann ein Teil der Schulden erlassen werden.
Krankenversicherung für Studenten
Gesetzesquelle: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)