Landespflegegeld gibt es in verschiedenen Ländern, aber hinter dem gleichen Namen stehen verschiedene Leistungen. Das Landespflegegeld in Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz bekommen Menschen mit Behinderungen. Das Landespflegegeld Bayern bekommen alle Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2, unabhängig von deren Einkommen oder Vermögen.
(BayLPflGG)
Das Landespflegegeld Bayern wurde 2018 in Bayern zur zusätzlichen Unterstützung von Pflegebedürftigen eingeführt.
Landespflegegeld Bayern erhalten
Das umfasst sowohl Pflegebedürftige im Pflegeheim als auch in häuslicher Pflege.
Das Landespflegegeld Bayern beträgt 1.000 € pro Jahr.
Der Antrag muss spätestens zum 31.12. eines jeden Jahres beim Bayerischen Landesamt für Pflege eingereicht werden. Auch ein Online-Antrag ist möglich. Dem Antrag muss eine Kopie des Bescheids über die Feststellung des Pflegegrads sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigelegt werden. Nähere Informationen zur Antragstellung sowie Zugang zum Online-Antrag und den Formularen unter www.lfp.bayern.de > Aufgaben > Landespflegegeld.
Dort gibt es auch weitere Informationen zum Landespflegegeld Bayern. Oder via E-Mail an landespflegegeld@lfp.bayern.de.
(LPflGG)
Landespflegegeld Berlin erhalten folgende Personen in der angegebenen Höhe:
Informationen zum Antragsverfahren (erforderliche Unterlagen, Kontaktdaten, Antragsformular usw.) im Service-Portal Berlin unter https://service.berlin.de/ > Suche nach "Landespflegegeldgesetz".
Ab Pflegegrad 2 werden Leistungen der Pflegekasse teilweise auf das Landespflegegeld angerechnet. Erhalten Pflegebedürftige Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege werden
Den Pflegebedürftigen bleiben jedoch immer 50 % des jeweils nach Pflegegrad gewährten Betrages.
Das Landespflegegeld kann mit Leistungen der Hilfe zur Pflege verrechnet werden.
Wer Landesblindengeld bekommt und länger als 1 Monat in einer stationären Einrichtung lebt, bekommt nur noch im Aufnahmemonat Landespflegegeld. Ab dem 1. des Folgemonats gibt es bei
(LPflGG)
Landespflegegeld Brandenburg erhalten folgende Personen in der angegebenen Höhe:
Informationen zu Voraussetzungen und Antrag unter https://msgiv.brandenburg.de > Themen > Soziales > Soziale Leistungen. Der Antrag ist beim Sozialamt zu stellen, das
für den Wohnort des Menschen mit Behinderung zuständig ist.
Wenn blinde Menschen zuhause gepflegt werden und Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung) erhalten, werden diese zu 50 % auf das Landespflegegeld angerechnet. Der entsprechende Betrag wird auch bei privaten Pflegeversicherungsleistungen oder Beihilfe vom Landespflegegeld abgezogen.
Bei Anspruchsberechtigten des Landespflegegelds, die eine teilstationäre Einrichtung besuchen, wird das Pflegegeld gekürzt. Bei 5 Ganztagesbetreuungen pro Woche sind dies in der Regel 20 % des gewährten Betrages.
Wer in einer vollstationären Einrichtungen lebt, verurteilt ist und im Gefängnis sitzt oder von einem anderen Kostenträger Entschädigungen für die Behinderung bekommt, hat keinen Anspruch auf Landespflegegeld.
(LPflGG)
Landespflegegeld Bremen erhalten blinde Menschen (Näheres unter Blindenhilfe Landesblindengeld) und Menschen mit Schwerstbehinderung. Als schwerstbehindert gelten:
Das Landespflegegeld Bremen beträgt 474,17 € monatlich. Kinder ab dem 1. Geburtstag erhalten die Hälfte. Auch Menschen, die in einer Einrichtung leben und bei denen die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln getragen werden, erhalten die Hälfte.
Weitere Informationen, das Antragsformular und die zuständigen Stellen stehen unter www.service.bremen.de > Dienstleistungen > Suche nach "Landespflegegeld" > Landespflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschen.
Neben dem Landespflegegeld Bremen kann auch Hilfe zur Pflege oder Blindenhilfe beantragt werden. Das Landespflegegeld wird dann ganz oder teilweise angerechnet, d.h.: Die Sozialhilfe verringert sich. Pflegeleistungen werden voll auf das Landespflegegeld Bremen angerechnet.
(LPflGG)
Menschen mit Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 erhalten in Rheinland-Pfalz monatlich 384 € Landespflegegeld. Kinder ab dem 1. Geburtstag erhalten die Hälfte. Das Landespflegegeld Rheinland-Pfalz gibt es nicht für
Bei häuslicher Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung) werden Leistungen in Höhe des Pflegegelds angerechnet. In der Regel wird dann nur bei Pflegegrad 2 Landespflegegeld in Höhe von 68 € gezahlt (384 € Landes-PG - 316 € PG), weil bei höherem Pflegegrad das Pflegegeld der Pflegeversicherung höher ist als das Landespflegegeld.
Bei Menschen mit Behinderungen, die Landesblindengeld bekommen, wird dieses zu 40 % angerechnet, d.h.: Erwachsene bekommen 410 € Landesblindengeld plus 220 € Landespflegegeld, Kinder ab dem 1. Geburtstag die Hälfte.
Besuchen Menschen mit Behinderung zeitweise eine Einrichtung ("teilstationäre Betreuung"), Kita oder Schule, wird das Landespflegegeld je nach Dauer des Aufenthalts um bis zu 25 % gekürzt.
Detaillierte Informationen, Ansprechstellen und Antrag unter www.bus.rlp.de: Im Suchfeld Wo? den Wohnort eingegeben und im Suchfeld Was? "Landespflegegeld".
Landespflegegeld ist nicht steuerpflichtig. Bei Menschen, die Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II, Hartz IV) oder Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) beziehen, wird es nicht auf das Einkommen oder Vermögen angerechnet. Näheres zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen unter Sozialhilfe > Einkommen, Sozialhilfe > Vermögen und Bürgergeld > Einkommen und Vermögen.
Das Landespflegegeld ist eine andere Leistung als das Pflegegeld der Pflegekasse. Suchen Betroffene nach Informationen zum Landespflegegeld, erhalten sie oft Hinweise zum Landesblindengeld, Landespflegegeld für Blinde oder Blindenhilfe. Gesetzlich sind die Leistungen der Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Landespflegegeld im Landespflegegeldgesetz (LPflGG) oder im Landesblindengeldgesetz (LBIGG) geregelt. Das Landespflegegeld kann zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden, wird jedoch mit diesen Leistungen verrechnet und ggf. gekürzt. In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen.
Häusliche Pflege Pflegeversicherung