Regelsätze der Sozialhilfe
Der Regelsatz ist eine Pauschale zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums. Er umfasst den gesamten Lebensbedarf, außer: Wohnkosten, Mehrbedarfe, Leistungen zur Bildung und Teilhabe sowie bestimmte einmalige Leistungen.