Das Wichtigste in Kürze
Die Hilfen in anderen Lebenslagen gehören zur Sozialhilfe. Sie unterstützen Menschen in besonderen Situationen wie Krankheit oder Behinderung, die nicht durch andere Leistungen abgedeckt sind.
Was gehört zur Hilfe in anderen Lebenslagen?
Zu den Hilfen zählen im Einzelnen:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Haushalt Weiterführung)
- Sozialhilfe > Altenhilfe
- Blindenhilfe
- Bestattungskosten Sozialhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen in Form von Beihilfen (Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen) oder Darlehen
Die Hilfe in sonstigen Lebenslagen ist eine Auffangregelung für atypische Fälle, für die Hilfen nirgendwo anders geregelt sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Einsatz öffentlicher Mittel gerechtfertigt ist. Dabei muss das Sozialamt abwägen:
- Ist genug Geld in den öffentlichen Kassen?
- Ist es dem hilfebedürftigen Menschen möglich und zumutbar, eigenes Geld dafür zu verwenden?
- Kann die Hilfe verhindern, dass der hilfebedürftige Mensch später höhere staatliche Hilfen in Anspruch nehmen muss?
Wenn es zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Einsatz öffentlicher Mittel gerechtfertigt ist, muss das Sozialamt eine Ermessensentscheidung darüber treffen, ob, in welcher Höhe und in welcher Form es die Hilfe zahlt. Dabei muss es alle relevanten Umstände abwägen.
Bezieher von Hilfen in anderen Lebenslagen dürfen die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII nicht überschreiten und Vermögen wird nach den Grundsätzen der Sozialhilfe angerechnet. Näheres unter Sozialhilfe > Einkommen und Sozialhilfe > Vermögen.
Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das zuständige Sozialamt.
Verwandte Links
Sozialhilfe und Bürgergeld > Einmalige Leistungen
Rechtsgrundlagen: §§ 70 ff. SGB XII