1. Das Wichtigste in Kürze
Azubis, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit bekommen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. In besonderen Fällen gibt es jedoch Ausnahmen. Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.
2. Kein Anspruch auf Sozialhilfe
Auszubildende, die über die Bundesausbildungsförderung (BAföG) oder die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit (§§ 51, 57, 58 SGB III) dem Grunde nach gefördert werden können, haben keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Es kommt nicht darauf an, ob jemand tatsächlich eine solche Förderung erhält, sondern darauf, ob die Ausbildung als solche gefördert werden kann.
3. Anspruch auf Sozialhilfe
Ausnahmsweise doch einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben:
- Auszubildende/Studenten in besonderen Härtefällen, über die das zuständige Sozialamt informiert. Es kann Hilfe zum Lebensunterhalt als Beihilfe oder als Darlehen gewähren.
- Schüler und Auszubildende/Studenten, die keinen Anspruch auf Bundesausbildungsförderung bzw. Berufsausbildungsbeihilfe haben (z.B. wegen Erreichen der Altersgrenzen, Näheres unter BAföG).
- Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, und Auszubildende/Studenten die BAföG-Leistungen in Höhe von 247 € monatlich erhalten (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG i.V.m. § 62 Abs. 1 SGB III).
4. Begabtenförderung
Für besonders begabte Studierende gibt es neben BAföG und Sozialhilfe eine ganze Reihe zusätzlicher Förderungen. Hilfreich ist der Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.stipendienlotse.de.
Detaillierte Auskünfte erteilen die Stiftungsämter bei den Kommunen und Regierungen, die Schulen, Hochschulen und Berufsschulen sowie die fördernden Einrichtungen.
Begabtenförderungsprogramme gibt es z.B. bei:
- Avicenna-Studienwerk, Osnabrück, Telefon 0541 506 991414, www.avicenna-studienwerk.de
- Cusanus-Werk, Bonn, Telefon 0228 98384-0, www.cusanuswerk.de
- Evangelisches Studienwerk Villigst, Schwerte, Telefon 02304 755-196, www.evstudienwerk.de
- Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin, Telefon 030 26935-6, Bonn, Telefon 0228 883-9225, www.fes.de/studienfoerderung
- Friedrich-Naumann-Stiftung, Potsdam, Telefon 030 22012634, www.freiheit.org/stipendien
- Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, Telefon 0211 7778-0, www.boeckler.de
- Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin, Telefon 030 28534-400, www.boell.de/de/stiftung/stipendien
- Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin, Telefon 02241 246-0, www.kas.de
- Hanns-Seidel-Stiftung, München, Telefon 089 1258-0, www.hss.de
- Rosa Luxemburg-Stiftung, Berlin, Telefon 030 44310-223, www.rosalux.de/stiftung/studienwerk
- Stiftung der deutschen Wirtschaft Berlin, Telefon 030 278906-1540, www.sdw.org
- Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, Aufstiegsstipendium, www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html
- Studienstiftung des deutschen Volkes, Bonn, Telefon 0228 82096-0, www.studienstiftung.de
Einen vergleichenden Überblick über 13 Begabtenförderungswerke gibt stipendium plus unter www.stipendiumplus.de.
5. Praxistipp
Als BAföG-Zusatzleistung gibt es für Schüler und Studierende mit Kind(ern) einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 € monatlich je Kind, das jünger als 14 Jahre ist und im gemeinsamen Haushalt lebt (§ 14b BAföG).
6. Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.
7. Verwandte Links
Sozialhilfe
Hilfe zum Lebensunterhalt
Berufliche Reha > Leistungen
Krankenversicherung für Studenten
BAföG
Gesetzesquelle: § 22 SGB XII