Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Abzugsmöglichkeit alternativ zum Kindergeld. Eltern von Kindern mit Behinderungen können diesen Abzug auch noch geltend machen, wenn diese bereits erwachsen sind.
Der Kinderfreibetrag (Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes) liegt jährlich bei
Er wurde im November 2022 nachträglich für das Jahr 2022 erhöht auf 5.620/2.810 €.
Der sog. Betreuungsfreibetrag (Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) liegt jährlich bei
Die beiden Freibeträge ergeben einen Gesamtfreibetrag von
Dieser Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen (abgesetzt) und ermäßigt damit das zu versteuernde Einkommen.
Kinderfreibeträge sind eine Alternative zu Kindergeldzahlungen, aber nur dann, wenn die Freibeträge sich günstiger auswirken als das Kindergeld. Die Prüfung erfolgt am Jahresende automatisch durch das Finanzamt. Ist der Steuervorteil durch Freibeträge höher als das bereits ausgezahlte Kindergeld, wird die Differenz zwischen Steuervorteil und Kindergeld erstattet.
Der Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht
Das zuständige Finanzamt.
Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung
Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen: § 32 Abs. 6 EStG